788/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 799/J-NR/2003 betreffend
Erschwernisse für
Bahnkunden, unter anderem in Oberösterreich, die die Abgeordneten
Lichtenberger, Freundinnen
und Freunde am 2. September 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu
beantworten:
Einleitend
möchte ich feststellen, dass gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG ein Interpellationsrecht
des
Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen besteht,
für die der
Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In
inhaltlicher Hinsicht kann
sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur auf die Rechte des Bundes (zB
Anteilsrechte in der
Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft)
und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe be-
ziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen
Person, die von den Eigentümer-
Vertretern bestellt wurden." (AB 1142 BlgNR 18. GP, 4 f).
Diese
Fragen haben nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner
Organe,
sondern die Geschäftsführung dieser zum Inhalt und betreffen damit keinen
Gegenstand der Voll-
ziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.
Ich
habe daher die österreichischen Bundesbahnen mit der gegenständlichen Anfrage
befasst, die
diese wie folgt beantwortet haben:
Frage 1:
Ist
an die (Wieder-)Einbeziehung von Linz in das Netz der derzeit ohnehin teilweise
durch Linz
durchfahrenden Autoreisezüge der ÖBB gedacht, wenn ja wann, wenn nein warum
nicht?
Antwort:
Die
Autoverladung am Bahnhof Linz wurde mit 27. Mai 2000 eingestellt. Im Zuge des
Neubaus
Linz Hauptbahnhof wurde eine mögliche Wiederinbetriebnahme von
Autoreisezugverbindungen
von bzw. bis Linz geprüft. Die Entscheidung fiel aus folgenden Gründen gegen die
Errichtung einer
neuen Autoverladeanlage:
Die
Nachfrage nach Autoreisezügen von bzw. bis Linz ist ausgesprochen gering.
Im Zuge des Bahnhofneubaues musste die vorhandene Auffahrtsrampe abgetragen
werden. Ein
Neubau der Verladeanlage wäre bei gleichzeitigem Verlust zahlreicher Parkplätze
im Parkdeck
notwendig geworden. An der früheren Stelle der Autoverladung ist durch die
Einbindung der Linzer
Lokalbahnen und durch die Errichtung des Busterminals und des
Landesdienstleistungszentrums
eine Wiederinbetriebnahme nicht möglich.
Im
Vergleich zu anderen Autoverladebahnhöfen mussten in Linz die mit PKW beladenen
Wagen
den in Linz nur kurz anhaltenden Autoreisezügen beigegeben werden. Damit sind
sehr hohe Ma-
nipulationskosten für den notwendigen Verschub zur Wagenbeigabe bzw.
Wagenabholung
verbunden.
Frage 2:
Wenn
nein: Können Sie Hindernisse für andere Bahnunternehmen ausschließen, die Autoreise-
züge ab/bis Linz anbieten wollen?
Antwort:
Mangels
einer Verladeanlage ist es auch anderen Bahnunternehmen nicht möglich, Autoreisezüge
ab bzw. bis Linz anzubieten.
Frage 3:
Was
ist Ihnen im einzelnen aufgrund aktueller Studien o.ä. über die Nachfrage nach
Autoreise-
zügen im Raum Linz/OÖ Zentralraum bekannt?
Antwort:
Die
Auslastung der Autoreisezüge ab bzw. bis Linz lag bei 0 bis 3 PKW. Bei 21% der
angebotenen
Zugsverbindungen erfolgte keine Zu- bzw. Entladung.
Frage 4:
Welche
sonstigen Maßnahmen haben Sie a) in den letzten Jahren gesetzt, b) für wann in
den
nächsten Jahren vorgesehen, um das Angebot von Autoreisezügen in Österreich
auszuweiten?
Antwort:
Die
ÖBB haben verschiedenste Relationen in Österreich getestet. Bis auf
Langstrecken und
Nacht-Autoreisezüge zeigte sich, dass die Nachfrage äußerst begrenzt ausfällt. Das
gegenwärtige
Angebot an Autoreisezügen ist das Ergebnis dieser Untersuchungen.
Frage 5:
Was
haben Sie hinsichtlich des Interesses u.a. der Tschechischen Staatsbahnen an
der Führung
von zusätzlichen Autoreisezügen durch Österreich, insbesondere in
Nord-Süd-Richtung, a) im ein-
zelnen unternommen, b) werden Sie bis wann im einzelnen unternehmen?
Antwort:
Zwischen
den ÖBB und den Tschechischen Staatsbahnen (CD) finden seit rund zwei Jahren
Ab-
stimmungen im ca. zweimonatlichen Rhythmus statt. Dazu kommen Gespräche auf
politischer
Ebene (Arbeitsgruppe OÖ - Südböhmen). Bei keinem dieser Gespräche wurde
Interesse an einer
Autoreisezugverbindung über den Grenzübergang Summerau bekundet.
Frage 6:
Welche
Möglichkeiten zu einer den Kaufkraftverhältnissen der Quellstaaten
entsprechenden
tariflichen Gestaltung solcher Autoreisezugsverbindungen bestehen?
Antwort:
Die
ÖBB haben mit den Ungarischen Staatseisenbahnen (MAV), den Slowenischen
Eisenbahnen
(SZ), den Kroatischen Eisenbahnen (HZ), der Gemeinschaft der Jugoslawischen
Eisenbahnen (JZ)
und der Nationalgesellschaft der Rumänischen Eisenbahnen (CFR) asymmetrische
Preise fixiert,
die für Incoming/Transit Ost spezielle
günstigere Tarifkonditionen ergeben. Dies ist auch für Auto-
reisezüge möglich.
Frage 7:
Welche Schritte zur
Verkehrs- wie umweltpolitisch gebotenen größeren Kostenwahrheit im Urlau-
bertransit durch
Österreich werden Sie setzen, u.a. hinsichtlich einer ernsthaften nächtlichen
Vig-
nettenkontrolldichte entlang der Transitstrecken?
Antwort:
In
Beantwortung dieser Frage möchte ich feststellen, dass die Vignettenpflicht bei
Benützung einer
Autobahn oder Schnellstraße laut Bundesstraßen-Mautgesetz derzeit für alle
Fahrzeuge, deren
höchstes zulässiges Gesamtgewicht weniger als 12 t beträgt, besteht. Eine
Unterscheidung
zwischen Fahrzeugen im Urlaubertransit und anderen Fahrzeugen besteht nicht,
sie wäre im Sinne
des Diskriminierungsverbotes nach geltendem EU-Recht unzulässig.
Die Vignettenkontrolle obliegt gemäß
Bundesstraßen-Mautgesetz u.a. den Organen der Straßen-
aufsicht, und wird im
Rahmen von Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Die Einsatzpläne dieser Or-
gane werden von den dafür zuständigen Landesbehörden erstellt und stehen nicht
im Einflussbe-
reich meines Ressorts.
Frage 8:
Halten
Sie den indirekten weitgehenden Ausschluss von NutzerInnengruppen von einem Großteil
des österreichischen Zugsangebots über sachlich nicht nachvollziehbare
Tariferhöhungen und
Beförderungseinschränkungen für sinnvoll?
Antwort:
Da
es keine sachlich ungerechtfertigten Tariferhöhungen der ÖBB gab und gerade für
sozial
schwache Zielgruppen über die staatlich gestützte VORTEILScard niedrige Preise
existieren, gibt
es keine Ausschlüsse von NutzerInnengruppen von einem Großteil des österreichischen Zugan-
gebotes.
Frage 9:
Welche
Stellungnahme(n) haben Sie bzw. ihre Gremienvertreter gegenüber den ÖBB
hinsichtlich
der behinderten- und radfahrerlnnenfreindlichen Tarif- und
Richtlinienänderungen der ÖBB für
"Sonderfahrräder" wann abgegeben?
Antwort:
Keine. Ich darf auf die Einleitung dieser Anfragebeantwortung verweisen.
Frage 10:
Welche
Informationen zu den Mehr- bzw. Mindereinnahmen durch die Tarif- und
Richtlinien-
änderungen der ÖBB für "Sonderfahrräder" liegen Ihnen vor?
Antwort:
Aufgrund
der geringen Gesamtnachfrage ist das Ertragsbild der ÖBB in keiner relevanten
Weise
betroffen.
Frage 11:
Werden
Sie eine Zurücknahme der behinderten- und radfahrerInnenfeindlichen Tarif- und Richt-
linienänderungen der ÖBB für "Sonderfahrräder" drängen? Wenn ja, bis
wann, wenn nein, warum
nicht?
Antwort:
Ab
Mitte September 2003 ermöglichen die ÖBB mobilitätseingeschränkten Menschen im
Fern- und
Nahverkehr gegen Vorweis eines Behindertenausweises die Gratisbeförderung von
„Behinderten-
Sonderfahrrädern". Lediglich bei einer Reservierung mit Platzgarantie
fällt die allgemeine
Reservierungsgebühr an.