788/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 799/J-NR/2003 betreffend Erschwernisse für
Bahnkunden, unter anderem in Oberösterreich, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen
und Freunde am 2. September 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Einleitend möchte ich feststellen, dass gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG ein Interpellationsrecht des
Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen besteht, für die der
Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann
sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur auf die Rechte des Bundes (zB Anteilsrechte in der
Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe be-
ziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümer-
Vertretern bestellt wurden." (AB 1142 BlgNR 18. GP, 4 f).

Diese Fragen haben nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe,
sondern die Geschäftsführung dieser zum Inhalt und betreffen damit keinen Gegenstand der Voll-
ziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.

Ich habe daher die österreichischen Bundesbahnen mit der gegenständlichen Anfrage befasst, die
diese wie folgt beantwortet haben:

Frage 1:

Ist an die (Wieder-)Einbeziehung von Linz in das Netz der derzeit ohnehin teilweise durch Linz
durchfahrenden Autoreisezüge der ÖBB gedacht, wenn ja wann, wenn nein warum nicht?

Antwort:

Die Autoverladung am Bahnhof Linz wurde mit 27. Mai 2000 eingestellt. Im Zuge des Neubaus
Linz Hauptbahnhof wurde eine mögliche Wiederinbetriebnahme von Autoreisezugverbindungen
von bzw. bis Linz geprüft. Die Entscheidung fiel aus folgenden Gründen gegen die Errichtung einer
neuen Autoverladeanlage
:

Die Nachfrage nach Autoreisezügen von bzw. bis Linz ist ausgesprochen gering.
Im Zuge des Bahnhofneubaues musste die vorhandene Auffahrtsrampe abgetragen werden. Ein
Neubau der Verladeanlage wäre bei gleichzeitigem Verlust zahlreicher Parkplätze im Parkdeck
notwendig geworden. An der früheren Stelle der Autoverladung ist durch die Einbindung der Linzer
Lokalbahnen und durch die Errichtung des Busterminals und des Landesdienstleistungszentrums
eine Wiederinbetriebnahme nicht möglich.


Im Vergleich zu anderen Autoverladebahnhöfen mussten in Linz die mit PKW beladenen Wagen
den in Linz nur kurz anhaltenden Autoreisezügen beigegeben werden. Damit sind sehr hohe Ma-
nipulationskosten für den notwendigen Verschub zur Wagenbeigabe bzw. Wagenabholung
verbunden.

Frage 2:

Wenn nein: Können Sie Hindernisse für andere Bahnunternehmen ausschließen, die Autoreise-
züge ab/bis Linz anbieten wollen?

Antwort:

Mangels einer Verladeanlage ist es auch anderen Bahnunternehmen nicht möglich, Autoreisezüge
ab bzw. bis Linz anzubieten.

Frage 3:

Was ist Ihnen im einzelnen aufgrund aktueller Studien o.ä. über die Nachfrage nach Autoreise-
zügen im Raum Linz/OÖ Zentralraum bekannt?

Antwort:

Die Auslastung der Autoreisezüge ab bzw. bis Linz lag bei 0 bis 3 PKW. Bei 21% der angebotenen
Zugsverbindungen erfolgte keine Zu- bzw. Entladung.

Frage 4:

Welche sonstigen Maßnahmen haben Sie a) in den letzten Jahren gesetzt, b) für wann in den
nächsten Jahren vorgesehen, um das Angebot von Autoreisezügen in Österreich auszuweiten?

Antwort:

Die ÖBB haben verschiedenste Relationen in Österreich getestet. Bis auf Langstrecken und
Nacht-Autoreisezüge zeigte sich, dass die Nachfrage äußerst begrenzt ausfällt. Das gegenwärtige
Angebot an Autoreisezügen ist das Ergebnis dieser Untersuchungen.

Frage 5:

Was haben Sie hinsichtlich des Interesses u.a. der Tschechischen Staatsbahnen an der Führung
von zusätzlichen Autoreisezügen durch Österreich, insbesondere in Nord-Süd-Richtung, a) im ein-
zelnen unternommen, b) werden Sie bis wann im einzelnen unternehmen?

Antwort:

Zwischen den ÖBB und den Tschechischen Staatsbahnen (CD) finden seit rund zwei Jahren Ab-
stimmungen im ca. zweimonatlichen Rhythmus statt. Dazu kommen Gespräche auf politischer
Ebene (Arbeitsgruppe OÖ - Südböhmen). Bei keinem dieser Gespräche wurde Interesse an einer
Autoreisezugverbindung über den Grenzübergang Summerau bekundet.

Frage 6:

Welche Möglichkeiten zu einer den Kaufkraftverhältnissen der Quellstaaten entsprechenden
tariflichen Gestaltung solcher Autoreisezugsverbindungen bestehen?

Antwort:

Die ÖBB haben mit den Ungarischen Staatseisenbahnen (MAV), den Slowenischen Eisenbahnen
(SZ), den Kroatischen Eisenbahnen (HZ), der Gemeinschaft der Jugoslawischen Eisenbahnen (JZ)
und der Nationalgesellschaft der Rumänischen Eisenbahnen (CFR) asymmetrische Preise fixiert,


die für Incoming/Transit Ost spezielle günstigere Tarifkonditionen ergeben. Dies ist auch für Auto-
reisezüge möglich.

Frage 7:

Welche Schritte zur Verkehrs- wie umweltpolitisch gebotenen größeren Kostenwahrheit im Urlau-
bertransit durch Österreich werden Sie setzen, u.a. hinsichtlich einer ernsthaften nächtlichen Vig-
nettenkontrolldichte entlang der Transitstrecken?

Antwort:

In Beantwortung dieser Frage möchte ich feststellen, dass die Vignettenpflicht bei Benützung einer
Autobahn oder Schnellstraße laut Bundesstraßen-Mautgesetz derzeit für alle Fahrzeuge, deren
höchstes zulässiges Gesamtgewicht weniger als 12
t beträgt, besteht. Eine Unterscheidung
zwischen Fahrzeugen im Urlaubertransit und anderen Fahrzeugen besteht nicht, sie wäre im Sinne
des Diskriminierungsverbotes nach geltendem EU-Recht unzulässig.

Die Vignettenkontrolle obliegt gemäß Bundesstraßen-Mautgesetz u.a. den Organen der Straßen-
aufsicht, und wird im Rahmen von Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Die Einsatzpläne dieser Or-
gane werden von den dafür zuständigen Landesbehörden erstellt und stehen nicht im Einflussbe-
reich meines Ressorts.

Frage 8:

Halten Sie den indirekten weitgehenden Ausschluss von NutzerInnengruppen von einem Großteil
des österreichischen Zugsangebots über sachlich nicht nachvollziehbare Tariferhöhungen und
Beförderungseinschränkungen für sinnvoll?

Antwort:

Da es keine sachlich ungerechtfertigten Tariferhöhungen der ÖBB gab und gerade für sozial
schwache Zielgruppen über die staatlich gestützte VORTEILScard niedrige Preise existieren, gibt
es keine Ausschlüsse von Nutzer
Innengruppen von einem Großteil des österreichischen Zugan-
gebotes.

Frage 9:

Welche Stellungnahme(n) haben Sie bzw. ihre Gremienvertreter gegenüber den ÖBB hinsichtlich
der behinderten- und radfahrerlnnenfreindlichen Tarif- und Richtlinienänderungen der ÖBB für
"Sonderfahrräder" wann abgegeben?

Antwort:

Keine. Ich darf auf die Einleitung dieser Anfragebeantwortung verweisen.

Frage 10:

Welche Informationen zu den Mehr- bzw. Mindereinnahmen durch die Tarif- und Richtlinien-
änderungen der ÖBB für "Sonderfahrräder" liegen Ihnen vor?

Antwort:

Aufgrund der geringen Gesamtnachfrage ist das Ertragsbild der ÖBB in keiner relevanten Weise
betroffen.


Frage 11:

Werden Sie eine Zurücknahme der behinderten- und radfahrerInnenfeindlichen Tarif- und Richt-
linienänderungen der ÖBB für "Sonderfahrräder" drängen? Wenn ja, bis wann, wenn nein, warum
nicht?

Antwort:

Ab Mitte September 2003 ermöglichen die ÖBB mobilitätseingeschränkten Menschen im Fern- und
Nahverkehr gegen Vorweis eines Behindertenausweises die Gratisbeförderung von „Behinderten-
Sonderfahrrädern". Lediglich bei einer Reservierung mit Platzgarantie fällt die allgemeine
Reservierungsgebühr an.