794/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 820/J-NR/2003 betreffend Korridoruntersuchung
Ennstal, die die Abgeordneten Anita Fleckl und Genossinnen und Genossen am 24. September 2003
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Sind auch Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, der Meinung, dass aufgrund der Ergebnisse der
Korridoruntersuchung lediglich die Variante 2 („selektiver Bestandsausbau ") das einzige in abseh-
barer Zeit umsetzbare Projekt ist?

Antwort:

Der Planfall 2, der Maßnahmen an der Bestandsstrecke vorsieht, erfordert Investitionsausgaben
von ca. 70 Mio.€.

Aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist die B 320 eine Landesstraße für deren
Ausbau und Erhaltung das Land Steiermark aufzukommen hat.

Aus der Sicht des Landes erscheint wegen der dortigen finanziellen Situation daher nur dieser
Planfall in absehbarer Zeit umsetzbar.

Frage 2:

Welchen Sinn macht es, aus öffentlichen Mitteln - immerhin 151.000 € - eine Korridoruntersu-
chung in Auftrag zu geben, die eine Vielzahl relevanter Aspekte (Erreichbarkeit, Verkehrssicher-
heit, regionale Aspekte hinsichtlich des Wirtschaftsstandortes, Luftschadstoffemissionen, Lärm,
Eingriffe in Natur und Landschaft, Investitions- und Erhaltungskosten u.a.) mitberücksichtigt und
auswertet, wenn dann nach Vorliegen der Ergebnisse die Entscheidung für eine der vier Varianten
offensichtlich nur aufgrund eines einzigen Kriteriums - nämlich der Investitionskosten - getroffen
wird?

Antwort:

In der Vergangenheit wurden mehrfach Änderungen in der Einstufung der B 320 als hochrangige
oder höchstrangige Straße vorgenommen.

In der Studie „Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer Be-
achtung des Wirtschaftsstandortes Österreich" war die B 320 als höchstrangige Straße eingestuft
worden, was aber keinen Eingang in die Novelle 2002 zum BStG. 1971 fand.


Es war daher aus wirtschaftlicher, raumplanerischer und verkehrsplanerischer Sicht erforderlich,
anhand einer umfassenden Studie die Bedeutung der B 320 zu untersuchen und Lösungsansätze
für die bestehenden Probleme herauszuarbeiten.

Frage 3:

Wie sehen für Sie die weiteren Schritte hinsichtlich der Entscheidungsfindung für eine der vier vor-
geschlagenen Varianten und somit für eine Modifikation des Generalverkehrsplanes aus, insbe-
sondere wann wird sich welches Gremium mit der Verkehrslösung im Ennstal befassen?

Antwort:

Aus der Korridoruntersuchung Ennstal ergibt sich der Planfall 1 - zweistreifige Autostraße - als die
Variante mit dem größten Nutzen.

Da diese Variante aus Landesmitteln, die auch den Zweckzuschuss enthalten, nicht realisierbar ist,
hat Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, DI Schöggl, am 25.9.2003 bei mir vorgesprochen und
um Übertragung an die ASFINAG ersucht.

Ich habe meine grundsätzliche Unterstützung bei den durchzuführenden Verhandlungen zwischen
Land Steiermark und ASFINAG zugesagt, aber darauf hingewiesen, dass einerseits ein Auf-
schnüren des GVP-Ö nicht erfolgt, andererseits aber eine Kostentragung aus GVP-Ö Mittel dann
möglich ist, wenn andere Projekte aus dem GVP-Ö durch PPP-Modelle umgesetzt werden und
dadurch Mittel frei werden.

Als weitere Randbedingungen werden die derzeit in Ausarbeitung stehende neue EU-
Mautrichtlinie und durchzuführende legistische Maßnahmen zu berücksichtigen sein.

Frage 4:

Inwieweit ist sichergestellt, dass die Interessen des Bundeslandes Steiermark berücksichtigt wer-
den bzw. durch wen werden die Interessen des Bundeslandes Steiermark in diesem Gremium ver-
treten?

Antwort:

Die zuständigen Stellen des Landes Steiermark pflegen mit meinem Ressort einen guten Kontakt
und werden die Interessen des Landes entsprechend vertreten.