795/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 786/J vom
2. September 2003 der Abgeordneten Josef Broukal und Kollegen, betreffend
Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur aus dem Budget, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Bestandteil der auf Regierungsebene vereinbarten ÖBB-Reform ist eine
Teilentschuldung der ÖBB. Im Zuge der Umstrukturierung werden
€ 6,1 Mrd. Schulden der ÖBB und der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-
Gesellschaft m.b.H. in den Bundeshaushalt übernommen. Dies ist ein
wesentlicher Bestandteil der finanziellen Neuordnung der ÖBB im Rahmen
der Reform. Dadurch wird eine gesunde wirtschaftliche Basis für das
Unternehmen ÖBB geschaffen.

Zu 3. bis 6.:

Die     Bereitstellung     und     Erhaltung     der     Schieneninfrastruktur     ist

grundsätzlich     Sache     des     investierenden     Unternehmens.      Da     das


Infrastrukturbenützungsentgelt in Österreich mittelfristig nicht zur
Finanzierung des Betriebs der Schieneninfrastruktur ausreicht, wird der
Bund daher für diesen Zeitraum weiter einen Zuschuss zum Betrieb der
Schieneninfrastruktur leisten. Dieser wird jedoch in Hinkunft nicht mehr
wie bisher pauschal, sondern auf Grundlage einer vertraglich definierten
Leistung erfolgen.

Zur Finanzierung von Schieneninfrastruktur ist grundsätzlich festzuhalten,
dass es sich dabei um Anlagen mit langjähriger Nutzungsdauer handelt, die
dementsprechend sinnvollerweise auch langfristig finanziert werden sollten.
Deswegen ist ein gewisses Ausmaß an Verschuldung für die Finanzierung
von Schieneninfrastruktur auch wirtschaftlich gerechtfertigt. Nicht zuletzt
durch die- Investitionstätigkeit im Infrastrukturbereich des Unternehmens
ÖBB ergibt sich ein jährlicher Finanzbedarf in der Größenordnung von bis
zu l Mrd. €, der vorübergehend durch Kapitalaufnahmen der ÖBB gedeckt
wird, wobei der Bund zur Verbesserung der Bonität Haftungen übernehmen
soll. Die ÖBB-Reform hat bis 2010 Einsparungen in Höhe von l Mrd. € zum
Ziel, sodass die Neuverschuldung sukzessive abgebaut werden kann.
Begleitende Rahmenbedingungen - wie z.B. Möglichkeiten der
Querfinanzierung entsprechend der EU-Wegekostenrichtlinie, Anheben des
Infrastrukturbenützungsentgelts, Wettbewerb auch im Bereich
Infrastrukturbau und -betrieb, Synergieeffekte aus der Zusammenlegung
von Post- und Bahnbus - sollen dazu beitragen, mittelfristig ein nachhaltig
gesichertes und weitgehend eigenfinanziertes Bahnsystem zu schaffen.

Erfolgte Einsparungen im Unternehmen ÖBB reduzieren Zahlungen aus dem
Budget nicht, sondern stehen für Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung
und reduzieren damit die Neuverschuldung.


Zu 7. und 8.:

Angesichts der geplanten Stabilisierung der Zahlungen aus dem
Bundesbudget für das System Bahn auf dem gegenwärtigen Niveau wie zu
3. bis 6. bereits ausführlich dargelegt, ergeben sich aus der ÖBB Reform aus
heutiger Sicht keine gesonderten Effekte auf das Budgetdefizit der Jahre
2005 bis 2007.