796/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 787/J vom
2. September 2003 der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen,
betreffend Vermögensverhandlungen mit den. Bundesländern gemäß §11
Abs. 2 ÜG 1920 (z.B. Bundesforste), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1:

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Erkenntnis G 270-272/01 vom
29. Juni 2002 anlässlich eines Antrags der Salzburger Landesregierung im
Zusammenhang mit dem Bundesforstegesetz 1996 entschieden, dass eine
endgültige Vermögensauseinandersetzung über das Vermögen der Monar-
chie zwischen Bund und Ländern noch aussteht.

Zum VfGH-Erkenntnis und dem ihm zu Grunde liegenden § 11 Übergangs-
gesetz 1920 (ÜG) ist zu bemerken, dass der Vermögensbegriff in § 11 leg.cit.
umfassend zu verstehen ist und alle von der Monarchie auf Bund und
Länder übergegangenen Aktiva und Passiva somit beinhaltet.


Hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Bundes für die der Vermögens-
aufteilung unterliegenden Teile des staatlichen Vermögens, die derzeit im
Eigentum des Bundes stehen, erklärt der VfGH in seinem Erkenntnis
G 270-272/01, dass der Bund bis zur Vermögensauseinandersetzung „...im
Außenverhältnis die Befugnisse eines Eigentümers ausüben kann..." und
„...Maßnahmen einer ordentlichen Wirtschaftsführung setzen darf...".
Weiters führt der VfGH aus, dass bei der Vermögensauseinandersetzung die
Länder keinen „Anspruch auf Übertragung des seinerzeit auf ihrem Landes-
territorium befindlichen ehemals staatlichen Liegenschaftsvermögens in
vollem Umfang in natura..." haben, eine Aufteilung des Vermögens kann
daher auch „...mit Hilfe einer Ausgleichszahlung oder durch andere Instru-
mente..." bewerkstelligt werden. Der Bund ist also lediglich dazu verpflichtet,
„...die in Aussicht gestellte Vermögensauseinandersetzung ...(nicht) zu
unterlaufen oder unmöglich zu machen", was nach Ansicht des Bundes-
ministeriums für Finanzen nur dann der Fall wäre, wenn der Bund entweder
zahlungsunfähig wäre oder die in Frage stehenden Vermögenswerte in
großem Ausmaß zivilrechtlich untergegangen bzw. zerstört wären. Ange-
merkt wird, dass diese Verpflichtung seitens des Bundes zu keinem Zeit-
punkt in Frage gestellt oder verletzt wurde.

Zu 2. bis 7.:

Der Bund ist selbstverständlich zur konstruktiven Lösung der Frage „Ver-
mögensauseinandersetzung" bereit. Im Bundesministerium für Finanzen
wurde daher in diesem Zusammenhang schon vor geraumer Zeit eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, die auch die Verhandlungen über die
Vermögensaufteilung betreut.

Darüber hinaus fand am 8. Oktober 2003 bereits ein erstes Gespräch mit
dem Herrn Landeshauptmann von Salzburg Dr Franz Schausberger statt, in
dem insbesondere über die Vorstellungen des Landes Salzburg diskutiert
wurde. Als Ergebnis dieser Besprechung wurde vereinbart, dass das Land


Salzburg seine "Forderungsliste" überarbeitet und weitere Gespräche
zwischen Bund und Ländern folgen werden. Seitens des Bundes-
ministeriums für Finanzen wurde darauf hingewiesen, dass eine endgültige
Vermögensaufteilung im Rahmen eines Bundesverfassungsgesetzes erfolgen
sollte und daher die Zustimmung aller Verhandlungspartner erforderlich ist.

Zu 8. und 9.:

Dem Bundesministerium für Finanzen liegt die Kopie eines Schreibens des
Herrn Landeshauptmanns Dr. Schausberger an Herrn Bundeskanzler
Dr. Schüssel vom 24.4.2003 vor Dieses Schreiben enthält eine Aufzählung
von Vermögenswerten, die nach Ansicht des Landes Salzburg der Ver-
mögensaufteilung unterliegen.

Folgende Vermögenswerte wurden dabei aufgelistet:

1. rund 207.000 Hektar Forstfläche

2. im Bereich der Stadt Salzburg: Winterresidenz samt Wallistrakt
(Franziskanergasse 1), Residenz Toskanatrakt (Churfürststraße 1), Fürst
Schwarzenberghaus (Kaigasse 17), Alte Universität (Universitätsplatz 1),
Großes Festspielhaus (Hofstallgasse 1), Bundeshandelsakademien und
Bundeshandelsschulen (Johann Brunnauer-Straße 2, 4, 6), Natur-
wissenschaftliche Fakultät (Hellbrunnerstraße 32a, 34), „Das k.k.
Bezirksgerichtsgebäude" (heute Universitätsdirektion; Kapitelgasse 6),
Graf-Firmian-Haus (Kapitelgasse 7), „Das k.k. Tabakmagazinsgebäude"
(heute Universitätsdirektion, Kapitelgasse 4), Residenzbrunnen, Residenz-
Neugebäude (Mozartplatz 1), Kapitelschwemme, Hofstallschwemme auf
dem Karajanplatz, Marienstatue auf dem Domplatz, Festung
H
ohensalzburg, Landesschulratsgebäude (Mozartplatz 8. 9, 10), die
Bundesgebäudeverwaltung II (Fürstenallee 21), das Justizgebäude
(Rudolfsplatz 2), ein Teil des Donnenbergparks (Zufahrt über
Fürstenallee 8), Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (Georg-
Wagner-Gasse 4, 6, 8).


3. diverse Urkunden, Akten und Archivhandschriften, Bücher, Manuskripte
sowie Kunstgegenstände (Details sind noch nicht bekannt).

 

Des weiteren legte das Land Salzburg bei der Besprechung am 8. Oktober
2003 eine Unterlage (Kopie liegt bei) vor, die hauptsächlich eine Auflistung
von Liegenschaften und Objekten im Land Salzburg, die seit 1920 im Eigen-
tum des Bundes waren oder sind, beinhaltet.

Beilage


 

 

 

 

Unterlage des Landes Salzburg  
          
für die Besprechung am 8. Oktober 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

          

 


1. Kulturgüter

Urkunden, Archiv-Handschriften und Akten aus dem Archiv der Fürsterzbischöfe: Die im
Salzburger Landesarchiv vorhandenen Verzeichnisse zu den ca. 8.000 Urkunden und zu
den ca. 230 Archivhandschriften wurden überprüft. Die Identifizierungen im Haus-, Hof-
und Staatsarchiv in Wien könnten sofort beginnen. Von rund 40 % der ca. 230 Archiv-
Handschriften besitzt das Landesarchiv bereits Mikrofilme.

Bücher und Manuskripte aus der Hofbibliothek der Fürsterzbischöfe: Rund 100 Bände
von Prunk-Exemplaren.

Kunstgegenstände aus den Sammlungen der Fürsterzbischöfe: Archäologische Objekte,
Gemälde, Plastiken, Objekte des Kunstgewerbes, Münzen, etc.: Ausgehend von den un-
ter Salzburger Kunsthistorikern und Museumsbeamten seit Generationen bekannten Ver-
zeichnissen von Kunstobjekten, die angeblich 1806 nach Wien transportiert wurden,
musste zur Kenntnis genommen werden, dass diese Objekte für eine Verbringung nach
Wien vorgesehen waren. Von diesen Listen ausgehend wären die Salzburger Objekte in
den genannten Museen im Zuge umfangreicher Forschungsaufträge zu identifizieren.