800/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.11.2003
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Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 785/J betreffend
der doppelten Bezahlung der so genannten Kompensationsgeschäfte durch den
Steuerzahler, welche die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und
Kolle-
gen am 2. September 2003 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Soweit zu diesen Fragen im Hinblick auf den
Kompetenzbereich des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Arbeit Stellung zu nehmen ist, wird aus
standortpolitischer
Sicht darauf hingewiesen, dass mit dem Eurofighter-Kauf auch Kompensations-
geschäfte, in Form von Betriebsneuansiedelungen erwartet werden, womit
nachhaltige Wertschöpfungs- und Beschäftigungsquellen für eine Großregion
erschlossen werden können. Dies bedeutet zum einen eine Stärkung der
Kohäsionskräfte regionaler Technologie-Cluster und zum anderen eine Stärkung
der
Wettbewerbsfähigkeit einer gesamten regionalen Wirtschaft, die letztlich über
funkti-
onierenden Technologietransfer zusätzliches Wachstum generieren kann.
Im übrigen wird auf die Zuständigkeit des Landes Steiermark verwiesen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
In die Darstellung der Gegengeschäfte werden jene Geschäfte
aufgenommen, die
den im Gegengeschäftsvertrag festgehaltenen Kriterien entsprechen.
Grundsätzlich
darf angemerkt werden, dass etwaige Fördermittel der öffentlichen Hand nicht
auf
die Erfüllung einer Kompensationsverpflichtung angerechnet werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Mir ist keine derartige Intervention bekannt.