801/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé und Kollegen haben am
24. September 2003 unter der Nummer 821/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Überprüfung des Grenzdienstes an der EU-Außengrenze" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Rechnungshofbericht GZ 002.215/003-A7/02 werden das

Ø Kfz-Fahndungssystem des  Interpol-Generalsekretariates  (IPSG)  in  Lyon ASF SMV

(Automatic Search Facility for Stolen Motor Vehicle)
Ø  EUCARIS (European Car and Driving Licence Information System), ein Datenverbund,

der Vertragspartnern des völkerrechtlichen Vertrages den Zugriff auf die nationalen

Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinregister ermöglicht und
Ø Internetzugänge, die den Zugriff auf veröffentlichte Fahndungslisten bezüglich Kfz und

Websites bezüglich gestohlener Kulturgüter ermöglichen würden
genannt.


Zu Frage 2:

Das Bundeskriminalamt kann Anfragen an das ASF stellen. In Österreich gestohlene
Fahrzeuge können jedoch nicht eingeben werden, da nach dem Datenschutzgesetz für die
Übermittlung von Kfz-Fahndungsdaten ein Dienstleistervertrag abgeschlossen werden
muss. Die Antwort des
IPSG auf eine diesbezügliche Anfrage Österreichs ist noch
ausständig.

Die rechtlichen Möglichkeiten des Beitrittes zum gesetzesändernden völkerrechtlichen
Vertrag EUCARIS werden geprüft.

Die Grenzkontrollstellen sind nicht mit Internetzugängen ausgestattet.

Zu Frage 3:

Die Verhandlungen mit dem IPGS werden vorangetrieben. Sollte das IPSG der öster-
reichischen Position nicht zustimmen, müsste eine gesetzliche Grundlage für die Über-
mittlung von Kfz-Fahndungsdaten ohne Dienstleistervertrag geschaffen werden.

Die Bemühungen für den Beitritt zu EUCARIS werden weiter betrieben.

Im Zuge der Systementwicklung werden alle Dienststellen mit Intranet ausgestattet. Durch
diese Anbindung wird ein Internetzugang mit der erforderlichen Sicherheit technisch
ermöglicht.