801/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Partik-Pablé und Kollegen haben am
24. September 2003 unter der Nummer 821/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Überprüfung des Grenzdienstes an der EU-Außengrenze"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Rechnungshofbericht GZ 002.215/003-A7/02 werden das
Ø Kfz-Fahndungssystem des Interpol-Generalsekretariates (IPSG) in Lyon ASF SMV
(Automatic Search
Facility for Stolen Motor Vehicle)
Ø EUCARIS (European Car and Driving
Licence Information System), ein Datenverbund,
der Vertragspartnern des völkerrechtlichen Vertrages den Zugriff auf die nationalen
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Führerscheinregister ermöglicht und
Ø Internetzugänge, die den Zugriff
auf veröffentlichte Fahndungslisten bezüglich Kfz und
Websites
bezüglich gestohlener Kulturgüter ermöglichen würden
genannt.
Zu Frage 2:
Das Bundeskriminalamt kann Anfragen an das
ASF stellen. In Österreich gestohlene
Fahrzeuge können jedoch nicht eingeben werden, da nach dem Datenschutzgesetz für
die
Übermittlung von Kfz-Fahndungsdaten ein Dienstleistervertrag abgeschlossen
werden
muss. Die Antwort des IPSG auf eine diesbezügliche Anfrage Österreichs ist noch
ausständig.
Die rechtlichen Möglichkeiten des
Beitrittes zum gesetzesändernden völkerrechtlichen
Vertrag EUCARIS werden geprüft.
Die Grenzkontrollstellen sind nicht mit Internetzugängen ausgestattet.
Zu Frage 3:
Die Verhandlungen mit dem IPGS werden vorangetrieben.
Sollte das IPSG der öster-
reichischen Position nicht zustimmen, müsste eine gesetzliche Grundlage für die
Über-
mittlung von Kfz-Fahndungsdaten ohne Dienstleistervertrag geschaffen werden.
Die Bemühungen für den Beitritt zu EUCARIS werden weiter betrieben.
Im Zuge der Systementwicklung werden alle Dienststellen mit
Intranet ausgestattet. Durch
diese Anbindung wird ein Internetzugang mit der erforderlichen Sicherheit
technisch
ermöglicht.