807/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 810/J-NR/2003 betreffend Alternativen zum Tierver-
such, die die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 22. September
2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1. bis 3.:

Seit 1998 wurden bzw. werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mit-
tel für 19 Projekte zur Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch gemäß § 17 Tierversuchs-
gesetz (TVG, BGBl. Nr. 501/1989 i.d.g.F.) zur Verfugung gestellt. Eine Aufstellung dieser Projekte
ist in der Anlage angeschlossen (Beilage).

Insgesamt wurden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für diese Projekte
Mittel in der Höhe von 2,301.384,12 € zur Verfügung gestellt. Die in den Jahren 1998 bis 2003 auf-
gewendeten Mittel verteilen sich wie folgt:
1998:   423.609,95 €
1999:  365.864,53
2000:   116.339,83 €
2001:     58.821,31 €
2002:   215.835,10
2003:   256.113,66

Die Aufträge zur Durchführung weiterer drei Projekte, die ab 2004 begonnen werden, wurden kürz-
lich vergeben und zwar
- „Establishment of an improved Blood Brain Barrier model"


- „Auswirkungen von implantierten Sendern auf Karpfen"

- „Stresshormonmetaboliten im Kot von Ratten"

Für „Tierversuchsforschung" werden vom Ressort keine Mittel vergeben. Eine Gesamtaufstellung
aller beauftragten Projekte, einschließlich der in der Anlage genannten Projekte zur Förderung von
Ersatzmethoden zum Tierversuch, ist in den jährlich dem Nationalrat zu übermittelnden „Faktendo-
kumentationen der Bundesdienststellen" unter dem Abschnitt "Bundesministerium für Bildung
Wissenschaft und Kultur" enthalten. Der Bericht für das Jahr 2002 steht auf der Homepage des Res-
sorts zur Verfügung
(http://www.bmbwk.gv.at/medien/9937 jahresbericht.pdf).

Ad 4.:

Den für die Vollziehung des Tierversuchsgesetzes (TVG) zuständigen Bundesministern ist in
§ 17 TVG die Förderung von Ersatzmethoden unter Bedachtnahme auf den Stand der Wissenschaft
aufgetragen, wobei Zielsetzung ist, wissenschaftlich aussagefähige Ersatzmethoden zu entwickeln,
die eine Verringerung der Anzahl oder Belastung der Versuchstiere ermöglichen oder Tierversuche
überhaupt entbehrlich machen. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist
seit Inkrafttreten dieser Gesetzesbestimmung bekanntlich sehr um die Förderung von Ersatzmetho-
den bemüht, wobei insbesondere auf die laufende(n) Ausschreibung(en) der Förderung von Ersatz-
methoden durch Forschungsaufträge und die regelmäßige Ausschreibung des Staatspreises für Er-
satzmethoden zum Tierversuch hinzuweisen ist. Die Ergebnisse dieser Forschungsaufträge werden
veröffentlicht, der Staatspreis wird für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die in- oder ausländi-
schen Fachzeitschriften erschienen oder deren Manuskripte von einschlägigen Fachzeitschriften zur
Publikation angenommen worden sind.

Für die Vollziehung des Tierversuchsgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist daraufhinzuweisen, dass vor Genehmigung eines Tierver-
suches auch die Frage der Vermeidung des Tierversuches infolge bereits vorhandener Daten von
Tierversuchen abgeklärt wird. Ebenso wird auf die Einhaltung der Grundsätze geachtet, dass Tier-
versuche auf das unerlässliche Ausmaß zu beschränken und mit der im Verhältnis zum Versuchsziel
geringstmöglichen Belastung und der kleinstmöglichen Anzahl von Versuchstieren durchzuführen
sind.

Darüber hinaus werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wissen-
schaftliche Veranstaltungen unterstützt und auch organisiert, die über Tierversuche, Ersatz- und


Ergänzungsmethoden informieren. Dazu gehören insbesondere die nahezu jährlich stattfindenden Kongresse, die das Zentrum für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen (zet) mit der Mitteleuropäischen Gesellschaft für Alternativmethoden zu Tierversuchen (Megat) veranstaltet, sowie eigene Veranstaltungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wie die Enquete „Versuchstierhaltung" und Behördenseminare zur Weiterbildung und zum Erfahrungs-
austausch der mit der Vollziehung des Tierversuchsgesetzes befassten Behörden.