807/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.11.2003
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möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 810/J-NR/2003 betreffend Alternativen zum Tierver-
such,
die die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 22.
September
2003
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 3.:
Seit 1998 wurden bzw. werden vom
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mit-
tel
für 19 Projekte zur Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch gemäß § 17
Tierversuchs-
gesetz
(TVG, BGBl. Nr. 501/1989 i.d.g.F.)
zur Verfugung gestellt. Eine Aufstellung dieser Projekte
ist in der Anlage angeschlossen (Beilage).
Insgesamt wurden vom Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur für diese Projekte
Mittel in der Höhe von 2,301.384,12 € zur Verfügung gestellt. Die in den Jahren
1998 bis 2003 auf-
gewendeten Mittel verteilen sich wie folgt:
1998: 423.609,95 €
1999: 365.864,53 €
2000: 116.339,83 €
2001: 58.821,31 €
2002: 215.835,10 €
2003: 256.113,66 €
Die Aufträge zur Durchführung weiterer drei Projekte,
die ab 2004 begonnen werden, wurden kürz-
lich
vergeben und zwar
-
„Establishment of an improved Blood Brain Barrier model"
- „Auswirkungen von implantierten Sendern auf Karpfen"
- „Stresshormonmetaboliten im Kot von Ratten"
Für
„Tierversuchsforschung" werden vom Ressort keine Mittel vergeben. Eine
Gesamtaufstellung
aller beauftragten Projekte, einschließlich der in der Anlage genannten
Projekte zur Förderung von
Ersatzmethoden
zum Tierversuch, ist in den jährlich dem Nationalrat zu übermittelnden
„Faktendo-
kumentationen
der Bundesdienststellen" unter dem Abschnitt "Bundesministerium für
Bildung
Wissenschaft
und Kultur" enthalten. Der Bericht für das Jahr 2002 steht auf der
Homepage des Res-
sorts zur Verfügung (http://www.bmbwk.gv.at/medien/9937
jahresbericht.pdf).
Ad 4.:
Den für die Vollziehung des
Tierversuchsgesetzes (TVG) zuständigen Bundesministern ist in
§
17 TVG die Förderung von Ersatzmethoden unter Bedachtnahme auf den Stand der
Wissenschaft
aufgetragen,
wobei Zielsetzung ist, wissenschaftlich aussagefähige Ersatzmethoden zu
entwickeln,
die
eine Verringerung der Anzahl oder Belastung der Versuchstiere ermöglichen oder
Tierversuche
überhaupt
entbehrlich machen. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
ist
seit
Inkrafttreten dieser Gesetzesbestimmung bekanntlich sehr um die Förderung von
Ersatzmetho-
den bemüht, wobei insbesondere auf die laufende(n) Ausschreibung(en) der
Förderung von Ersatz-
methoden durch Forschungsaufträge und die regelmäßige Ausschreibung des
Staatspreises für Er-
satzmethoden zum Tierversuch hinzuweisen ist. Die Ergebnisse dieser
Forschungsaufträge werden
veröffentlicht,
der Staatspreis wird für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die in- oder
ausländi-
schen
Fachzeitschriften erschienen oder deren Manuskripte von einschlägigen
Fachzeitschriften zur
Publikation
angenommen worden sind.
Für die Vollziehung
des Tierversuchsgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für
Bildung, Wissenschaft und Kultur ist daraufhinzuweisen, dass vor Genehmigung
eines Tierver-
suches
auch die Frage der Vermeidung des Tierversuches infolge bereits vorhandener
Daten von
Tierversuchen
abgeklärt wird. Ebenso wird auf die Einhaltung der Grundsätze geachtet, dass
Tier-
versuche
auf das unerlässliche Ausmaß zu beschränken und mit der im Verhältnis zum
Versuchsziel
geringstmöglichen
Belastung und der kleinstmöglichen Anzahl von Versuchstieren durchzuführen
sind.
Darüber hinaus werden vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur wissen-
schaftliche
Veranstaltungen unterstützt und auch organisiert, die über Tierversuche,
Ersatz- und
Ergänzungsmethoden informieren. Dazu gehören insbesondere die nahezu
jährlich stattfindenden Kongresse, die das Zentrum für Ersatz- und
Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen (zet) mit der Mitteleuropäischen
Gesellschaft für Alternativmethoden zu Tierversuchen (Megat) veranstaltet, sowie eigene
Veranstaltungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wie
die
Enquete „Versuchstierhaltung" und Behördenseminare zur Weiterbildung und
zum Erfahrungs-
austausch der mit der Vollziehung des Tierversuchsgesetzes befassten Behörden.