809/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 803/J der Abgeordneten Ruth Becher und GenossInnen
wie folgt:

Frage 1:

Für die Distribution der Broschüre fielen € 108.382,- an Mediakosten, € 39.578,- für
Redaktion, Produktion und Fortdruck sowie € 15.000,- an Begleitkosten - darunter
wird die Kooperation mit der „Kronen-Zeitung" sowie die Planung und Umsetzung
von Broschüre und Advertorial verstanden - an.

Fragen 2 und 3:

Die Broschüre wurde keiner anderen Zeitung oder Zeitschrift beigelegt.

Fragen 4 und 5:

Derzeit sind keine weiteren Veröffentlichungen der Broschüre geplant.

Fragen 6 und 7:

Derzeit sind keine weiteren Broschüren zum Thema Kindergeld geplant.

Fragen 8 und 9:

Die Erstellung der Broschüre war Teil der Gesamtleistung Kindergeldkampagne, die
gemeinschaftsrechtskonform und in Entsprechung des Bundesvergabegesetzes
2002 EU-weit ausgeschrieben wurde.


Fragen 10 und 11:

Es waren die Bestbieterin der Ausschreibung, die Firma FCB Kobza, und die
„Kronen-Zeitung" beteiligt.

Frage 12:

Für die Entstehung der Broschüre wurden der Auftragnehmerin, der Firma FCB Kob-
za, € 39.578,- für Redaktion, Produktion und Fortdruck und der „Kronen-Zeitung"
€ 15.000,- an Begleitkosten - die sich in Kooperation sowie in Planung und Umset-
zung der Broschüre und des Advertorials gliedern - vergütet.

Frage 13:

Die Broschüre liegt österreichweit bei 461 KinderärztInnen, bei 832 Frauenärztinnen,
bei 5148 praktischen ÄrztInnen und bei 97 Finanzämtern auf. Des Weiteren stehen
dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten-
schutz 172.500 Stück zum Versand auf Anfrage bzw. zur Abgabe zur Verfügung.

Frage 14:

Für die Ausstrahlung des Werbespots werden dem ORF-Hörfunk € 44.600,- und
dem ORF-TV zum Sozialtarif € 117.850,- vergütet.

Frage 15:

Für die Ausstrahlung des Werbespots in den österreichischen Kinos wurden insge-
samt € 23.816,- vergütet.

Frage 16:

Für die Ausstrahlung des Werbespots in den Österreichfenstern der Kabelfernseh-
anbieter wurden gesamt € 39.341,- vergütet.

Frage 17:

Die Erstellung der Werbespots war Teil der Gesamtleistung Kindergeldkampagne,
die gemeinschaftsrechtskonform und in Entsprechung des Bundesvergabegesetzes
2002 EU-weit ausgeschrieben wurde.

Frage 18:

Den Zuschlag über die gesamte Leistung erging an die Bestbieterin, die Firma
FCB Kobza.


Frage 19:

Für die Produktion des Hörfunk-Werbespots wurden der Auftragnehmerin € 4.500,-
und für die Produktion des TV-Spots wurden der Auftragnehmerin € 95.000,- vergü-
tet. Für die Kabelfernsehanbieter wurden keine zusätzlichen TV-Spots produziert.

Frage 20:

Für die Adaption der TV-Spots für das Kino wurden der Auftragnehmerin € 15.000,-
vergütet.

Frage 21:

Um die Zielgruppe Kinobesucher besser ansprechen zu können, wurde der TV-Spot
entsprechend angepasst.

Frage 22:

Die Schaltung der Hörfunk-Spots erfolgte im Zeitraum 1. bis 21. September 2003,
die Schaltung der TV-Spots erfolgte im Zeitraum 1. bis 28. September 2003 und die
Schaltung der Kino-Spots erfolgte im Zeitraum 5. bis 25. September 2003. Die Print-
kampagne erfolgte im Zeitraum 1. September bis 5. Oktober 2003.

Frage 23:

Für die gesamte Kindergeld-Kampagne fielen an Kosten insgesamt € 1,040.640,- an.