823/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.11.2003
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „100 Stunden gratis Arbeiten für
Hettlage" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Vorweg darf ich festhalten, dass Angelegenheiten des Arbeitsrechts in die Zustän-
digkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und nicht in die Zuständig-
keit des Bundesministeriums für Justiz fallen. Auch ist es nicht meine Aufgabe, in ei-
ner arbeitsrechtlichen Streitigkeit im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebe-
antwortung Rechtsfragen zu beantworten, deren Lösung letztlich den unabhängigen
Gerichten obliegt. Das gilt insbesondere für die Frage, ob und inwieweit Arbeitneh-
mer im Licht der so genannten "Drucktheorie" auf die ihnen gesetzlich zwingend zu-
stehenden Ansprüche überhaupt verzichten können oder nicht.

Die Judikatur des Obersten Gerichtshofs zu arbeitsrechtlichen Fragen wird vom
Bundesministerium für Justiz mangels Zuständigkeit nicht näher dokumentiert. Inso-
weit darf ich auf die Entscheidungssammlung im Rechtsinformationssystem des
Bundes verweisen.

Letztlich muss ich um Verständnis dafür bitten, dass ich einem allfälligen arbeits-
rechtlichen Verfahren im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung
nicht vorgreifen kann.