827/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom
22. September 2003, Nr. 809/J, betreffend Zuteilung der nationalen Reserve der A-Quote an
die milchliefernden Betriebe, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1, 2 und 6:

In Österreich hat sich seit dem Jahr 1999 die nationale Reserve im Bereich der A-Quote auf
mehr als 36.000 t erhöht. Der größte Teil davon stammt aus im Rahmen des Sonderzutei-
lungsverfahrens 1999/2000 zugeteilten Quoten (damals wurde die verteilbare Menge mit
einem Prozentsatz von 6,74 % auf alle Milchlieferanten aufgeteilt), die infolge späterer Quo-
tenübertragungen wieder der nationalen Reserve zugeschlagen wurden. Das ist ein deutli-
cher Hinweis darauf, dass beim damaligen Verfahren Streuverluste eingetreten sind. Solan-
ge diese Mengen in der nationalen Reserve verbleiben, kann dafür kein entsprechender
Grundbetrag der Milchprämie aktiviert werden. Daher ergab sich kurzfristig die Notwendig-
keit, diese Quoten einzelbetrieblich zuzuteilen.

Würden die 36.000 t linear auf alle milchliefernden Betriebe aufgeteilt, ergebe sich eine zu-
zuteilende Menge von ungefähr 600 kg/Betrieb und damit eine zusätzliche Milchprämie in
Höhe von rund sieben
Euro. Eine aliquote Zuteilung (Abstellen der Zuteilung auf die Höhe
der bereits verfügbaren einzelbetrieblichen Anlieferungs-Referenzmenge) wiederum hätte


teilung von vielen Kleinstmengen zur Folge, die in keinem Verhältnis zum dabei entstehen-
den Aufwand stünden.

Im Fall einer undifferenzierten generellen Quotenzuteilung wären daher Landwirte, die Quo-
ten abgeben, begünstigt worden. Entweder hätten diese Landwirte die zusätzlich zugeteilte
Quote, die sie gar nicht benötigen, gewinnbringend weiterverkauft oder diese Quoten wären
sofort wieder der nationalen Reserve zugeschlagen worden - mit dem Effekt, dass sie bei der
Milchprämie nicht genutzt werden können.

In Anbetracht der geringen Verteilungsmenge erscheint es nicht zielführend, Betriebe zu
berücksichtigen, die derzeit ihre Milchquoten nicht ausnutzen oder sogar abgegeben haben.
Es hätte aber auch der Fall eintreten können, dass aufgrund der zusätzlichen Referenzmen-
ge ein Milcherzeuger nunmehr eine erhebliche Nichtausschöpfung der Referenzmenge (we-
niger als 50 % der Ausnützung der Referenzmenge gemäß § 12a MGV 1999) aufwiese, wo-
mit in der Folge die nicht ausgenutzte Referenzmenge wiederum der nationalen Reserve
zuzuschlagen wäre und nicht für die Milchprämie genutzt werden könnte.

Bei der Entscheidung über die Zuteilung waren daher entsprechend Art. 5 der Verordnung
(EWG) Nr. 3950/92 objektive Kriterien festzulegen. Milcherzeuger, die zusätzliche Refe-
renzmengen gekauft oder geleast haben, haben jedenfalls nach Außen zu erkennen gege-
ben, dass sie für ihre Produktionsmöglichkeiten eine entsprechende Referenzmengenbasis
brauchen. Aus diesem Grunde wurde dieser Ansatz gewählt.

Mit zusätzlichen Kriterien - insbesondere bei Abstellen auf betriebsindividuelle Eigenheiten -
wäre der Zeit- und Verwaltungsaufwand für die Prüfung der Zuteilung in einer Weise erhöht
worden, dass die Kosten der Zuteilung in keinem Verhältnis mehr zu der für die Zuteilung zur
Verfügung stehenden Menge gestanden wären. Der Verwaltungsaufwand war daher im Inte-
resse der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gering zu halten.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Mit dem Rückgang der Milchviehbetriebe kann auch die Schaffung leistungsfähiger Milcher-
zeugungsbetriebe verbunden werden, die für die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung in


den benachteiligten Gebieten erforderlich sind. Österreich liegt bei der Struktur der Milchlie-
feranten (A-Quote/Lieferant) im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Uni-
on an letzter Stelle. Österreich ist aber auch in den letzten Jahren bei der Verbesserung der
Lieferantenstruktur gegenüber anderen Mitgliedstaaten (die im Bereich Österreichs liegen)
deutlich ins Hintertreffen geraten. Daher sind Anstrengungen erforderlich, um zumindest die
bisherigen Relationen im Sinne einer wettbewerbsfähigen Milchproduktion aufrecht zu erhal-
ten.

Die Erfahrungen beim Zuteilungsverfahren 1999 haben jedenfalls gezeigt, dass mit einer
zusätzlichen Quotenzuteilung der Rückgang bei den milcherzeugenden Betrieben nicht auf-
gehalten werden kann.

Die nationale Reserve soll für die nächsten Jahre so gering wie möglich gehalten werden,
damit für Österreich das Maximum an Milchprämie aktiviert werden kann. Durch das Zutei-
lungsverfahren 2003/04 wird diese zusätzliche Quote aus der nationalen Reserve haupt-
sächlich wieder jenen Milcherzeugern zu Gute kommen, die ihre Quote ausgenützt oder ü-
berschritten haben. Aber auch bereits bisher konnten nicht alle Milcherzeuger von der natio-
nalen Reserve profitieren. Eine derartige generelle Nutzung ist in den Gemeinschaftsrechts-
vorschriften nicht vorgesehen. Durch die in Österreich praktizierte Saldierung der Unterliefe-
rungen mit den Überlieferungen für die Berechnung der Zusatzabgabe konnten aber milchlie-
fernde Betriebe von der nationalen Reserve dann in einem bestimmten Ausmaß profitieren,
wenn sie ihre eigene Referenzmenge überschritten.

Grundsätzlich ist die Quotenzuteilung kein geeignetes Instrument, um einen sozialen Aus-
gleich zu schaffen. Ebenso dient die ab 2004 zu gewährende Milchprämie dem Ausgleich
der Preissenkung und ist keine Maßnahme für einen sozialen Ausgleich. Dieser Aspekt wird
bei anderen Förderungsmaßnahmen, wie im Rahmen der Ländlichen Entwicklung (Aus-
gleichszulage und ÖPUL) besonders berücksichtigt.