831/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Erika Scharer und GenossInnen haben am 24.
September 2003 unter der Nummer 852/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend ,,'Team04' - Gendarmeriekommandoschließung im Lungau" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1. 5 und 7:

Das von der AG team04 erstellte Arbeitspapier beinhaltet lediglich Vorschläge zur
Neustrukturierung der Sicherheitsexekutive, die bis vor Frühjahr 2004 auf breiter Basis
diskutiert werde. Welches Konzept zur Umsetzung gelangt, steht derzeit noch nicht fest. Klar
ist, dass es zu jedem bisherigen Gendarmerie- und Polizeibezirk auch in Zukunft eine
Einsatzleitung geben wird.

Zu Frage 2:

Jeder Einsatz der Sicherheitsexekutive, vom Verkehrsunfall bis zur Alarmfahndung, wird
unter der Führung eines Kommandanten abgewickelt. Unabhängig von der jeweiligen
Organisationsstruktur ist damit jederzeit eine entsprechende Einsatzleitung gewährleistet.


Zu Frage 3:

Es ist nicht geplant, die Anzahl der Sicherheitsbeamten im Zusammenhang mit 'team04' zu
reduzieren.

Zu Frage 4:

Die Planstellenbesetzungen erfolgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Insbesondere sind das Beamtendienstrechtsgesetz 1979, das Ausschreibungsgesetz 1989,
das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung
von Frauen im Bereich des Bundes zu berücksichtigen.

Zu Frage 6:

Seitens des BM.I ist nicht geplant, die Angelegenheiten des öffentlichen Sicherheitsdienstes
den Gemeinden zu übertragen bzw. zu überlassen. Durch Strukturmaßnahmen wurden bzw.
werden laufend Maßnahmen zur Verringerung der internen Administration getroffen, damit
mehr Exekutivbedienstete im Außendienst eingesetzt werden können und der Kontakt zur
Bevölkerung verstärkt wird.

Zu Frage 8:

Es ist nicht geplant, die Einsatzleitung in den Bezirken aufzulösen.
Zu Frage 9:

Im Frühjahr 2003 wurde vom Bundeskriminalamt Österreich ein Steuerungsprozess in Gang
gesetzt, um die Effektivität und Effizienz des kriminalpolizeilichen Wirkens zu verbessern und
die Führungsfunktionen in den regionalen Organisationseinheiten zur
Kriminalitätsbekämpfung in einem Verantwortungskreislauf zu unterstützen und zu stärken.
Dadurch sollen folgende Ziele erreicht werden:

Ø     Erkennen von kriminalpolizeilich relevanten Problemfeldern

Ø     Entwicklung von Gegenstrategien

Ø     Definition und Planung von Maßnahmen

Ø     Abstimmung regionaler und überregionaler Maßnahmen

Ø     Durchführung der Maßnahmen


Ø   Bewertung der Maßnahmen und Feststellung der Auswirkungen
Ø   Entwicklung der notwendigen Folgemaßnahmen

Der Monitoringprozess gewährleistet, dass eine ständige Beurteilung der Effektivität und
Effizienz der Maßnahmen erfolgt, und ein bundesweiter Informationsaustausch stattfindet.

Zusätzlich zu diesen gesamtstrategischen Ansätzen werden aufgrund der Rückmeldungen
und Bewertungen aus dem Steuerungsprozess, gemeinsam mit den Verantwortlichen in den
Bundesländern lageangepasste, operative Schwerpunktmaßnahmen forciert.

Gleichzeitig wird auf die Qualitätssicherung bei der Tatortarbeit - Sachbeweissicherung auf
hohem Niveau- und eine Verstärkung der Präventionsarbeit - zielgruppenorientierte
Prävention- durch Sensibilisierung der Bevölkerung (z. B. bei der Falschgeldkriminalität)
gesetzt.

Ein weiterer wichtiger Ansatz liegt in der Verbesserung der bilateralen Zusammenarbeit mit
den Nachbarstaaten, um gegen international agierende Tätergruppen, die häufig im Bereich
der Eigentumskriminalität in Erscheinung treten, rasch und effizient Initiativen setzen zu
können.

Zu Frage 10:

Auch in Zukunft werden Ausbildungen für angehende Sicherheitsbedienstete
bedarfsorientiert angeboten. In diesem Sinne werden sich diese Ausbildungen
insbesondere an zukünftigen Tätigkeits- und Aufgabenfelder orientieren.
Es ist daher beabsichtigt, aufbauend auf die Ergebnisse des Projektes "team04" und allfällige
daraus                       resultierende Organisationsentwicklungen, entsprechende
Personalentwicklungsmaßnahmen und auch Ausbildungen abzustimmen.

Zu Frage 11:

Die Sicherung der hohen Qualität erfolgt durch laufende Schulung und Verbesserung der
Ausbildung der Bediensteten, durch Erneuerung der Ausrüstung, Anschaffung neuer
Einsatzmittel und durch Strukturmaßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes.


Zu Frage 12:

Der Vollausbau der EKO/Cobra Standorte wurde mit Ende des Jahres 2002 finalisiert. Nach
Einführung der EKO/Cobra - neu wird im Jahr 2005 sowie bei allen anderen Projekten eine
Evaluierung stattfinden.

Zu Frage 13:

Es sind alle systemisierten Planstellen des Gendarmeriepostens Radstadt besetzt. Die
bekannt gewordenen gerichtlich strafbaren Handlungen stiegen leicht an und bewegen sich
damit im Schnitt des Bundeslandes Salzburg. Meiner Information zufolge gibt es keine
Dienstzuteilungen zum Bezirksgendarmeriekommando St Johann im Pongau.

Zu Frage 14:

Es sind alle systemisierten Planstellen des Gendarmerieposten St. Johann besetzt.
Auch von diesen Beamten erfolgen im Sinne eines Aufgaben bezogenen
Personalausgleiches Dienstzuteilungen zur EKO-Cobra und für polizeiliche
Ausgleichsmaßnahmen. Außerdem wird einem Beamten eine Karenzierung für eine
Verwendung im Rahmen der EU gewährt. Diese Maßnahmen sind im Sinne einer effizienten
und effektiven Personalverwendung erforderlich und kommen sowohl jetzt, als auch in
Zukunft, der lokalen Dienststelle zugute, die das erworbene Wissen des Bediensteten nutzen
kann.

Zu Frage 15:

Grundsätzlich obliegt es dem Bürgermeister, einen Gemeindewachkörper zur Wahrnehmung
der Gemeindeinteressen - etwa die Überwachung des ruhenden Verkehrs usw. -
einzurichten. Die Anzahl der Planstellen orientiert sich nach den Stellenplänen des
Bundesministeriums für Inneres.

Zu Frage 16:

Der Kreuzungsbereich der Katschberg-Bundesstraße B 99 mit der Ennstal-Bundesstraße B
320 ist durchaus ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt, jedoch fällt die Ausarbeitung von
verkehrssicherheitstechnischen Maßnahmen nicht in den Vollzugsbereich des
Bundesministeriums für Inneres.


Zu den Fragen 17 und 18:

Im Sinne der grundsätzlichen Intention, die Administration zu verringern und alle verfügbaren
Mittel dem Außendienst zuzuführen. Weiters durch Verbesserung der Ausbildung, durch den
Einsatz von neuen und modernen Einsatzmitteln und durch bedarfsangepasste
Strukturmaßnahmen.

Zu Frage 19:

Die Ausarbeitung infrastruktureller Maßnahmen, die einer gegebenenfalls zunehmenden
Verkehrsfrequenz Rechnung tragen, fällt nicht in den Vollzugsbereich des
Bundesministeriums für Inneres.

Zu Frage 22:

Die budgetären Mittel im Personalaufwand wurden unter Berücksichtigung der individuellen
Parameter und lokalen Besonderheiten auf die nachgeordneten Behörden und
Organisationseinheiten aufgeteilt. Ob Einsparungen in den Bezirken vorgenommen werden
bzw. vorgenommen worden sind, lässt sich erst nach Abschluss des Budgetjahres 2003
feststellen.