832/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.11.2003
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Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike LUNACEK, Kolleginnen und Kollegen
haben am 24. September 2003 unter der Nummer 856/J-NR/2003 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einsatz und Entsendung von
Militärattaches angesichts eines zunehmend knapperen Budgets gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Einsatz von Militärattaches betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des
Bundes im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten.

Zu Frage 2:

In der Kooperation zeigen sich keine Schwierigkeiten rund um Kommunikation und
Ressourcenverbrauch. Grundsätzlich funktioniert die Zusammenarbeit sehr gut; die
Kriterien dafür sind die sinnvolle gegenseitige Unterstützung und Ergänzung bei der
Erfüllung der in die jeweilige Zuständigkeit fallenden Aufgaben im österreichischen
Interesse.


Zu Frage 3:

Die Militärattaches und ihre Mitarbeiter sind zumeist in Räumlichkeiten der
österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland untergebracht. Das
Bundesministerium für Landesverteidigung trägt anteilsmäßig zu den Miet- und
Betriebskosten bei, wobei der Betrag auf Grundlage des einheitlichen
Beitragsschlüssels der Größe der jeweils benützten Flächen entspricht.

Zu Frage 4:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 858/J durch den
Bundesminister für Landesverteidigung verwiesen.