837/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli
Sima, Kolleginnen und Kollegen vom
24. September 2003, Nr. 817/J, betreffend die enorme Ozonbelastung im Sommer
2003 und
die mangelnden Maßnahmen der Regierung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Informationsschwelle wurde von 1. Juli
bis 30. September 2003 an insgesamt 33 Tagen
überschritten. („Grenzwerte" sind im Ozongesetz und in der Ozon-Richtlinie
der EU nicht
festgelegt.)
Zu Frage 2:
Im genannten Zeitraum wurden
Überschreitungen des Schwellenwertes für die Information
der Öffentlichkeit in allen Ozon-Überwachungsgebieten gemessen. Am stärksten
betroffen
war - wie in den früheren Jahren - der Nordosten Österreichs
(Ozonüberwachungsgebiet 1),
in
vergleichsweise sehr hohem Ausmaß aber auch die Südsteiermark, Salzburg,
Nordtirol
und Vorarlberg. Eine Liste der an den einzelnen Tagen gemessenen
Überschreitungen ist in
der folgenden Tabelle angeführt:
Tag der |
Anzahl der |
Die Überschreitungen |
1.Juli |
17 |
231 und 185 μg/m3 |
9. Juli |
3 |
189 und 184 μg/m3 |
12. Juli |
1 |
185 μg/m |
15. Juli |
3 |
200 und 181 μg/m3 |
16. Juli |
19 |
200 und 181 μg/m3 |
17. Juli |
20 |
211 und 181 μg/m3 |
21. Juli |
17 |
263 und 182μq/m3 |
22. Juli |
1 |
1 90 μg/m |
24. Juli |
5 |
195 und 182 μg/m3 |
26. Juli |
5 |
200 und 183μq/m3 |
27. Juli |
1 |
1 86 μg/m |
4.
August |
8 |
222 und 189 μg/m3 |
5. August |
8 |
202 und 182 μg/m3 |
6. August |
15 |
222 und 181 μg/m3 |
7. August |
5 |
198 und 183 μg/m3 |
8. August |
22 |
259 und 182 μg/m3 |
9. August |
10 |
202 und 181 μg/m3 |
10. August |
22 |
205 und 181 μg/m3 |
11 . August |
13 |
215 und 181 μg/m3 |
12. August |
32 |
237 und 181 μg/m3 |
13. August |
61 |
226 und 181 μg/m3 |
14. August |
24 |
227 und 181 μg/m3 |
16. August |
4 |
200 und 183 μg/m3 |
17. August |
3 |
203 und 182 μg/m3 |
18. August |
15 |
253 und 183 μg/m3 |
22. August |
4 |
196 und 182 μg/m3 |
23. August |
7 |
188 und 181 μg/m3 |
26.
August |
1 |
189
μg/m |
27.
August |
6 |
193 und 181 μg/m3 |
18. September |
2 |
262 und 182 μg/m3 |
20. September |
2 |
190 und 188 μg/m3 |
21 . September |
4 |
225 und 190 μg/m3 |
22. September |
1 |
181 μg/m3 |
Zu Frage 3:
Die Alarmschwelle wurde von 1. Juli bis 30. September an insgesamt 4 Tagen überschritten.
Zu Frage 4:
Alle Überschreitungen der Alarmschwelle
traten im Ozonüberwachungsgebiet 1 auf; sie
lagen vorwiegend in der Abgasfahne von Wien. Überschreitungen wurden am 21.
Juli in
Klosterneuburg, Stockerau und Wien Lobau; am 8. August in Wien Lobau; am 18.
August in
Wien am Hermannskogel und am 18. September in Kittsee registriert.
Zu Frage 5:
Am 21. Juli betrug der maximale Einstundenmittelwert
263μg/m3, am 8. August 259μg/m3,
am 18. August 253 μg/m3 und am 18. September 262 μg/m3.
Einstundenmittelwerte
über
240 μg/m3 wurden am 21. Juli an der Messstelle Klosterneuburg
während drei Stunden, an
den anderen Messstellen und an den anderen Tagen jeweils während einer Stunde
gemessen.
Zu Frage 6:
Die zuständigen Behörden haben nach den
mir vorliegenden Informationen entsprechend
den Vorgaben des Ozongesetzes die Bevölkerung über die Medien von den
aufgetretenen
Überschreitungen informiert und Verhaltensempfehlungen zum persönlichen Schutz
verlautbart. Weiters wurde die Bevölkerung mehrmals zur Vermeidung von
Verhaltensweisen
aufgerufen, welche zu den Emissionen von Ozon-Vorläufersubstanzen beitragen.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Gemäß dem mit 1. Juli dieses Jahres in Kraft getretenen
neuen § 15 des Ozongesetzes hat
der Landeshauptmann einen Aktionsplan für Sofortmaßnahmen zu erstellen, wenn
das
Risiko einer Überschreitung der Alarmschwelle für mindestens drei aufeinander
folgende
Stunden besteht und ein nennenswertes Potential zur Verringerung dieses Risikos
oder zur
Verringerung der Dauer oder des Ausmaßes einer Überschreitung der Alarmschwelle
besteht.
Einstundenmittelwerte über 240 μg/m3, das ist
der Wert der neuen Alarmschwelle, wurden
seit Beginn der 1990er-Jahre auch in den höchstbelasteten Jahren nur im Ozon-
Überwachungsgebiet 1 gemessen. Nach den vorliegenden
Informationen wurden von den
Ländern Wien, Niederösterreich und Burgenland die gemeinsamen Arbeiten an einem
Aktionsplan begonnen. Auch von den Ländern im Westen Österreichs liegen
Informationen
vor, dass Maßnahmen für einen Aktionsplan geprüft werden. Ich habe die
Landeshaupt-
männer beim Inkrafttreten der neuen Bestimmungen des Ozongesetzes darauf
hingewiesen,
dass notwendige Arbeiten möglichst umgehend begonnen werden sollen, damit ein
allfälliger
Aktionsplan in der nächstjährigen Ozonsaison vorliegt.
Zu den Fragen 10 bis 13:
Konkrete Maßnahmen zur Minderung der Emissionen von
Ozon-Vorläufersubstanzen
wurden und werden laufend gesetzt. Die ständige Verschärfung der
Emissionsgrenzwerte
bei Pkw und Lkw und neue Emissionsgrenzwerte für mobile Maschinen und Geräte
beispielsweise haben dazu geführt, dass die Emissionen von Stickstoffoxiden
trotz des
beträchtlichen Verkehrszuwachses auch im Verkehrssektor abgenommen haben und
weiter
abnehmen werden. Maßnahmen wie das im letzten Jahr in Kraft getretene
Ökostromgesetz,
die VOC-Anlagen-Verordnung des BMWA oder das kommende Road-Pricing für Lkw
zielen
auch auf eine Emissionsminderung bei den Ozon-Vorläufersubstanzen ab. Eine
Vielzahl von
beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen, die ihre Wirkung zum Teil in den
nächsten
Jahren entfalten wird, ist samt den Ressorts, in deren Kompetenz die Maßnahmen
liegen,
u. a. im Ozonbericht 2002 angeführt.
Den nächsten wichtigen Schritt bei den weiteren Maßnahmen
wird das nationale Programm
zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen gemäß Emissionshöchstmengengesetz-Luft
(EG-L) darstellen. Dieses Programm wird eine wesentliche Grundlage für das
Maßnahmen-
programm gemäß § 13 Ozongesetz bilden; dies auch vor dem Hintergrund, dass die
in der
Ozon-Richtlinie der EU - und damit im Ozongesetz - enthaltenen Zielwerte so
festgelegt
wurden, dass sie bei EU-weiter Einhaltung der jeweiligen nationalen
Emissionshöchst-
mengen für Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen ebenfalls
weitestgehend
eingehalten werden. Als Vorarbeiten für das Maßnahmenprogramm gemäß EG-L wurden
von meinem Ressort, zum Teil gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft
und
Arbeit, mehrere Studien und Erhebungen beauftragt, die mittlerweile
abgeschlossen sind
oder unmittelbar vor der Vollendung stehen. Die weiteren Arbeiten an diesem
Maßnahmen-
programm werden noch im Herbst beginnen. Im Hinblick auf die von den Maßnahmen
betroffenen z. T. stark divergierenden Interessenslagen
kann der genaue Zeitpunkt, wann
das Maßnahmenprogramm gemäß EG-L akkordiert sein wird, derzeit nicht angegeben
werden; ich strebe aber einen möglichst raschen Beschluss im nächsten Jahr an.
Die
konkreten Inhalte des Programms werden das Ergebnis der Verhandlungen sein; ich
kann
sie daher naturgemäß nicht vorwegnehmen. Wenn das Programm gemäß EG-L vorliegt,
wird
entsprechend den Vorgaben des Ozongesetzes geprüft, ob darüber hinausgehende
Maßnahmen zur Einhaltung der Zielweile des Ozongesetzes erforderlich und
möglich sind.
Gerade der vergangene Sommer hat gezeigt, dass die
großflächige Belastung der Luft mit
bodennahem Ozon ein gemeinsames Problem für West-, Mittel- und Südeuropa
darstellt.
Überschreitungen der Informationsschwelle in Österreich können nicht verhindert
werden,
wenn die nach Österreich gelangenden Luftmassen bereits höhere Ozonkonzentrationen
enthalten - wie dies zum Teil bei den Ozonperioden der Fall war. Ich werde
daher auch auf
EU-Ebene im Rahmen des Programms „Clean Air for Europe" Maßnahmen zur
weiteren
Verringerung der Ozonbelastung unterstützen.
Zu Frage 14:
Die zuständigen Behörden haben nach den
mir vorliegenden Informationen die Bevölkerung
über die generelle Problematik ebenso wie über die einzelnen Belastungsperioden
informiert.
Hinsichtlich der Ozonproblematik generell und der neuen Schwellenwerte wurde
die
Öffentlichkeit über Broschüren, Zeitschriften und Medieninterviews informiert.
Auch über das
Internet wurde auf den Webservern der Länder, des Umweltbundesamtes und meines
Hauses informiert. Aktuelle Informationen über die Ozonkonzentrationen wurden
von den
Ländern und dem Umweltbundesamt über Tonbanddienste, das Internet und den ORF
Teletext zur Verfügung gestellt. Bei Überschreitung der Informationsschwelle
oder der Alarm-
schwelle wurde von den jeweils zuständigen Landesbehörden über die
Überschreitungen
und die jeweils zu erwartende Entwicklung der Belastung sowie über das Ende von
Belastungsepisoden informiert.
Zu Frage 15:
Die Information der Öffentlichkeit dient
dazu, dass betroffene Personen ihr Verhalten
anpassen können, um sich vor den gesundheitlichen Auswirkungen der erhöhten
Belastung
zu schützen. Da im Gegensatz zu primären Schadstoffen wie
Schwefeldioxid oder
Stickstoffoxiden bei Ozon Maßnahmen an den Quellen nicht unmittelbar zu einer
entsprechenden Minderung der Immissionskonzentration führen und da sich bei
Ozon sehr
großflächige Belastungen aufbauen können, die durch regionale Maßnahmen nicht
kurzfristig zu beeinflussen sind, sind individuelle Schutzmaßnahmen zweckmäßig.
Bereits
1992 wurde im Ozongesetz, basierend auf Empfehlungen der Österreichischen
Akademie
der Wissenschaften, mit der Vorwarnstufe eine entsprechende Regelung
eingeführt, die nun
entsprechend der neuen Ozon-Richtlinie der EU durch die Informationsschwelle
ersetzt
wurde.
Die Informationsschwelle dient der Information besonders
empfindlicher Personen, bei
denen bei Ozonkonzentration über 180 μg/m3 und bei körperlicher
Anstrengung unter
anderem eine temporäre Minderung der Lungenfunktion um einige Prozent zu
erwarten ist
und eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schleimhautreizungen besteht. Studien
haben
gezeigt, dass die individuelle Empfindlichkeit gegenüber erhöhter Ozonbelastung
deutlich
variiert; bei einigen Prozent der gesunden Bevölkerung treten - im Vergleich
zum
Durchschnitt - merkbar stärkere Symptome auf, während bei anderen überhaupt
keine
Reaktionen gegeben sind. Die Informationsschwelle ist auf diese besonders
empfindlichen
Personen ausgerichtet. Bei Kindern wird u. a. aufgrund einer höheren
Atemfrequenz
ebenfalls eine erhöhte Empfindlichkeit angenommen. Außerdem können bei
bestimmten
Krankheiten wie Asthma deren Symptome verstärkt werden. Mit der Information bei
Überschreitung der Informationsschwelle wird den betroffenen Personen bzw. den
Aufsichtspersonen von Kindern die Möglichkeit gegeben, das Verhalten anzupassen
und
beispielsweise stärkere Anstrengungen in den Nachmittagsstunden zu vermeiden,
um die
individuelle Belastung zu vermindern. Diese Information ist jedenfalls
unabhängig von
anderen Maßnahmen zweckmäßig.