837/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima, Kolleginnen und Kollegen vom
24. September 2003, Nr. 817/J, betreffend die enorme Ozonbelastung im Sommer 2003 und
die mangelnden Maßnahmen der Regierung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Die Informationsschwelle wurde von 1. Juli bis 30. September 2003 an insgesamt 33 Tagen
überschritten. („Grenzwerte" sind im Ozongesetz und in der Ozon-Richtlinie der EU nicht
festgelegt.)

Zu Frage 2:

Im genannten Zeitraum wurden Überschreitungen des Schwellenwertes für die Information
der Öffentlichkeit in allen Ozon-Überwachungsgebieten gemessen. Am stärksten betroffen
war - wie in den früheren Jahren - der Nordosten Österreichs (Ozonüberwachungsgebiet 1),


in vergleichsweise sehr hohem Ausmaß aber auch die Südsteiermark, Salzburg, Nordtirol
und Vorarlberg. Eine Liste der an den einzelnen Tagen gemessenen Überschreitungen ist in
der folgenden Tabelle angeführt:

Tag der
Überschreitung

 

Anzahl der
Messstellen mit
Überschreitungen

 

Die Überschreitungen
betrugen bzw.
lagen zwischen

 

1.Juli

 

17

 

231 und 185 μg/m3

 

9. Juli

 

3

 

189 und 184 μg/m3

 

12. Juli

 

1

 

185 μg/m

 

15. Juli

 

3

 

200 und 181 μg/m3

 

16. Juli

 

19

 

200 und 181 μg/m3

 

17. Juli

 

20

 

211 und 181 μg/m3

 

21. Juli

 

17

 

263 und 182μq/m3

 

22. Juli

 

1

 

1 90 μg/m

 

24. Juli

 

5

 

195 und 182 μg/m3

 

26. Juli

 

5

 

200 und 183μq/m3

 

27. Juli

 

1

 

1 86 μg/m

 

4. August

 

8

 

222 und 189 μg/m3

 

5. August

 

8

 

202 und 182 μg/m3

 

6. August

 

15

 

222 und 181 μg/m3

 

7. August

 

5

 

198 und 183 μg/m3

 

8. August

 

22

 

259 und 182 μg/m3

 

9. August

 

10

 

202 und 181 μg/m3

 

10. August

 

22

 

205 und 181 μg/m3

 

11 . August

 

13

 

215 und 181 μg/m3

 

12. August

 

32

 

237 und 181 μg/m3

 

13. August

 

61

 

226 und 181 μg/m3

 

14. August

 

24

 

227 und 181 μg/m3

 

16. August

 

4

 

200 und 183 μg/m3

 

17. August

 

3

 

203 und 182 μg/m3

 

18. August

 

15

 

253 und 183 μg/m3

 

22. August

 

4

 

196 und 182 μg/m3

 

23. August

 

7

 

188 und 181 μg/m3

 

26. August

 

1

 

189 μg/m

 

27. August

 

6

 

193 und 181 μg/m3

 

18. September

 

2

 

262 und 182 μg/m3

 

20. September

 

2

 

190 und 188 μg/m3

 

21 . September

 

4

 

225 und 190 μg/m3

 

22. September

 

1

 

181 μg/m3

 

Zu Frage 3:

Die Alarmschwelle wurde von 1. Juli bis 30. September an insgesamt 4 Tagen überschritten.


Zu Frage 4:

Alle Überschreitungen der Alarmschwelle traten im Ozonüberwachungsgebiet 1 auf; sie
lagen vorwiegend in der Abgasfahne von Wien. Überschreitungen wurden am 21. Juli in
Klosterneuburg, Stockerau und Wien Lobau; am 8. August in Wien Lobau; am 18. August in
Wien am Hermannskogel und am 18. September in Kittsee registriert.

Zu Frage 5:

Am 21. Juli betrug der maximale Einstundenmittelwert 263μg/m3, am 8. August 259μg/m3,
am 18. August 253 μg/m3 und am 18.
September 262 μg/m3. Einstundenmittelwerte über
240 μg/m3 wurden am 21. Juli an der Messstelle Klosterneuburg während drei Stunden, an
den anderen Messstellen und an den anderen Tagen jeweils während einer Stunde
gemessen.

Zu Frage 6:

Die zuständigen Behörden haben nach den mir vorliegenden Informationen entsprechend
den Vorgaben des Ozongesetzes die Bevölkerung über die Medien von den aufgetretenen
Überschreitungen informiert und Verhaltensempfehlungen zum persönlichen Schutz
verlautbart. Weiters wurde die Bevölkerung mehrmals zur Vermeidung von Verhaltensweisen
aufgerufen, welche zu den Emissionen von Ozon-Vorläufersubstanzen beitragen.

Zu den Fragen 7 bis 9:

Gemäß dem mit 1. Juli dieses Jahres in Kraft getretenen neuen § 15 des Ozongesetzes hat
der Landeshauptmann einen Aktionsplan für Sofortmaßnahmen zu erstellen, wenn das
Risiko einer Überschreitung der Alarmschwelle für mindestens drei aufeinander folgende
Stunden besteht und ein nennenswertes Potential zur Verringerung dieses Risikos oder zur
Verringerung der Dauer oder des Ausmaßes einer Überschreitung der Alarmschwelle
besteht.

Einstundenmittelwerte über 240 μg/m3, das ist der Wert der neuen Alarmschwelle, wurden
seit Beginn der 1990er-Jahre auch in den höchstbelasteten Jahren nur im Ozon-


Überwachungsgebiet 1 gemessen. Nach den vorliegenden Informationen wurden von den
Ländern Wien, Niederösterreich und Burgenland die gemeinsamen Arbeiten an einem
Aktionsplan begonnen. Auch von den Ländern im Westen Österreichs liegen Informationen
vor, dass Maßnahmen für einen Aktionsplan geprüft werden. Ich habe die Landeshaupt-
männer beim Inkrafttreten der neuen Bestimmungen des Ozongesetzes darauf hingewiesen,
dass notwendige Arbeiten möglichst umgehend begonnen werden sollen, damit ein allfälliger
Aktionsplan in der nächstjährigen Ozonsaison vorliegt.

Zu den Fragen 10 bis 13:

Konkrete Maßnahmen zur Minderung der Emissionen von Ozon-Vorläufersubstanzen
wurden und werden laufend gesetzt. Die ständige Verschärfung der Emissionsgrenzwerte
bei Pkw und Lkw und neue Emissionsgrenzwerte für mobile Maschinen und Geräte
beispielsweise haben dazu geführt, dass die Emissionen von Stickstoffoxiden trotz des
beträchtlichen Verkehrszuwachses auch im Verkehrssektor abgenommen haben und weiter
abnehmen werden. Maßnahmen wie das im letzten Jahr in Kraft getretene Ökostromgesetz,
die VOC-Anlagen-Verordnung des BMWA oder das kommende Road-Pricing für Lkw zielen
auch auf eine Emissionsminderung bei den Ozon-Vorläufersubstanzen ab. Eine Vielzahl von
beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen, die ihre Wirkung zum Teil in den nächsten
Jahren entfalten wird, ist samt den Ressorts, in deren Kompetenz die Maßnahmen liegen,
u. a. im Ozonbericht 2002 angeführt.

Den nächsten wichtigen Schritt bei den weiteren Maßnahmen wird das nationale Programm
zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen gemäß Emissionshöchstmengengesetz-Luft
(EG-L) darstellen. Dieses Programm wird eine wesentliche Grundlage für das Maßnahmen-
programm gemäß § 13 Ozongesetz bilden; dies auch vor dem Hintergrund, dass die in der
Ozon-Richtlinie der EU - und damit im Ozongesetz - enthaltenen Zielwerte so festgelegt
wurden, dass sie bei EU-weiter Einhaltung der jeweiligen nationalen Emissionshöchst-
mengen für Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen ebenfalls weitestgehend
eingehalten werden. Als Vorarbeiten für das Maßnahmenprogramm gemäß EG-L wurden
von meinem Ressort, zum Teil gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit, mehrere Studien und Erhebungen beauftragt, die mittlerweile abgeschlossen sind
oder unmittelbar vor der Vollendung stehen. Die weiteren Arbeiten an diesem Maßnahmen-
programm werden noch im Herbst beginnen. Im Hinblick auf die von den Maßnahmen


betroffenen z. T. stark divergierenden Interessenslagen kann der genaue Zeitpunkt, wann
das Maßnahmenprogramm gemäß EG-L akkordiert sein wird, derzeit nicht angegeben
werden; ich strebe aber einen möglichst raschen Beschluss im nächsten Jahr an. Die
konkreten Inhalte des Programms werden das Ergebnis der Verhandlungen sein; ich kann
sie daher naturgemäß nicht vorwegnehmen. Wenn das Programm gemäß EG-L vorliegt, wird
entsprechend den Vorgaben des Ozongesetzes geprüft, ob darüber hinausgehende
Maßnahmen zur Einhaltung der Zielweile des Ozongesetzes erforderlich und möglich sind.

Gerade der vergangene Sommer hat gezeigt, dass die großflächige Belastung der Luft mit
bodennahem Ozon ein gemeinsames Problem für West-, Mittel- und Südeuropa darstellt.
Überschreitungen der Informationsschwelle in Österreich können nicht verhindert werden,
wenn die nach Österreich gelangenden Luftmassen bereits höhere Ozonkonzentrationen
enthalten - wie dies zum Teil bei den Ozonperioden der Fall war. Ich werde daher auch auf
EU-Ebene im Rahmen des Programms „Clean Air for Europe" Maßnahmen zur weiteren
Verringerung der Ozonbelastung unterstützen.

Zu Frage 14:

Die zuständigen Behörden haben nach den mir vorliegenden Informationen die Bevölkerung
über die generelle Problematik ebenso wie über die einzelnen Belastungsperioden informiert.
Hinsichtlich der Ozonproblematik generell und der neuen Schwellenwerte wurde die
Öffentlichkeit über Broschüren, Zeitschriften und Medieninterviews informiert. Auch über das
Internet wurde auf den Webservern der Länder, des Umweltbundesamtes und meines
Hauses informiert. Aktuelle Informationen über die Ozonkonzentrationen wurden von den
Ländern und dem Umweltbundesamt über Tonbanddienste, das Internet und den ORF
Teletext zur Verfügung gestellt. Bei Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarm-
schwelle wurde von den jeweils zuständigen Landesbehörden über die Überschreitungen
und die jeweils zu erwartende Entwicklung der Belastung sowie über das Ende von
Belastungsepisoden informiert.

Zu Frage 15:

Die Information der Öffentlichkeit dient dazu, dass betroffene Personen ihr Verhalten
anpassen können, um sich vor den gesundheitlichen Auswirkungen der erhöhten Belastung


zu schützen. Da im Gegensatz zu primären Schadstoffen wie Schwefeldioxid oder
Stickstoffoxiden bei Ozon Maßnahmen an den Quellen nicht unmittelbar zu einer
entsprechenden Minderung der Immissionskonzentration führen und da sich bei Ozon sehr
großflächige Belastungen aufbauen können, die durch regionale Maßnahmen nicht
kurzfristig zu beeinflussen sind, sind individuelle Schutzmaßnahmen zweckmäßig. Bereits
1992 wurde im Ozongesetz, basierend auf Empfehlungen der Österreichischen Akademie
der Wissenschaften, mit der Vorwarnstufe eine entsprechende Regelung eingeführt, die nun
entsprechend der neuen Ozon-Richtlinie der EU durch die Informationsschwelle ersetzt
wurde.

Die Informationsschwelle dient der Information besonders empfindlicher Personen, bei
denen bei Ozonkonzentration über 180 μg/m3 und bei körperlicher Anstrengung unter
anderem eine temporäre Minderung der Lungenfunktion um einige Prozent zu erwarten ist
und eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schleimhautreizungen besteht. Studien haben
gezeigt, dass die individuelle Empfindlichkeit gegenüber erhöhter Ozonbelastung deutlich
variiert; bei einigen Prozent der gesunden Bevölkerung treten - im Vergleich zum
Durchschnitt - merkbar stärkere Symptome auf, während bei anderen überhaupt keine
Reaktionen gegeben sind. Die Informationsschwelle ist auf diese besonders empfindlichen
Personen ausgerichtet. Bei Kindern wird u. a. aufgrund einer höheren Atemfrequenz
ebenfalls eine erhöhte Empfindlichkeit angenommen. Außerdem können bei bestimmten
Krankheiten wie Asthma deren Symptome verstärkt werden. Mit der Information bei
Überschreitung der Informationsschwelle wird den betroffenen Personen bzw. den
Aufsichtspersonen von Kindern die Möglichkeit gegeben, das Verhalten anzupassen und
beispielsweise stärkere Anstrengungen in den Nachmittagsstunden zu vermeiden, um die
individuelle Belastung zu vermindern. Diese Information ist jedenfalls unabhängig von
anderen Maßnahmen zweckmäßig.