840/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard
Reheis, Kolleginnen und Kollegen
vom 24. September 2003, Nr. 841/J, betreffend die Aussagen von
ÖVP-Delegationsleiterin
MEP Ursula Stenzel zum Infrastrukturausbau im Zuge der bevorstehenden
Osterweiterung,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die zitierte Presseaussendung der
ÖVP-Delegationsleiterin im Europäischen Parlament,
MEP Ursula Stenzel, war mir bis dato nicht bekannt, ich habe sie aber in
Zusammenhang mit
der Beantwortung der vorliegenden Anfrage recherchiert. Vollständig zitiert
lautet der Absatz
aus der OTS Presseaussendung vom 22.09.2003:
"...... Man dürfe sich allerdings nicht der Illusion hingeben, so Stenzel, dass die Versäumnisse
der früheren SP-Regierungen im Bereich
Schiene jetzt so rasch aufholbar seien, wie es die
heimische Wirtschaft benötige, "um von der Nähe zu den Erweiterungsländern
tatsächlich
reüssieren zu können". Dem Ausbau der Straßenverbindungen müsse deshalb -
wegen der
Versäumnisse im Bereich Schiene - Vorrang eingeräumt werden. Unter der Prämisse
der
Nachhaltigkeit gehe es jetzt darum, die ökonomischen und ökologischen Ziele so
zu harmo-
nisieren, dass Österreich bzw. die Wirtschaft die Vorteile der EU-Erweiterung
lukrieren kann.
"Wir können sicher nicht bis zum Jahr 2010 warten - da haben
zwischenzeitlich dann andere
die Chancen genutzt", betonte Stenzel.
Zu Frage 2:
Im Hinblick auf die in der Klimastrategie
festgesetzten Ziele für verkehrsbedingte Treibhaus-
gasemissionen sollten Verkehrsprojekte allerdings generell einer
Klimaverträglichkeitsprü-
fung unterzogen werden. Ein vermehrter Ausbau des Eisenbahnverkehrs, des
öffentlichen
Nahverkehrs und die Förderung des Radfahrens und zu Fuß Gehens sollte aus der
Sicht des
Umwelt- und Gesundheitsschutzes jedenfalls vorrangig sein. Eine Verbesserung
der Stra-
ßeninfrastruktur kann aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Entlastung von
Sied-
lungsgebieten erforderlich sein, um z.B. verkehrsberuhigte Zonen in
Ortsgebieten errichten
zu können.
Zu Frage 3:
Das Erreichen der Ziele der Klimastrategie für den
Verkehrsbereich und die nationalen Ziele
gemäß der NEC-Richtlinie erfordern neben technologischen Maßnahmen und
ökonomischen
Anreizen für den Verkehrssektor jedenfalls auch ein umfassendes Maßnahmenpaket
zum
Ausbau der Schiene und des öffentlichen Verkehrs, sowie zur Verbesserung für
den Rad-
und Fußgängerverkehr, an dessen Erarbeitung Experten des BMVIT und des BMLFUW
der-
zeit arbeiten. Bei notwendigen Verbesserungen im Straßennetz sowie
Ortsumfahrungen soll-
ten allerdings begleitende Maßnahmen wie Verkehrsberuhigung im niederrangigen
Stra-
ßennetz und bessere Angebote beim öffentlichen Verkehr sowie beim
Eisenbahnverkehr
gesetzt werden, um dem Risiko eines durch Straßenausbau induzierten, höheren
Ver-
kehrsaufkommens entgegenzuwirken.
Zu Frage 4:
Im Ost-West-Verkehr sollte unbedingt der Ausbau der
Schieneninfrastruktur, die Modernisie-
rung des rollenden Materials des Schienenverkehrs und eine Intervallverdichtung
prioritär
sein, um das erhöhte Verkehrsaufkommen abwickeln zu können. Verbesserungen im
Stra-
ßennetz zur Anbindung der neuen EU-Mitgliedsländer im Osten Österreichs sollten
durch
eine Bündelung des Straßenverkehrs beitragen, eine Entlastung der derzeitigen
Ortsdurch-
fahrten im niederrangigen Netz zu erreichen und die dortige Luftschadstoff- und
Lärmbelas-
tung der anwohnenden Bevölkerung zu senken. Dazu ist es aber erforderlich,
Maßnahmen
zur
Verkehrsberuhigung und zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, Radverkehrs und
des
Fußgängerverkehrs in den Gemeinden zu setzen.