840/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen
vom 24. September 2003, Nr. 841/J, betreffend die Aussagen von ÖVP-Delegationsleiterin
MEP Ursula Stenzel zum Infrastrukturausbau im Zuge der bevorstehenden Osterweiterung,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Die zitierte Presseaussendung der ÖVP-Delegationsleiterin im Europäischen Parlament,
MEP Ursula Stenzel, war mir bis dato nicht bekannt, ich habe sie aber in Zusammenhang mit
der Beantwortung der vorliegenden Anfrage recherchiert. Vollständig zitiert lautet der Absatz
aus der OTS Presseaussendung vom 22.09.2003:

"...... Man dürfe sich allerdings nicht der Illusion hingeben, so Stenzel, dass die Versäumnisse

der früheren SP-Regierungen im Bereich Schiene jetzt so rasch aufholbar seien, wie es die
heimische Wirtschaft benötige, "um von der Nähe zu den Erweiterungsländern tatsächlich
reüssieren zu können". Dem Ausbau der Straßenverbindungen müsse deshalb - wegen der
Versäumnisse im Bereich Schiene - Vorrang eingeräumt werden. Unter der Prämisse der
Nachhaltigkeit gehe es jetzt darum, die ökonomischen und ökologischen Ziele so zu harmo-
nisieren, dass Österreich bzw. die Wirtschaft die Vorteile der EU-Erweiterung lukrieren kann.
"Wir können sicher nicht bis zum Jahr 2010 warten - da haben zwischenzeitlich dann andere
die Chancen genutzt", betonte Stenzel.


Zu Frage 2:

Im Hinblick auf die in der Klimastrategie festgesetzten Ziele für verkehrsbedingte Treibhaus-
gasemissionen sollten Verkehrsprojekte allerdings generell einer Klimaverträglichkeitsprü-
fung unterzogen werden. Ein vermehrter Ausbau des Eisenbahnverkehrs, des öffentlichen
Nahverkehrs und die Förderung des Radfahrens und zu Fuß Gehens sollte aus der Sicht des
Umwelt- und Gesundheitsschutzes jedenfalls vorrangig sein. Eine Verbesserung der Stra-
ßeninfrastruktur kann aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Entlastung von Sied-
lungsgebieten erforderlich sein, um z.B. verkehrsberuhigte Zonen in Ortsgebieten errichten
zu können.

Zu Frage 3:

Das Erreichen der Ziele der Klimastrategie für den Verkehrsbereich und die nationalen Ziele
gemäß der NEC-Richtlinie erfordern neben technologischen Maßnahmen und ökonomischen
Anreizen für den Verkehrssektor jedenfalls auch ein umfassendes Maßnahmenpaket zum
Ausbau der Schiene und des öffentlichen Verkehrs, sowie zur Verbesserung für den Rad-
und Fußgängerverkehr, an dessen Erarbeitung Experten des BMVIT und des BMLFUW der-
zeit arbeiten. Bei notwendigen Verbesserungen im Straßennetz sowie Ortsumfahrungen soll-
ten allerdings begleitende Maßnahmen wie Verkehrsberuhigung im niederrangigen Stra-
ßennetz und bessere Angebote beim öffentlichen Verkehr sowie beim Eisenbahnverkehr
gesetzt werden, um dem Risiko eines durch Straßenausbau induzierten, höheren Ver-
kehrsaufkommens entgegenzuwirken.

Zu Frage 4:

Im Ost-West-Verkehr sollte unbedingt der Ausbau der Schieneninfrastruktur, die Modernisie-
rung des rollenden Materials des Schienenverkehrs und eine Intervallverdichtung prioritär
sein, um das erhöhte Verkehrsaufkommen abwickeln zu können. Verbesserungen im Stra-
ßennetz zur Anbindung der neuen EU-Mitgliedsländer im Osten Österreichs sollten durch
eine Bündelung des Straßenverkehrs beitragen, eine Entlastung der derzeitigen Ortsdurch-
fahrten im niederrangigen Netz zu erreichen und die dortige Luftschadstoff- und Lärmbelas-
tung der anwohnenden Bevölkerung zu senken. Dazu ist es aber erforderlich, Maßnahmen


zur Verkehrsberuhigung und zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, Radverkehrs und des
Fußgängerverkehrs in den Gemeinden zu setzen.