843/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 834/J betreffend
Verkauf von Wohnungen der BIG, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser,
Kolleginnen und Kollegen am 24. September 2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Bundeseigene Wohnungen bestehen derzeit nur mehr im Bereich der Burghaupt-
mannschaft Österreich. Hier bestehen keinerlei Mietverhältnisse mit Personen, die
dem in der Anfrage angeführten Personenkreis zuzurechnen wären.

Sämtliche andere bundeseigene Wohnungen wurden zwischenzeitig an die BIG-Lie-
genschaftsverwertungsgesellschaft m.b.H. (BIG-LV) oder an die Bundesimmobilien-
ges.m.b.H. (BIG) verkauft oder an die Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebs-
ges.m.b.H (SSKB) in Fruchtgenuss übertragen. Bei diesen Gesellschaften liegen
naturgemäß keine Aufzeichnungen über die berufliche Tätigkeit und die politische
Funktion von Mietern vor. Weiters wäre die Erhebung sämtlicher Personen die in den
letzten 20 Jahren eine derartige politische Funktion ausgeübt haben und die
Rückerhebung sämtlicher in den letzten 20 Jahren begründeten Mietverhältnisse
verwaltungstechnisch nicht möglich.


Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

Die Vermietung von bundeseigenen Wohnungen erfolgte auf Basis bundesweit ein-
heitlicher Richtlinien durch die vormaligen BGV-Dienststellen in denen unter ande-
rem der Hauptmietzins pro m2 - je Ausstattungskategorie - festgelegt war. Bis Juni
1989 erfolgte aus sozialpolitischen Überlegungen keine vollständige Ausnützung der
mietrechtlichen zulässigen Höchstsätze der Kategoriemietzinse ("2/3-Lösung"). In
der Folge erfolgten Neuvermietungen nur mehr zum Marktpreis unter Beachtung des
MRG und Richtwertgesetz.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Da - wie bereits bei der Beantwortung Frage 1 angeführt - keine Aufzeichnungen
über den Beruf der Mieter geführt werden, kann auch nicht beantwortet werden,
welche Abgeordneten ihre Wohnung gekauft haben.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die Kauferlöse weisen naturgemäß auf Grund Lage, Bauzustand und Vermietung
eine sehr große Schwankungsbreite auf. Der durchschnittliche Erlös pro m2 für die
bisher von der BIG-LV und BIG verkauften 4.027 Wohnungen betrugen € 533,00 pro
m2.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Für jede einzelne Liegenschaft wurde vor Verkauf von einem gerichtlich beeideten
und zertifizierten Sachverständigen der Verkehrswert ermittelt. Bei Gesamtverkäufen
war der durch die bestehenden Mietverhältnisse "belastete Verkehrswert", bei Ver-
käufen an die Mieter der "unbelastete Verkehrswert" maßgeblich. Den Mietern wurde
darüber hinaus unter der Voraussetzung der Vereinbarung einer Verfügungsein-


schränkung ein Abschlag vom "unbelasteten Verkehrswert" angeboten. Ein "Markt-
preis" kann bzw. konnte nur unter Berücksichtigung der bestehenden Vermietung,
dh. die Höhe des belasteten Verkehrswertes erzielt werden und ist dieser in der Re-
gel auf Grund der relativ niederen Mieten erhebliche niederer als der "unbelastete
Verkehrswert" auch unter Einrechnung des Abschlages.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Auf Grund des durch die 2. BI-Novelle erfolgten Entfalls der Bestimmung hinsichtlich
der "vorrangigen Veräußerung" an die Mieter verkauft die BIG die Wohnungen nur
mehr in Form von Gesamtverkäufen, sodass sie auch in keinen Verkaufsverhand-
lungen mit Mietern mehr steht.