846/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.11.2003
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 830/J-NR/2003 betreffend chaotische Zustände rund
um die Ausgliederung der Medizin-Uni Innsbruck, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kol-
leginnen und Kollegen am 24. September 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1:

Am 28. Oktober 2003 wurde Univ.-Prof. Dr. Hans Grunicke im Konsens mit der Universität rechts-
gültig zum Rektor bestellt.

Ad 2. :

Die konstituierende Sitzung des Universitätsrats der Medizinischen Universität Innsbruck fand am
24. März 2003 statt; die erste Sitzung unter Teilnahme des siebenten Mitglieds des Universitätsrats
wurde am 25. April 2003 abgehalten.

Ad 3.:

Die Mitglieder des Gremiums waren

1. vom Gründungskonvent entsandt:

Prof. Dr. Stefan Laske, Dr. Helmut Marsoner und Prof. Dr. Hartmuth Weckerle

2. von der Bundesregierung bestellt:

Univ. Prof. Dr. Günther Bonn, Ao. Univ. Prof. Dr. Gabriele Fischer, Dr. Christa Them.

Von diesen Mitgliedern wurde Prof. Dr. Bernhard Fleckenstein als siebentes Mitglied gewählt.


Ad 4.:

Zum Vorsitzenden des Universitätsrats wurde Dr. Helmut Marsoner gewählt; die Wahl der stellver-
tretenden Vorsitzenden bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden wurde auf einen späteren Zeitpunkt
vertagt.

Ad 5.:

Die Veröffentlichung der Mitglieder des Organs im Mitteilungsblatt der Universität erfolgt im auto-
nomen Bereich.

Ad 6.:

Zum Zeitpunkt der Wahl von Prof. Dr. Nitsch zum Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck
waren die in der Beantwortung der Frage 3 genannten Personen, mit Ausnahme von Dr. Christa
Them, Mitglieder des Universitätsrats.

Ad 7.:

Der Verzicht von Frau Dr. Christa Them wurde mit Zugang der Verzichtserklärung am 7. Juli 2003

rechtswirksam.

Ad 8. bis 10.:

Nachdem der Universitätsrat ordnungsgemäß konstituiert wurde, ist das Ausscheiden von einzelnen
Mitgliedern aus dem Universitätsrat kein Hindernis für eine einwandfreie Zusammensetzung, so-
lange das notwendige Anwesenheitsquorum erreicht wird.

Ad 11. bis 18:

Der Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck wurde am 28. Oktober 2003 bestellt. Durch
die Bestellung werden klare Verhältnisse sowie die Voraussetzungen geschaffen, dass die Medizini-
sche Universität Innsbruck in Stabilität und Verlässlichkeit arbeiten kann. Es gibt nun eine tragfähi-
ge Basis für die dringend notwendigen Implementierungsschritte und die anstehenden Budgetver-
handlungen.

Die Bestellung des Rektors erfolgte zwar verspätet, aber im Konsens mit den zuständigen Organen.
Es sind nunmehr die Rahmenbedingungen gegeben unter denen die Implementierung planmäßig
umgesetzt werden kann, sodass die Universitätsmedizin in Innsbruck weiterhin in der Lage ist,
Spitzenleistungen hervorzubringen.


Ad 19. bis 21.:

Die Verhandlungen mit den Bewerbern erfolgten in der Autonomie der Medizinischen Universität
Innsbruck. Details über den Verlauf der Verhandlungen mit dem Bewerber Prof. Nitsch, insbeson-
dere dessen Gehalts- und sonstige Forderungen betreffend den mit der Medizinischen Universität
Innsbruck abzuschließenden Vertrag, wurden mir nicht vorgelegt.

Ad 22. bis 24.:

Die Zuweisungen an die Universität Innsbruck (einschließlich der Medizinischen Fakultät) betrugen
im Jahr 2002 insgesamt 189,277 Mio. €. 22,476 Mio. € davon waren einmalige Zuweisungen für
das Jahr 2002 (Ratsmittel, Ersteinrichtungsvorhaben, etc.), somit verblieben der Universität Inns-
bruck für das Jahr 2002 insgesamt 166,810 Mio. € zur Finanzierung des laufenden Betriebes.

Die Zuweisung 2003 beträgt 173,351 Mio. €. Damit ist gesichert, dass die Universität Innsbruck
den laufenden Lehr- und Forschungsbetrieb auf dem Niveau des Vorjahres fortführen und die lau-
fenden Projekte (wie z.B Informatikstudium, Ersteinrichtung Anatomie/Histologie) finanzieren

kann.

Zusätzlich wurde der Universität Innsbruck für die Implementierung des UG 2002 einschließlich
der Herauslösung der Medizinischen Universität ein Betrag in der Höhe von 1,970 Mio. € zur Ver-
fügung gestellt, wobei 1,171 Mio. € davon für die Medizinische Universität vorgesehen sind. Au-
ßerdem stehen der Universität Innsbruck Mittel aus Rücklagenentnahmen in der Höhe von 2,127
Mio. € (davon 0,402 Mio. € für die Medizinische Universität) für die Implementierung zur Verfü-
gung.

Im Jahr 2004 sind gemäß § 141 Abs. 4 UG 2002 insgesamt weitere 15 Mio. € für die Implementie-
rung des UG 2002 vorgesehen, über deren Verteilung auf die einzelnen Universitäten in den nächs-
ten Wochen entschieden werden wird.

Ad 25. und 26.:

Der nunmehr bestellte Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck Univ.-Prof. Dr. Hans
Grunicke und das demnächst das Amt antretende Rektorat wird nach der autonom festzulegenden
Kompetenzverteilung die entsprechenden dienst- und arbeitsrechtlichen Aufgaben (z.B. Kontrolle
der Erfüllung der Arbeitszeitvereinbarung - EDV, Zeitausgleichskonsumation, etc.) übernehmen.
Dazu gehören auch


die dienst- und besoldungsrechtlichen Fragen der Rufbereitschaft, einschließlich der Beurteilung
der Angemessenheit der Höhe der Vergütung.

Ad 27.:

Die konkrete Abgeltung im Einzelfall hängt von der Dauer der jeweiligen Rufbereitschaft und der
Einberufung zu konkreten Dienstleistungen ab. Konkrete Dienstleistungen werden dabei in der Re-
gel als Überstunden bewertet und bezahlt. Der angegebene Betrag von € 6,35 würde sich nur bei
einer etwa 6 bis 7-stündigen Bereitschaft ohne konkrete Einberufung ergeben und stellt überdies
keine Abgeltung für erbrachte Dienstleistungen dar. Jedenfalls ist zu berücksichtigen, dass die Ruf-
bereitschaft kein Instrument der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses darstellt, sondern
der Krankenversorgung dient.