846/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.11.2003
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möglich.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 830/J-NR/2003 betreffend chaotische Zustände rund
um
die Ausgliederung der Medizin-Uni Innsbruck, die die Abgeordneten Dr. Kurt
Grünewald, Kol-
leginnen und Kollegen am 24. September 2003 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1:
Am 28. Oktober 2003 wurde Univ.-Prof.
Dr. Hans Grunicke im Konsens mit der Universität rechts-
gültig zum Rektor bestellt.
Ad 2. :
Die konstituierende Sitzung des
Universitätsrats der Medizinischen Universität Innsbruck fand am
24. März 2003 statt; die erste Sitzung unter Teilnahme des siebenten Mitglieds
des Universitätsrats
wurde
am 25. April 2003 abgehalten.
Ad 3.:
Die Mitglieder des Gremiums waren
1. vom Gründungskonvent entsandt:
Prof. Dr. Stefan Laske, Dr. Helmut Marsoner und Prof. Dr. Hartmuth Weckerle
2. von der Bundesregierung bestellt:
Univ. Prof. Dr. Günther Bonn, Ao. Univ. Prof. Dr. Gabriele Fischer, Dr. Christa Them.
Von diesen Mitgliedern wurde Prof. Dr. Bernhard Fleckenstein als siebentes Mitglied gewählt.
Ad 4.:
Zum Vorsitzenden des Universitätsrats
wurde Dr. Helmut Marsoner gewählt; die Wahl der stellver-
tretenden
Vorsitzenden bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden wurde auf einen späteren
Zeitpunkt
vertagt.
Ad 5.:
Die Veröffentlichung
der Mitglieder des Organs im Mitteilungsblatt der Universität erfolgt im auto-
nomen
Bereich.
Ad 6.:
Zum Zeitpunkt der Wahl von Prof. Dr.
Nitsch zum Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck
waren
die in der Beantwortung der Frage 3 genannten Personen, mit Ausnahme von Dr.
Christa
Them,
Mitglieder des Universitätsrats.
Ad 7.:
Der Verzicht von Frau Dr. Christa Them wurde mit Zugang der Verzichtserklärung am 7. Juli 2003
rechtswirksam.
Ad 8. bis 10.:
Nachdem der Universitätsrat
ordnungsgemäß konstituiert wurde, ist das Ausscheiden von einzelnen
Mitgliedern
aus dem Universitätsrat kein Hindernis für eine einwandfreie Zusammensetzung,
so-
lange
das notwendige Anwesenheitsquorum erreicht wird.
Ad 11. bis 18:
Der Rektor der Medizinischen
Universität Innsbruck wurde am 28. Oktober 2003 bestellt. Durch
die
Bestellung werden klare Verhältnisse sowie die Voraussetzungen geschaffen, dass
die Medizini-
sche Universität Innsbruck in Stabilität und Verlässlichkeit arbeiten kann. Es
gibt nun eine tragfähi-
ge
Basis für die dringend notwendigen Implementierungsschritte und die anstehenden
Budgetver-
handlungen.
Die Bestellung des Rektors erfolgte
zwar verspätet, aber im Konsens mit den zuständigen Organen.
Es
sind nunmehr die Rahmenbedingungen gegeben unter denen die Implementierung
planmäßig
umgesetzt
werden kann, sodass die Universitätsmedizin in Innsbruck weiterhin in der Lage
ist,
Spitzenleistungen
hervorzubringen.
Ad 19. bis 21.:
Die Verhandlungen mit
den Bewerbern erfolgten in der Autonomie der Medizinischen Universität
Innsbruck.
Details über den Verlauf der Verhandlungen mit dem Bewerber Prof. Nitsch,
insbeson-
dere
dessen Gehalts- und sonstige Forderungen betreffend den mit der Medizinischen
Universität
Innsbruck
abzuschließenden Vertrag, wurden mir nicht vorgelegt.
Ad 22. bis 24.:
Die Zuweisungen an
die Universität Innsbruck (einschließlich der Medizinischen Fakultät) betrugen
im
Jahr 2002 insgesamt 189,277 Mio. €. 22,476 Mio. € davon waren einmalige
Zuweisungen für
das
Jahr 2002 (Ratsmittel, Ersteinrichtungsvorhaben, etc.), somit verblieben der
Universität Inns-
bruck
für das Jahr 2002 insgesamt 166,810 Mio. € zur Finanzierung des laufenden
Betriebes.
Die Zuweisung 2003
beträgt 173,351 Mio. €. Damit ist gesichert, dass die Universität Innsbruck
den
laufenden Lehr- und Forschungsbetrieb auf dem Niveau des Vorjahres fortführen
und die lau-
fenden
Projekte (wie z.B Informatikstudium, Ersteinrichtung Anatomie/Histologie)
finanzieren
kann.
Zusätzlich wurde der Universität
Innsbruck für die Implementierung des UG 2002 einschließlich
der
Herauslösung der Medizinischen Universität ein Betrag in der Höhe von 1,970
Mio. € zur Ver-
fügung gestellt, wobei 1,171 Mio. € davon für die Medizinische Universität
vorgesehen sind. Au-
ßerdem
stehen der Universität Innsbruck Mittel aus Rücklagenentnahmen in der Höhe von
2,127
Mio.
€ (davon 0,402 Mio. € für die Medizinische Universität) für die Implementierung
zur Verfü-
gung.
Im Jahr 2004 sind
gemäß § 141 Abs. 4 UG 2002 insgesamt weitere 15 Mio. € für die Implementie-
rung
des UG 2002 vorgesehen, über deren Verteilung auf die einzelnen Universitäten
in den nächs-
ten
Wochen entschieden werden wird.
Ad 25. und 26.:
Der nunmehr bestellte Rektor der Medizinischen Universität
Innsbruck Univ.-Prof. Dr. Hans
Grunicke und das demnächst das Amt
antretende Rektorat wird nach der autonom festzulegenden
Kompetenzverteilung die
entsprechenden dienst- und arbeitsrechtlichen Aufgaben (z.B. Kontrolle
der Erfüllung der
Arbeitszeitvereinbarung - EDV, Zeitausgleichskonsumation, etc.) übernehmen.
Dazu gehören auch
die dienst- und
besoldungsrechtlichen Fragen der Rufbereitschaft, einschließlich der
Beurteilung
der
Angemessenheit der Höhe der Vergütung.
Ad 27.:
Die konkrete
Abgeltung im Einzelfall hängt von der Dauer der jeweiligen Rufbereitschaft und
der
Einberufung
zu konkreten Dienstleistungen ab. Konkrete Dienstleistungen werden dabei in der
Re-
gel
als Überstunden bewertet und bezahlt. Der angegebene Betrag von € 6,35 würde
sich nur bei
einer etwa 6 bis 7-stündigen Bereitschaft ohne konkrete Einberufung ergeben und
stellt überdies
keine
Abgeltung für erbrachte Dienstleistungen dar. Jedenfalls ist zu berücksichtigen,
dass die Ruf-
bereitschaft
kein Instrument der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses darstellt,
sondern
der
Krankenversorgung dient.