847/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.11.2003
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möglich.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 847/J-NR/2003 betreffend Nichtbesetzung von Lei-
tungspositionen
in berufsbildenden Schulen in Wien, die die Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kol-
leginnen und Kollegen am 24. September 2003 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Grundsätzlich ist zu
bemerken, dass das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
bei
der Besetzung von Leitungsfunktionen im Schulbereich insbesondere darauf achtet,
dass die
sich
aus den verfassungs- und einfachgesetzlichen Bestimmungen sowie aus der dazu
vorliegenden
Rechtsprechung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes ergebenden
Vorgaben in den je-
weiligen
Verfahren eingehalten werden und gewährleistet sind.
Der Besetzung einer
freien Planstelle hat daher ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren
nach
den Bestimmungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG) voranzugehen, wobei die
gülti-
gen
Bewerbungsgesuche aufgrund des Inhalts der jeweiligen Ausschreibung gemäß den
Kriterien
des § 207f BDG zu reihen sind. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die
pädagogische
Qualifikation,
auf die Erfahrungen im schulischen und außerschulischen Bereich, und im Bereich
des
berufsbildenden Schulwesens insbesondere auch auf entsprechende berufliche
Praxiserfahrun-
gen
und Schlüsselqualifikationen, wie Führungsqualität und
Konfliktlösungskompetenz, zu achten.
Diese bundesweiten gesetzlichen
Vorgaben zur Besetzung von freien gehobenen Planstellen ermög-
lichen
die Sicherung der Qualität auf der Ebene der Schulleitung, welche für das
österreichische
Bildungssystem
von allergrößter Bedeutung ist. Daher ist der objektive Zugang zu dieser
Funktion
ein
wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit, aber auch zu qualitätsorientierter
Bildungsarbeit.
Ad 1.:
Mit Beschluss des Kollegiums des
Stadtschulrates für Wien vom 27. Februar 2002 wurde Frau Prof.
DI
W. vor einem weiteren Bewerber an die erste Stelle des Vorschlages des
Kollegiums gereiht.
Dieser
Besetzungsvorschlag langte am 14. Mai 2002 im Bundesministerium für Bildung,
Wissen-
schaft und Kultur ein, woraufhin umgehend eine Erstüberprüfung der Bewerberin
und des Bewer-
bers
sowie der vorgelegten Unterlagen durchgeführt wurde.
Um auch in diesem
Verfahren die in der Einleitung angesprochenen entsprechenden Qualitätsstan-
dards
einzuhalten und eine nachvollziehbare und transparente Entscheidungsgrundlage
zu finden,
erfolgte auf Ersuchen des Ressorts erstmals am l. Juli 2002 eine ergänzende
Stellungnahme durch
den Stadtschulrat. Auch diese ergänzende Stellungnahme ließ Fragen hinsichtlich
der besonderen
Ernennungserfordernisse offen, die insbesondere im BDG 1979 geregelt sind und es wurde
deshalb
im
September 2002 nochmals der Stadtschulrat befasst; eine Beantwortung erfolgte
im Oktober
2002.
Zudem wurden im laufenden Verfahren
wiederholt Einwände durch die im Verfahren gesetzlich
zwingend
mit zu beteiligenden Personen und Organisationseinheiten vorgebracht,
insbesondere in
Hinblick
auf die langjährige Aufbauarbeit der Abteilung durch den Zweitgereihten. Diese
Einwände
machten
eine umfassende Gegenüberstellung und Analyse der beiden Bewerber - mit
weiteren
mehreren
Rückfragen an den Stadtschulrat - erforderlich.
Nach Überprüfung und Analyse der
Bewerber in Hinblick auf die fachliche, pädagogische und
sonstige
für diese Stelle erforderliche Eignung, bewarb sich Frau Dipl.-Ing. W. für die
Stelle einer
Landesschulinspektorin/eines
Landesschulinspektors im Bereich des
Stadtschulrates für Wien. Um
keine
kurzfristigen Personalentscheidungen zu treffen und vorübergehende Besetzungen
von Lei-
tungsfunktionen,
mit den damit z.B. verbundenen Nachteilen wie der Einarbeitungszeit oder dem
mehrmaligen
Wechsel von Leitungsveranwortlichen, zu vermeiden, erscheint eine zeitliche
Anpas-
sung
und Abgleichung der beiden Besetzungsverfahren, für die sich Frau Prof. W.
beworben hat,
sinnvoll.
Ad 2.:
Im Fall der
Nachbesetzung der Funktion eines Fachvorstandes an der HBLA in Wien 10 ist der
Vorschlag
des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien am 7. Juni 2002 im
Bundesministerium für
Bildung,
Wissenschaft und Kultur eingelangt.
Nachdem bei der Nachbesetzung von
Leitungsfunktionen im Schulbereich - wie schon erwähnt -
besonders
auf die Qualifikationen und Erfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber geachtet
wird,
war bereits in der Ausschreibung unter anderem die Fähigkeit zur Übernahme von
Führungs-
aufgaben,
Erfahrungen im Projektmanagement und die Fähigkeit zur Kooperation mit der
Wirt-
schaft
verlangt worden. Mit Schreiben vom 26. Juli 2002 erfolgte daher eine Rückfrage
an den
Stadtschulrat
für Wien, da auf Grund der vorgelegten Unterlagen gerade diese Aspekte der Aus-
schreibung
in Hinblick auf die in den Dreiervorschlag aufgenommenen Personen nicht
ausreichend
genug
überprüft werden konnten, um eine fundierte und nachvollziehbare Entscheidung
zu garantie-
ren.
Daraufhin langten am 31. Oktober 2002
ergänzende Unterlagen des Stadtschulrates ein, die jedoch
noch
immer keine ausreichende Entscheidungsgrundlage ergaben. In diesem Zusammenhang
muss
auf
die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte öffentlichen Rechtes zu
Besetzungsverfahren von Lei-
tungsfunktionen
verwiesen werden. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
achtet
daher bei entsprechenden Verfahren auch auf die genau Einhaltung der
verfahrenstechni-
schen
und rechtlichen Vorgaben des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes. Dies
führte am
11. Februar 2003 zu einer weiteren Rückfrage an den Stadtschulrat für Wien, da
es auf Grund der
den Bewerberinnen und Bewerbern gewährten Möglichkeit der Akteneinsicht beim
Stadtschulrat
und
der Abgabe einer Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren sowie der in der
gegenständlichen
Angelegenheit vorliegenden Punktebewertung durch den Stadtschulrat erforderlich
wurde, eine ge-
naue
Analyse durchzuführen, inwieweit sich die drei im Vorschlag genannten
Bewerberinnen in
den
einzelnen Teilkriterien voneinander unterscheiden.
Die angeforderte Stellungnahme wurde
beim Stadtschulrat mehrfach urgiert. Zu bemerken ist dazu
allerdings,
dass es während dieser Zeit zu einer Ruhestandsversetzung und einen Wechsel im
Be-
reich
der Schulaufsicht des Stadtschulrates für Wien gekommen ist. Die zuständige
Abteilung des
Ressorts
wird die Stellungnahme des Stadtschulrates nochmals urgieren bzw. eine
Alternativlösung
(so
z.B. Einladung der Bewerber/innen ihre Bewerbungsunterlagen zu ergänzen)
suchen.
Ad 3.:
Zu der Nachbesetzung
der Funktion eines Fachvorstandes an der HBLA in Wien 9 ist anzuführen,
dass der Dreiervorschlag des Stadtschulrates für Wien am 3. Oktober 2002 im
Bundesministerium
für
Bildung, Wissenschaft und Kultur eingelangt ist.
In diesem Verfahren wurde von einer Bewerberin im Rahmen
der Akteneinsicht behauptet, dass
beim
Stadtschulrat für Wien kein „Hearing" stattgefunden habe und sie dem
Schulgemeinschafts-
ausschuss
und dem Dienststellenausschuss nicht vorgestellt wurde. Daher ersuchte das
Bundesmi-
nisterium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach einer Erstüberprüfung den
Stadtschulrat mit
Schreiben
vom 11. Februar 2003 ebenfalls um eine ergänzende Stellungnahme, die am 7. Juli
2003
im
Bundesministerium einlangte, jedoch auf Grund der durchgeführten Beurteilung
durch die Fach-
abteilung
nicht als ausreichende Entscheidungsgrundlage bezeichnet werden kann. Nachdem
im
gegenständlichen
Fall mehrere Einsprüche der nicht erstgereihten Bewerberinnen vorliegen, ist
be-
sonders
auf die schlüssige Begründung der Entscheidung zu achten. Die zuständige
Abteilung ist
bestrebt,
das anhängige Verfahren möglichst rasch abschließen.