847/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 847/J-NR/2003 betreffend Nichtbesetzung von Lei-
tungspositionen in berufsbildenden Schulen in Wien, die die Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kol-
leginnen und Kollegen am 24. September 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
bei der Besetzung von Leitungsfunktionen im Schulbereich insbesondere darauf achtet, dass die
sich aus den verfassungs- und einfachgesetzlichen Bestimmungen sowie aus der dazu vorliegenden
Rechtsprechung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes ergebenden Vorgaben in den
je-
weiligen Verfahren eingehalten werden und gewährleistet sind.

Der Besetzung einer freien Planstelle hat daher ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren
nach den Bestimmungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG) voranzugehen, wobei die gülti-
gen Bewerbungsgesuche aufgrund des Inhalts der jeweiligen Ausschreibung gemäß den
Kriterien des § 207f BDG zu reihen sind. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die pädagogische
Qualifikation, auf die Erfahrungen im schulischen und außerschulischen Bereich, und im Bereich
des berufsbildenden Schulwesens insbesondere auch auf entsprechende berufliche Praxiserfahrun-
gen und Schlüsselqualifikationen, wie Führungsqualität und Konfliktlösungskompetenz, zu achten.

Diese bundesweiten gesetzlichen Vorgaben zur Besetzung von freien gehobenen Planstellen ermög-
lichen die Sicherung der Qualität auf der Ebene der Schulleitung, welche für das österreichische
Bildungssystem von allergrößter Bedeutung ist. Daher ist der objektive Zugang zu dieser Funktion
ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit, aber auch zu qualitätsorientierter Bildungsarbeit.


Ad 1.:

Mit Beschluss des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien vom 27. Februar 2002 wurde Frau Prof.
DI W. vor einem weiteren Bewerber an die erste Stelle des Vorschlages des Kollegiums gereiht.
Dieser Besetzungsvorschlag langte am 14. Mai 2002 im Bundesministerium für Bildung, Wissen-
schaft und Kultur ein, woraufhin umgehend eine Erstüberprüfung der Bewerberin und des Bewer-
bers sowie der vorgelegten Unterlagen durchgeführt wurde.

Um auch in diesem Verfahren die in der Einleitung angesprochenen entsprechenden Qualitätsstan-
dards einzuhalten und eine nachvollziehbare und transparente Entscheidungsgrundlage zu finden,
erfolgte auf Ersuchen des Ressorts erstmals am l. Juli 2002 eine ergänzende Stellungnahme durch
den Stadtschulrat. Auch diese ergänzende Stellungnahme ließ Fragen hinsichtlich der besonderen
Ernennungserfordernisse offen, die insbesondere im BDG 1979 geregelt sind und es wurde deshalb
im September 2002 nochmals der Stadtschulrat befasst; eine Beantwortung erfolgte im Oktober
2002.

Zudem wurden im laufenden Verfahren wiederholt Einwände durch die im Verfahren gesetzlich
zwingend mit zu beteiligenden Personen und Organisationseinheiten vorgebracht, insbesondere in
Hinblick auf die langjährige Aufbauarbeit der Abteilung durch den Zweitgereihten. Diese Einwände
machten eine umfassende Gegenüberstellung und Analyse der beiden Bewerber - mit weiteren
mehreren Rückfragen an den Stadtschulrat - erforderlich.

Nach Überprüfung und Analyse der Bewerber in Hinblick auf die fachliche, pädagogische und
sonstige für diese Stelle erforderliche Eignung, bewarb sich Frau Dipl.-Ing. W. für die Stelle einer
Landesschulinspektorin/eines Landesschulinspektors im Bereich des Stadtschulrates für Wien. Um
keine kurzfristigen Personalentscheidungen zu treffen und vorübergehende Besetzungen von Lei-
tungsfunktionen, mit den damit z.B. verbundenen Nachteilen wie der Einarbeitungszeit oder dem
mehrmaligen Wechsel von Leitungsveranwortlichen, zu vermeiden, erscheint eine zeitliche Anpas-
sung und Abgleichung der beiden Besetzungsverfahren, für die sich Frau Prof. W. beworben hat,
sinnvoll.

Ad  2.:

Im Fall der Nachbesetzung der Funktion eines Fachvorstandes an der HBLA in Wien 10 ist der
Vorschlag des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien am 7. Juni 2002 im Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur eingelangt.


Nachdem bei der Nachbesetzung von Leitungsfunktionen im Schulbereich - wie schon erwähnt -
besonders auf die Qualifikationen und Erfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber geachtet
wird, war bereits in der Ausschreibung unter anderem die Fähigkeit zur Übernahme von Führungs-
aufgaben, Erfahrungen im Projektmanagement und die Fähigkeit zur Kooperation mit der Wirt-
schaft verlangt worden. Mit Schreiben vom 26. Juli 2002 erfolgte daher eine Rückfrage an den
Stadtschulrat für Wien, da auf Grund der vorgelegten Unterlagen gerade diese Aspekte der Aus-
schreibung in Hinblick auf die in den Dreiervorschlag aufgenommenen Personen nicht ausreichend
genug überprüft werden konnten, um eine fundierte und nachvollziehbare Entscheidung zu garantie-
ren.

Daraufhin langten am 31. Oktober 2002 ergänzende Unterlagen des Stadtschulrates ein, die jedoch
noch immer keine ausreichende Entscheidungsgrundlage ergaben. In diesem Zusammenhang muss
auf die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte öffentlichen Rechtes zu Besetzungsverfahren von Lei-
tungsfunktionen verwiesen werden. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
achtet daher bei entsprechenden Verfahren auch auf die genau Einhaltung der verfahrenstechni-
schen und rechtlichen Vorgaben des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes. Dies führte am
11. Februar 2003 zu einer weiteren Rückfrage an den Stadtschulrat für Wien, da es auf Grund der
den Bewerberinnen und Bewerbern gewährten Möglichkeit der Akteneinsicht beim Stadtschulrat
und der Abgabe einer Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren sowie der in der gegenständlichen
Angelegenheit vorliegenden Punktebewertung durch den Stadtschulrat erforderlich wurde, eine ge-
naue Analyse durchzuführen, inwieweit sich die drei im Vorschlag genannten Bewerberinnen in
den einzelnen Teilkriterien voneinander unterscheiden.

Die angeforderte Stellungnahme wurde beim Stadtschulrat mehrfach urgiert. Zu bemerken ist dazu
allerdings, dass es während dieser Zeit zu einer Ruhestandsversetzung und einen Wechsel im Be-
reich der Schulaufsicht des Stadtschulrates für Wien gekommen ist. Die zuständige Abteilung des
Ressorts wird die Stellungnahme des Stadtschulrates nochmals urgieren bzw. eine Alternativlösung
(so z.B. Einladung der Bewerber/innen ihre Bewerbungsunterlagen zu ergänzen) suchen.

Ad  3.:

Zu der Nachbesetzung der Funktion eines Fachvorstandes an der HBLA in Wien 9 ist anzuführen,
dass der Dreiervorschlag des Stadtschulrates für Wien am 3. Oktober 2002 im Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingelangt ist.


In diesem Verfahren wurde von einer Bewerberin im Rahmen der Akteneinsicht behauptet, dass
beim Stadtschulrat für Wien kein „Hearing" stattgefunden habe und sie dem Schulgemeinschafts-
ausschuss und dem Dienststellenausschuss nicht vorgestellt wurde. Daher ersuchte das Bundesmi-
nisterium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach einer Erstüberprüfung den Stadtschulrat mit
Schreiben vom 11. Februar 2003 ebenfalls um eine ergänzende Stellungnahme, die am 7. Juli 2003
im Bundesministerium einlangte, jedoch auf Grund der durchgeführten Beurteilung durch die Fach-
abteilung nicht als ausreichende Entscheidungsgrundlage bezeichnet werden kann. Nachdem im
gegenständlichen Fall mehrere Einsprüche der nicht erstgereihten Bewerberinnen vorliegen, ist be-
sonders auf die schlüssige Begründung der Entscheidung zu achten. Die zuständige Abteilung ist
bestrebt, das anhängige Verfahren möglichst rasch abschließen.