849/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.11.2003
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Bundesministerium für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
24. September 2003 unter der Nr. 825/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Vernichtungsschiessen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1a, 1b, 2 und 6 bis 10:

Im Rahmen des im Kurierartikel angesprochenen Schießvorhabens wurden rund 20.000
Granaten verschossen. Zweck dieser Übung war unter anderem, unter realen Bedingungen
Informationen in Bezug auf Munitionsbereitstellung, Munitionsnachschub und Munitions-
vorbereitung unter hoher Feuerfolge zu gewinnen. Die letzte Charge der dabei verwendeten
Munition wurde im Jahr 1984 beschafft.

Zu3:
Nein.
Zu 4 und 5:

Durch das Amt für Wehrtechnik wurden bereits in der Vergangenheit Untersuchungen über
den Schadstoffeintrag in Boden, Wasser und Luft bei der Umsetzung von Explosivstoffen
durchgeführt. Unter Zugrundelegung dieser Untersuchungen kann davon ausgegangen
werden, dass die freigesetzten Mengen an Stickoxiden unterhalb aller zu beachtenden


Emissionsgrenzwerte liegen. Blei und Antimon sind ausschließlich und in geringsten
Mengen in den Zündhütchen der Munition enthalten; die Freisetzung dieser Metalle
beschränkt sich auf die auf Schießstätten üblichen Werte. Die Mengen an freigesetztem
Kohlenmonoxid und Barium wurden auf Grund des raschen Abbaus einerseits bzw. wegen
der geringen Konzentration andererseits als nicht umweltgefährdend beurteilt.