849/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
24.
September 2003 unter der Nr. 825/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend
"Vernichtungsschiessen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu 1a, 1b, 2 und 6 bis 10:
Im Rahmen des im Kurierartikel
angesprochenen Schießvorhabens wurden rund 20.000
Granaten
verschossen. Zweck dieser Übung war unter anderem, unter realen Bedingungen
Informationen
in Bezug auf Munitionsbereitstellung, Munitionsnachschub und Munitions-
vorbereitung unter hoher Feuerfolge zu gewinnen. Die letzte Charge der dabei
verwendeten
Munition
wurde im Jahr 1984 beschafft.
Zu3:
Nein.
Zu 4 und 5:
Durch das Amt für Wehrtechnik wurden
bereits in der Vergangenheit Untersuchungen über
den
Schadstoffeintrag in Boden, Wasser und Luft bei der Umsetzung von
Explosivstoffen
durchgeführt.
Unter Zugrundelegung dieser Untersuchungen kann davon ausgegangen
werden, dass die
freigesetzten Mengen an Stickoxiden unterhalb aller zu beachtenden
Emissionsgrenzwerte
liegen. Blei und Antimon sind ausschließlich und in geringsten
Mengen in den Zündhütchen der Munition enthalten; die Freisetzung dieser
Metalle
beschränkt sich auf die auf Schießstätten
üblichen Werte. Die Mengen an freigesetztem
Kohlenmonoxid und Barium wurden auf
Grund des raschen Abbaus einerseits bzw. wegen
der geringen Konzentration
andererseits als nicht umweltgefährdend beurteilt.