856/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 828/J-NR/2003 betreffend hundert Fragen zum Spar-
kurs an den Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen
am 24. September 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad I.bis3.:

Die Universitäten haben heuer bereits rund 9,3 Mio. € zusätzlich für die Abdeckung von Implemen-
tierungskosten erhalten. Weiters wurden den Universitäten zur Abdeckung von Mehrkosten im Per-
sonalbereich noch rund 5,4 Mio. zugewiesen. Außerdem werden den Universitäten aus Rückla-
genentnahmen Mittel für die Neustrukturierung, worunter auch die Errichtung der Medizinischen
Universitäten fällt, zur Verfügung gestellt. Des Weiteren erhalten die Universitäten im Jahr 2004 11
Mio. einmalig und 4 Mio. laufend für die Implementierung des Universitätsgesetzes 2002.

Ad 4. bis 7.:

Mit dem Universitätsgesetz 2002 wurden gesetzliche Grundlagen geschaffen, die den Universitäten
auch bei der Gebarung mehr Flexibilität gewähren, so dass sie den Budgetvollzug effizienter und
effektiver gestalten können. Ab dem Jahr 2004 stehen den Universitäten darüber hinaus auch mehr
Mittel zur Verfügung, wobei der vom Bund zu finanzierende Globalbetrag 1.914 Mio. € beträgt.
Dazu kommen noch die Bezugserhöhungen für die öffentlich Bediensteten. Außerdem stehen den
Universitäten zusätzlich noch ihre Einnahmen zur Verfügung. Der im BVA 2004 vorgesehene Zu-
weisungsbetrag von 1.914 Mio. € enthält auch Positionen, die nunmehr direkt von den Universitäten
bezahlt werden (dies sind vor allem Mietaufwendungen, Klinischer Mehraufwand, BIG-Zahlungen
und der Pensionsbeitrag der Beamten). Insgesamt stehen den Universitäten durch den Globalbetrag
und den Studienbeitrag rund 86 Mio. € mehr als 2003 zur Verfügung. Darüber hinaus werden die


Universitäten aus dem Offensivprogramm II des Rates für Forschung und Technologieentwicklung
beträchtliche Mittel für Vorziehprofessuren und Forschungsinfrastrukturanschaffungen erhalten.
Von einer Kürzung oder von einem Sparprogramm kann also nicht gesprochen werden.

Die Angabe, das Hochschulbudget betrage im OECD-Durchschnitt 1,6 % des BIP, kann aus OECD-
Quellen nicht nachvollzogen werden. Laut „Education at a Glance 2003" betrugen die Ausgaben für
den Tertiärbereich A (das sind in Österreich Universitäten und Fachhochschulen, in den übrigen
OECD-Ländern vergleichbare Einrichtungen) im OECD-Ländermittel 1,0 %, und in Österreich
ebenfalls 1,0 % (Education at a Glance 2003, Tab. B2.1c). Darin sind Mittel aus öffentlichen und
privaten Quellen enthalten.

Ad 8. und 9.:

Wie der Bundesminister für Finanzen Mag. Grasser bereits im Rahmen des Budgethearings ausge-
führt hat, handelt es sich dabei um „interpretationsbedürftige Zahlen". Dies begründet sich vor al-
lem darin, dass im Jahr 2004 der neue Paragraf „Ämter der Universitäten" Bilanz verlängernd wirkt,
da dieser als reine Durchlauferposition sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig budgetiert ist.

Ad 10.:

Die 733 Mio. € erklären sich dadurch, dass die Beamten der Universitäten auch 2004 und danach
durch den Bund besoldet werden (diese Aufgabe übernehmen die Ämter der Universitäten) und die
Universitäten den dafür aufgewendeten Betrag refundieren müssen. Für die Budgetierung des Bud-
getkapitels 14 hat dies zur Folge, dass sich der Betrag zweimal in den Ausgaben (einmal im Glo-
balbetrag und einmal bei den Ämtern der Universitäten) und einmal bei den Einnahmen (bei den
Ämtern der Universitäten) niederschlägt.

Ad 11.:

Wie bereits bei der Beantwortung der Fragen 4 bis 7 festgehalten, werden die Universitäten nach
Herausrechnen der Budgetteile, die bisher vom BMBWK zentral bezahlt wurden., um rund 86. Mio.
€ oder 6% mehr als 2003 zur Verfügung haben. Es handelt sich also tatsächlich um eine Steige-
rung.

Ad 12. bis 17. und 48.:

Den Universitäten und Universitäten der Künste standen im Jahr 2002 1.384 Mio. € zur Finanzie-
rung des laufenden Lehr- und Forschungsbetriebes zur Verfügung. Darüber hinausgehende Zuwei-
sungen im Jahr 2002 waren Einmalzahlungen für Projekte, Ersteinrichtungsvorhaben, Großinvesti-


tionen, etc., die im Jahr 2003 nicht mehr anfallen. Für das Jahr 2003 wurden den Universitäten für
den laufenden Lehr- und Forschungsbetrieb inklusive der ab l. Januar wirksamen Gehaltserhöhung
sowie der bereits genehmigten Projekte, Ersteinrichtungen und Großinvestitionen l, 419 Mio. € zur
Verfügung gestellt.

Wie bereits zu den Fragen l bis 3 ausgeführt, haben die Universitäten außerdem rund 9,3 Mio. € für
die Abdeckung der Implementierungskosten erhalten. Die Zuweisung weiterer 5,4 Mio. € zur Ab-
deckung von Mehrkosten im Personalbereich ist bereits erfolgt. Zusätzlich werden den Universitä-
ten aus Rücklagenentnahmen Mittel zur Verfugung gestellt. Mit diesem Budget kann der Leis-
tungsumfang in Lehre und Forschung auf dem Niveau des Vorjahres fortgeführt werden.

Ad 18., 19. und 21.:

Der erforderliche Aufwand für den Generalsanierungsbedarf an den einzelnen Universitäten wird
gemeinsam mit den Universitäten entsprechend des § 112 UG 2002 bis Ende 2004 erhoben. Die
Umsetzung wird im Rahmen der Globalbudgets auf Basis der Leistungsvereinbarungen der einzel-
nen Universitäten zu erfolgen haben. Erhaltungsmaßnahmen, die den Vermieter, das ist überwie-
gend die Bundesimmobiliengesellschaft, treffen, werden laufend im Rahmen der bestehenden Miet-
verhältnisse durchgeführt. Die allfällige Einforderung solcher Maßnahmen steht ab l. Januar 2004
den Universitäten als künftige Mieter zu.

Ad 20.:

Diesbezügliche Pläne bzw. Anträge wurden dem Ressort nicht vorgelegt. Für dringende notwendige
Sanierungen an den jeweiligen Universitäten im Sinne des § 112 UG 2002 werden bis Ende 2004
Erhebungen durchgeführt. Die Sanierungen werden im Rahmen des Globalbudgets auf der Basis
der Leistungsverträge für die jeweiligen Universitäten erfolgen.

Ad 22. und 23.:

Neben dem schon lange vereinbarten und im Budget berücksichtigten Projekt des LKH Graz 2000-
Vertrags gibt es weitere Vorschläge der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft für zusätz-
liche Bau- und EDV-Investitionen, welche noch in Verhandlung stehen. Weiters ist es durch die
Neugründung der Medizinischen Universität Graz erforderlich, auch das neue Rektorat und dessen
künftige Organisationsvorstellungen bei den neu beginnenden Projekten zu berücksichtigen. Im
Zuge der Diskussionen über die Bauabwicklungen 2003/2004 wurde daher zur raschen Umsetzung
auch der künftigen zusätzlichen Projekte vorgeschlagen, diese mit dem bestehenden Vertrag ge-


meinsam zu betrachten und entsprechend zu priorisieren. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind
noch im Gange, sodass über deren Ergebnis keine abschließende Aussage gemacht werden kann.
Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird dabei jedoch besonde-
res Augenmerk auf die angemessene Berücksichtigung der Erfordernisse für Forschung und Lehre
der Medizinischen Universität gelegt.

Ad 24. und 25.:

Siehe Antwort zu den Fragen 18, 19 und 21. Im Übrigen hat das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur im Rahmen der bisherigen Budgetzuteilungen für die Universität zur Erst-
ausstattung des ausgebauten Dachgeschosses und für die Adaptierung der Räume für die Studien-
richtung „Fotografie" beigetragen.

Ad 26., 27., 28., 37., 42, 44., 46. und 58.:

Das Budget 2003 ermöglicht die Fortführung der Leistungen in Forschung und Lehre auf dem Ni-
veau des Vorjahres. Das Budget 2004 ist um rund 86 Mio. € höher als das vergleichbare Budget des
Jahres 2003. Die jeweiligen Universitäten können mit der internen Budgetverteilung für den jeweils
erforderlichen Ausgleich sorgen, damit das Angebot der für die Erfüllung der Studienpläne not-
wendigen Lehrveranstaltungen gewährleistet ist. Die Pflichtlehrveranstaltungen haben Vorrang vor
den zusätzlich angebotenen wählbaren Lehrveranstaltungen.

Weiters wurden den Universitäten in den letzen Jahren aus der Universitätsmilliarde Budgetmittel
zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung gestellt.

Ad 29.:

Die Steuerung der Mittelverwendung im Rahmen der Globalbudgets ab 2004 und der Einnahmen
aus den Studienbeiträgen obliegt den jeweiligen Universitäten. Im Übrigen wird auf die Beantwor-
tung der Fragen 18 bis 24 verwiesen.

Ad 30., 43., 49., 53. und 57.:

Die Universitäten haben heuer bereits nach eingehender Prüfung durch externe Experten 9,3 Mio. €
für die Implementierung und somit auch für die Herauslös
ung der Medizinischen Universitäten aus
den Stammuniversitäten erhalten. Mehr als die Hälfte davon, nämlich rund 5,5 Mio. €, sind den
Medizinischen Universitäten zugewiesen worden.


Im Jahr 2004 sind insgesamt weitere 15 Mio. € für die Implementierung des UG 2002 vorgesehen,
wovon ein noch festzulegender Betrag den Medizinischen Universitäten zur Verfügung gestellt
werden wird.

Ad 31. und 32.:

Im Projekt LKH Graz 2000 wird gemeinsam mit der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft
und dem Land Steiermark am Gelände des LKH Graz ein Zentrum für Medizinische Forschung
errichtet, welches zusätzliche Forschungs- und Lernmöglichkeiten eröffnet. In den seinerzeitigen
Verhandlungen bei der Planung dieses Projektes wurde als Starthilfe zugesagt, der Steiermärkischen
Krankenanstaltengesellschaft 20 Planstellen für nichtwissenschaftliches Hilfspersonal durch das
Bundesministerium zu refundieren, welche daher zur Betriebsunters
tützung ab der Inbetriebnahme
im April 2004 zur Verfügung stehen können. Aufgrund der seinerzeitigen Verhandlungsergebnisse
kann damit der Betrieb des Gebäudes sichergestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Gebäu-
de in das LKH Graz eingebettet ist, sodass entsprechende technische Hilfsleistungen und Service-
dienste mitgenutzt werden können. Derzeit liegt kein offizieller Antrag der Medizinischen Universi-
tät auf Abänderung des seinerzeitigen Verhandlungsergebnisses vor.

Ad 33. und 34.:

Laut Stellungnahme der Rektoren reicht das Budget 2003 aus, um den Universitätsbetrieb sowohl in

der Lehre als auch in der Forschung zu sichern. Das Budgetjahr 2004 wird mehr Spielraum bieten.

Im Rahmen der Universitätsmilliarde 2001 und 2002 wurden der Universität Linz 617.719 € zur
Erneuerung von PC-Arbeitsplätzen zugewiesen.

Ad 35., 36. und 52.:

Beim Personal- und Sachaufwand sowie bei den Schwerpunktbildungen wurde von den Universitä-
ten durch eine effiziente und effektive Vorgangsweise im Vollzug die notwendigen Schritte einge-
leitet, sodass die Mittel für den Personal- und Sachaufwand zielgerichtet eingesetzt werden konnten.
In manchen Bereichen stand bisher ein Überangebot an Lehrveranstaltungen fehlenden Lehrveran-
staltungen in anderen Bereichen gegenüber. Es wurden von den Universitäten, der entsprechende
interne Ausgleich getroffen.

Ad 38.:

Im Jahr 2001 hat die Technische Universität Graz aus Mitteln der Universitätsmilliarde 28 Mio.

ATS (2.034.839,56 €) zusätzlich erhalten und im Jahr 2002 71 Mio. ATS (5.159.771,23 €). Darüber


hinaus hat die TU Graz sowohl für 2002 als auch für 2003 für das Ausstattungsprojekt Bau- Tech-
nik- Zentrum je 727.000,-- € zusätzlich für Geräteanschaffungen erhalten, damit sie in der Lage
war, die zum Abschluss dieses Ersteinrichtungsprojektes notwendigen Anlagenkäufe zu tätigen.

Ad 39.:

Der Universität für Bodenkultur Wien wurde im Rahmen der Forschungs- und Technologieoffensi-
ve 2002 3.031.000 € für Forschungsprojekte zugewiesen. Aufgrund des guten Ressourcenmanage-
ment an der Universität für Bodenkultur war es möglich, das etwas engere Budget 2003 zielgerich-
tet zu gestalten.

Ad 40., 41. und 55.:

Siehe Antwort zu den Fragen 24 und 25. Die Universität für Angewandte Kunst erhielt für das

Budgetjahr 2003 19,3 Mio. €. Im Budgetjahr 2002 erhielt die Universität ebenfalls 19,3 Mio. €. Wie

sich daraus eine Reduktion des operativen Budgets um 33 % ergeben soll, ist nicht nachvollziehbar.

Im Gegensatz dazu wurden der Universität zur Bewältigung der Lehre noch zusätzlich 0,3 Mio. €

zugestanden.

Nachdem die Universität ihren Lehrbetrieb mit den angegebenen Beträgen im Jahr 2002 problemlos
aufrechterhalten konnte, kann nicht nachvollzogen werden, warum das in den Monaten Oktober bis
Ende Dezember 2003 mit einem nominell gleich hohen Budget nicht ebenfalls zu erreichen sein
soll.

Für die Einrichtung des Dachbodens und die Ausstattung der Studienrichtung „Fotografie" ist im
operativen Budget der Universität mit 0,5 Mio. € vorgesorgt. Die Bestätigung der budgetären Bede-
ckung des Aufwandes neuer Studienpläne durch den Rektor ist gemäß § 15 UniStG eine zwingende
Voraussetzung für die Genehmigung. Der Rektor hat die Bedeckbarkeit bestätigt, sodass eine Ge-
fährdung dieser Studienrichtung nicht gegeben sein kann.

Beide Themen waren auch Gegenstand der Budgetgespräche mit dem Rektor. Dieser hat sich mit
dem erzielten Ergebnis einverstanden erklärt und keinesfalls den Studienbetrieb gefährdet gesehen.
Der Rektor hat im Rahmen der Budgetgespräche nicht geäußert, Investitionen bzw. Ankäufe für die
Bibliothek zurückstellen zu müssen. Nachdem das Budget heuer erstmals vollkommen flexibel ver-
geben wurde, also jeder Rektor die Möglichkeit hat, zwischen allen finanzgesetzlichen Ansätzen der
Universität umzuschichten. Die Qualität des Studienbetriebs ist daher keinesfalls gefährdet.


Ad 45.:

Die Tierrettung an der Veterinärmedizinischen Universität Wien hat den Zweck, kranke Nutztiere
aus landwirtschaftlichen Regionen Österreichs an die Universität zu holen, um den Studierenden die
klinische Ausbildung zu ermöglichen. Die mediale Darstellung, dass diese „Tierrettung" eingestellt
wird entspricht einer internen Reorganisationsmaßnahme durch das Rektorat.

Ad 47.:

Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien erhielt im Budgetjahr 2002 50,7 Mio. €, im
Budgetjahr 2003 51 Mio. €. Der Rektor der Universität war bei den Verhandlungen anwesend und
es konnte eine Einigung in diesen Fragen erzielt werden. Wieso Anfang Juli des Jahres Konsens
über ein Gesprächsergebnis erzielt werden konnte, das jetzt angeblich den Betrieb der Universität
gefährdet, darüber hinaus auch über den erfolgten Ausgaben des Vorjahres der Universität liegt, ist
nicht nachvollziehbar.

Ad 50. und 51.:

Die Universität Linz hat 2001 und 2002 im Rahmen der Universitätsmilliarde 9.477.469 € für In-
vestitionen zur Verbesserung des Lehrbetriebs (Hörsaalmodernisierung, Erneuerung von PC-
Arbeitsplätzen, Laborerneuerung, Wireless Campus, usw.) erhalten; weiters wurden der Universität
Linz 2002 im Rahmen der Forschungs- und Technologie-Offensive 10.061.000 € für Forschungs-
projekte zur Verfügung gestellt. Das Budget 2003 erlaubt keine größeren Investitionen, aber ist aus-
reichend, um den Universitätsbetrieb in Lehre und Forschung zu sichern.

Ad 54.:

Die Universität für Bodenkultur hat 2001 und 2002 im Rahmen der Universitätsmilliarde 1.526.130
€ für Investitionen zur Verbesserung des Studienbetriebs erhalten. Das Budget 2003 erlaubt keine
größeren Investitionen, reicht aber aus, um den Universitätsbetrieb in Lehre und Forschung zu si-
chern.

Ad 56.:

Siehe Antwort zu den Fragen 35, 36 und 52. Die Verwendung der Mittel unterliegt dem Planungs-

prozess der Universität. Weniger dringende Investitionen wurden auf das nächste Jahr verschoben.


Ad 59.:

Diese Ausführungen sind nicht nachvollziehbar. Zur genaueren Beantwortung müsste die Verwen-
dung des Sachaufwandes der TU Wien näher durchleuchtet werden, was allerdings einen Eingriff in
die bereits bestehende autonome Budgetgestaltung der Universität bedeuten würde.

Ad 60. bis 66.:

Siehe Antwort zu den Fragen 12-17.

Den Universitäten werden keine Mittel „entzogen", vielmehr kann der Leistungsumfang in Lehre
und Forschung auf dem Niveau des Vorjahres fortgeführt werden. Welche Ressorts in welchem
Bereich allfällige Zuwächse haben, kann von mir nicht beantwortet werden, da es sich nicht um den
Verwaltungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur handelt.

Ad 67. und 68.:

Bereits im Frühjahr 2001 wurde von mir eine aus Wissenschaftern und Beamten meines Hauses
bestehende Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit Fragen der „Profilentwicklung" an den Universi-
täten befasst. Diese Arbeitsgruppe unterstützt die Universitäten bei der Erarbeitung ihrer jeweiligen
Profile und Schwerpunkte. Ein von oben herab verordneter Gesamtplan entspricht nicht meiner
Auffassung von einer zukunftsweisenden Wissenschaftspolitik.

Gemäß § 119 des UG 2002 wurde der Wissenschaftsrat eingerichtet, zu dessen Aufgaben die Bera-
tung der Bundesministerin in Fragen der Wissenschaft und Kunst zählen sowie die Beobachtung
und Analyse des österreichischen Universitäts- und Wissenschaftssystems unter Bedachtnahme auf
europäische und internationale Entwicklungen sowie Erarbeitung von Vorschlägen zu dessen Wei-
terentwicklung. Der Wissenschaftsrat wird sich noch im Dezember 2003 konstituieren und sodann
seine Arbeit aufnehmen.

Ad 69. und 70.:

Wie bereits erwähnt, wurde von den erfolgten Ausgaben des Vorjahres ausgegangen. Das Bundes-
ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat versucht, die Auswirkungen der Ermes-
sensausgabenkürzung und des allgemeinen Abschlags entsprechend abzufangen und im Diskurs mit
den Universitäten zu gestalten. Von einem Mangel an Konzept oder Diskussion zu sprechen, ent-
spricht nicht den Tatsachen. Den in Frage 70 erhobenen Vorwurf weise ich daher zurück.


Ad 71.:

In der Entwicklung von Benchmarks und Messgrößen und der Vorbereitung der Leistungsvereinba-
rungen stehen wir am Anfang einer der größten und richtungweisendsten Entwicklungen im Uni-
versitätsbereich. Es ist wohl unschwer zu erkennen, dass eine solche Umstellung nicht punktuell
sondern schrittweise unter Einbeziehung aller Beteiligten erfolgen muss. Entsprechende Bench-
marks werden gemeinsam zu entwickeln sein.

Ein Budgetvergleich mit US-amerikanischen Universitäten ist schon deshalb nicht zielführend, da
das Verhältnis zwischen öffentlichen Ausgaben und Aufwendungen von Privaten, wie z.B. Stiftun-
gen, in den USA gänzlich verschieden zu Österreich ist.

Ad 72., 73., 77., 90., 91. und 92.:

Der mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Fonds ist im Bundesgesetz zur Förderung der
Forschung und Technologieentwicklung (FTFG i.d.g. Fassung) geregelt und hat gemäß § 2 Abs. l
leg. cit. die Aufgabe, die Forschung, die der weiteren Entwicklung der Wissenschaften in Österreich
dient und nicht auf Gewinn gerichtet ist, durch Gewährung von Förderungsbeiträgen oder Darlehen
für Forschungsvorhaben an natürliche Personen zu fördern. Gemäß § 2 Bundesministeriengesetz
(BMG) bzw. der Anlage zu § 2 ressortieren die Angelegenheiten des FWF zum Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie. Durch Umschichtungen im Bundesministerium für Ver-
kehr, Innovation und Technologie konnte das Bewilligungsvolumen für den FWF erhöht werden,
nämlich auf 100 Millionen Euro im Vergleich zu 91,5 Millionen Euro im Vorjahr. Das sind um 8,5
Millionen Euro oder 9 % mehr als im Vorjahr. Der FWF teilte in einer Aussendung vom
20.September 2003 mit, dass diese Mittel reichen, alle hervorragend beurteilten Großprojekte (For-
schungsschwerpunkte und Spezialforschungsbereiche), die heuer beantragt wurden, einzurichten.
Der FWF erklärte auch, dass in diesem Jahr kein exzellentes Projekt aus finanziellen Gründen abge-
lehnt oder weiter verzögert werden wird.

Hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

fallenden Ansätze (START - Wittgensteinpreise, Schrödinger, Meitner, Habilitationsstipendien) ist

darauf zu verweisen, dass diese in Summe gestiegen sind:

BVA 2002      8.627.000

BVA 2003      8.995.000

Die Steigerung beträgt insgesamt € 368.000,-- (= 4,27 %).


Ad 74.:

Derzeit gibt es in Österreich keine sektoralen Statistiken im Bereich der Grundlagenforschung. Die
biomedizinische Forschung genießt jedoch insbesondere durch das Genomforschungsprogramm
GEN-AU in Österreich große finanzielle Unterstützung.

Weiters wurde zur Förderung der Forschung in diesen Bereichen und zur Gewährleistung des Auf-
baus entsprechender Humanressourcen, also auch einer Erhöhung der Anzahl qualifizierter Forscher
in Österreich vor einiger Zeit das Vienna Biocenter gegründet, an dem eine intensive Zusammenar-
beit zwischen Wissenschaft bzw. Universität und Privatwirtschaft stattfindet. Dadurch wird die
Grundlagenforschung mit verstärktem Technologietransfer in die Wirtschaft unterstützt. Ein breites
Spektrum an Organisationen ermöglicht gemeinschaftliches Forschen, Entwickeln und Nutzen in-
novativer Wissenschaft, die für die Lehre von Bedeutung ist.

Außerdem wurde vom Bundesministerium für Finanzen einem Projekt "Biozentrum in Graz" zuge-
stimmt, welches im Rahmen des Konjunkturbelebungsprogramms durchzuführen ist.

Ad 75., 76. und 85.:

Österreich hat daher bereits in jüngster Vergangenheit massiv und im europäischen Vergleich über-
durchschnittlich in Forschung und Technologie investiert. Der Rat für Forschung und Technologie-
entwicklung hat bestätigt, dass 2002 das bisher beste Jahr für Forschung und Technologieentwick-
lung war. Von einer Zerstörung intellektuellen Kapitals kann keine Rede sein. Im Gegenteil, die
F&E-Quote gemessen in Prozent des BIP stieg kontinuierlich von 1,71% im Jahr 1997 auf 1,96%
im Jahr 2003. Damit ist Österreich auf dem richtigen Weg. Um das Ziel einer F&E-Quote von 2,5%
bis 2006 und 3% bis 2010 zu erreichen, hat die Bundesregierung eine Forschungsoffensive gestar-
tet. Die Bundesregierung stellt in der laufenden Legislaturperiode (2004-2006) weitere 600 Mio. €
an Sondermitteln für Zwecke der Forschung und Entwicklung aus dem Budget zur Verfügung. Ge-
meinsam mit der Nationalstiftung und der Erhöhung des Forschungsfreibetrages (auf 25%) bzw. der
Forschungsprämie (auf 8%) werden damit von der öffentlichen Hand bis 2006 zusätzlich zum Re-
gelbudget etwa 1,2 Mrd. € in F&E investiert.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 4-7, 72, 73, 77, 90, 91 und 92

Der FWF hat 2003 ein Fördervolumen von insgesamt 100 Millionen Euro für wissenschaftliche
Forschungsprojekte. Im Vorjahr war das Fördervolumen bei 91,5 Mio. Euro. Damit stehen heuer


um 8,5 Millionen Büro oder 9 % mehr als im Vorjahr zur Verfügung. In diesem Jahr wird somit
kein exzellentes Projekt aus finanziellen Gründen abgelehnt oder weiter verzögert werden.

Ad 78. und 80.:

Der Aufbau von Humanressourcen wird durch die Änderungen im Dienstrecht bzw. durch die
künftig neue Situation an den Universitäten, Neuaufnahmen nur noch nach dem Angestelltengesetz
vorzunehmen, und die dadurch gegebene verbesserte Flexibilität gefördert.

Es gibt zahlreiche Förderprogramme und -Stipendien, speziell auch für Frauen. Außerhalb der
Universitäten bestehen femer Einrichtungen, die mit den Universitäten zusammenarbeiten bzw. in
die Universitätsinstitute integriert worden sind wie   z.B. das Vienna Biocenter oder die KPlus-
Zentren.

Außerdem gibt es Informationsveranstaltungen (z.B. die Bildungsinformationsmesse BeSt) durch
die u.a. die für die richtige Studienwahl notwendige Information vermittelt wird und den angespro-
chenen Tendenzen entgegenzuwirken versucht wird.

Durch die vermehrte Umstellung von Diplomstudien auf Bakkalaureats- und Magisterstudien wird
ebenfalls dem Rückgang an Absolvent/innen entgegensteuert, da sich die Studiendauer verkürzt und
diese daher nicht mehr als Argument für alternative Ausbildungen herangezogen werden kann.

Ad 79., 81. und 83.:

Die Bundesregierung hat das Ziel bis zum Jahr 2006 die F & E Quote auf 2,5% zu erhöhen. Damit
verbunden ist eine signifikante Anhebung der Anzahl von Forscher/innen, denn „Geld allein forscht
nicht". Darüber hinaus hat die Bundesregierung 600 Mio. € Sondermittel für F & E zur Verfügung
gestellt (2004 bis 2006), 10% dieser Summe sollen direkt der Erhöhung des Anteils von For-
scher/innen dienen. Auch in allen übrigen Maßnamen dienen die Mittel der Erhöhung der Anzahl
wissenschaftlicher Arbeitsplätze und deren Absicherung.

Ad 82.:

In Umsetzung des Gender-Mainstreaming des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur und der Vorschläge der von mir eingesetzten Gender-Mainstreaming-Arbeitsgruppe wird die
„Förderung von Frauen in der Wissenschaft" in alle Forschungsprogramme integriert. Konkret be-
deutet das, dass die Gender-Dimension bzw. Frauenförderung in den Ausschreibungen, den Anfor-
derungen und Leitlinien für Projektwerber/innen und den Begutachtungs- bzw. Vergabekriterien
explizit enthalten sind; die Vergabegremien (Beiräte, Kommissionen, Gutachter/innen) sind ge-


schlechtsparitätisch besetzt. Im aktuellen Forschungsprogramm „<node> New Orientations for De-
mocracy in Europe", in dem diese Richtlinien bereits umgesetzt sind, wurde bei den geförderten
Projekten der ersten Ausschreibung unter den Projektleitenden ein Frauenanteil von 50% erzielt.

Im Jahr 2002 wurde weiters das Programm „fFORTE-Frauen in Forschung und Technologie" mit
einer geplanten Laufzeit von fünf Jahren und einem Zweijahresbudget für die erste Umsetzungspha-
se von 3,63 Mio. € gestartet. fFORTE ist eine Initiative des Rates für Forschung und Technologie-
entwicklung, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesminis-
teriums für Verkehr, Innovation und Technologie. fFORTE ist ein umfassendes Programm zur För-
derung von Frauen in Naturwissenschaften und Technologie. Derzeit laufen neun Maßnahmen im
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, eine im Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie, darunter Schulprojekte, ein Wissenschafterinnenkolleg an der TU-
Wien, eine summer school zu Informations- und Kommunikationstechnologien, Doktorandinnensti-
pendien, Coachings für EU-Projekte, das Forschungsprogramm GenderlT.

Das Forschungsprogramm „Nachhaltige Entwicklung österreichischer Landschaften und Regionen"
(Kurztitel: Kulturlandschaftsforschung) ist ein Bestandteil der nachhaltigkeitsorientierten Pro-
grammforschung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Es spannt sich
über die Zeit von 1992 bis 2004 und wird in Zusammenarbeit mit 30 Finanzierungspartnern auf
Bundes-, Länder- und Gemeindeebene sowie im Rahmen internationaler Kooperationen ausgeführt.
Im gegenständlichen Programm sind über 70 Projekte beauftragt und etwa 500 Forschende invol-
viert. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur versucht, auch das gesell-
schaftspolitische Ziel „Frauenförderung" in der Forschung umzusetzen; daher wurde der Förder-
schwerpunkt „Förderung von Frauen in der Wissenschaft" eingerichtet. In vielen KLF-Projekten
wurde dadurch der Anteil der Wissenschafterinnen von durchschnittlich 30 % auf 50 % erhöht. Pro-
jekte, die die Zielquote von 50 % (mindestens die Hälfte der Arbeit wird in diesen Projekten von
Frauen geleistet) bereits erreicht haben, nehmen eine projektbezogene Förderung zur Qualifizierung
von Frauen in Anspruch.

Das Programm „proVision.Vorsorge für Natur und Gesellschaft" ist eine geplante Initiative des
Ressorts im Rahmen von FORNE - Forschung für nachhaltige Entwicklung und soll in den Jahren
2004 bis 2006 mit Sondermitteln der Bundesregierung finanziert werden. Eine beispielhafte Initiati-
ve: Im gegenständlichen. Programm müssen 40 % der wissenschaftlichen Arbeit von Frauen abge-
deckt werden. Die Minimalquote darf nur unterschritten werden, wenn stichhaltig begründet wird,
weshalb sie nicht erreicht werden kann. Werden 50 % der wissenschaftlichen Projektarbeit von


Frauen geleistet, hat das Projektteam die Möglichkeit, einen Antrag auf Genehmigung einer zusätz-
lichen projektbezogenen Grundlagenforschung zu stellen, die der Qualifizierung dieser Forscherin-
nen dient.

Ad 84.:

Es gibt eine Anzahl von Initiativen um naturwissenschaftliche und technische Studienrichtungen
und vor allem die Informationswissenschaften attraktiver für Mädchen zu machen, wie die Aktion
Mädchen in die Technik im Bereich des Schulwesens, das bereits erwähnte Projekt fFORTE und
die Hertha Firnberg Nachwuchsstellen-Forschungsförderungsprojekte. Daneben gibt es eine Viel-
zahl von Initiativen Mädchen für Mathematik oder für Internettechnologien zu begeistern (Veran-
staltung an der TU Wien am 30. Oktober 2003 vom Wissenschafterinnenkolleg Internettechnolo-
gien an der TU Wien).

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur setzt seit den 90er Jahren gezielte
Maßnahmen, um den Frauenanteil in naturwissenschaftlichen und technischen Studienrichtungen
sowie in wissenschaftlichen Arbeitsfeldern zu erhöhen. Inzwischen sind entlang der wissenschaftli-
chen Ausbildungs- und Berufskarriere entsprechende Maßnahmen platziert, die durch Mittel des
Ressorts, Sondermittel der Bundesregierung (F&E) sowie des ESF finanziert werden.

Um die Zahl der weiblichen Erstzugelassenen in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern
zu erhöhen, wurde seit den 90er Jahren die Initiative „FIT-Frauen in die Technik" konzipiert, die
bereits an allen Universitätsstandorten durchgeführt wird. In dieser Maßnahme werden Schülerin-
nen der 11. bis 13. Schulstufe zu Schnuppertagen an die Fachhochschulen und die Universitäten
eingeladen, um einen umfassenden Einblick in naturwissenschaftliche und technische Institute zu
bekommen.

Um die fachlichen Defizite von jungen Frauen auszugleichen, die ein informationstechnologisches
Studium wählen, wurde 2003 erstmals in Salzburg das Projekt „ditact women's IT summer studies"
durchgeführt. Expertinnen aus dem deutschsprachigen Raum bieten eine breite Palette von Lehran-
geboten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien an. Schwerpunkte sind die
Planung und Realisierung von IT-Projekten, IKT-Grundlagen, vernetztes Arbeiten und Lernen,
Gender-Themen sowie die Entmystifizierung von IT. „Ditact" richtet sich an Schülerinnen, Studien-
anfängerinnen und Studentinnen aus IT-relevanten Studienrichtungen und Studiengängen sowie
Wissenschafterinnen aus ganz Österreich und dem angrenzenden Ausland. Dieses Projekt wird drei
weitere Jahre fortgesetzt.


Zur Verminderung der drop-out Quote in technischen Fächern und zur Steigerung der Erst- und
Zweitabschlüsse wurde im Jahr 2001 an der Universität Wien ein „Coaching-Programm für Diplo-
mandinnen und Dissertantinnen" aus Studienrichtungen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, für
die Dauer von drei Jahren eingerichtet. In dieses Projekt sind auch Studienrichtungen der Techni-
schen Universität Wien eingebunden.

Zur Erhöhung des Frauenanteils in technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen wurde
im Jahr 2003 an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften das „Dissertationsprogramm
DOC-fFORTE" eingerichtet. Es umfasst derzeit fünf Stellen, die ausschließlich jungen Frauen mit
naturwissenschaftlichen, technischen und medizinischen Fachrichtungen zugesprochen werden.

Weiters wurde an der Technischen Universität Wien das „Wissenschafterinnenkolleg Internettech-
nologien" eingerichtet. WIT ist ein in Österreich einmaliges Dissertantinnenprogramm, das wissen-
schaftlich technische Forschung auf höchstem internationalen Niveau mit die Laufbahn unterstüt-
zenden Maßnahmen für Studentinnen und Nachwuchswissenschafterinnen und dem Aufbau einer
Kommunikationsinfrastruktur kombiniert.

Ad 86. und 87.:

Im Zuge der Diskussion um die Situation der Universitäten wurde immer wieder der Vorwurf laut,
dass die unflexible stark von Pragmatisierungen durchsetzte Situation an den Universitäten jungen
Menschen zu wenig Möglichkeiten böte, universitäre Laufbahnen zu ergreifen. Das neue Dienst-
recht bietet den Universitäten mehr Flexibilität und mehr Selbstständigkeit bei der Personalentwick-
lung. Es bietet Optionen für die, die bereits an den Universitäten sind und Chancen für den wissen-
schaftlichen Nachwuchs, an die Universität zu kommen. Von Restriktionen kann also nicht gespro-
chen werden. Zur Zeit laufen konstruktive Gespräche zwischen dem Dachverband der Universitäten
und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst betreffend der Ausarbeitung eines Kollektivvertrags für
alle Universitäten. Mit Hilfe des Kollekti
vvertrags wird ein verbessertes Eingehen auf die spezifi-
schen Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den unterschiedlichen Fachgrup-
pen ermöglicht.

Ad 88. und 89.:

Die Resonanz auf Stellenausschreibungen hängt vor allem vom Fach ab. Es wurden jedoch keine
Beschwerden an das Ressort herangetragen, dass geeignete Besetzungen durch Mangel an Bewer-
ber/innen nicht möglich waren.


Ad 93.:

Der Diskussionsprozess über die Reorganisation der Forschungsförderung ist noch im Laufen. Die
Zusammenlegung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) und des For-
schungsförderungsfonds der gewerblichen Wirtschaft (FFF) war einer von mehreren Vorschlägen.
Die derzeitige Planung sieht aber die institutioneile Selbstständigkeit des FWF vor.

Ad 94. und 95.:

Um diese Frage befriedigend zu beantworten, muss in Erinnerung gerufen werden, dass die Erhe-
bung, welche Ausbildung als für die Akademikerquote relevant erachtet wird, in den einzelnen Mit-
gliedsländern höchst unterschiedlich ist. Den Ausbildungsstand einer Bevölkerung daher aus-
schließlich an jener Quote messen zu wollen, kann zu Fehlschlüssen verleiten. In Österreich etwa
werden die Absolvent/innen der pädagogischen und berufspädagogischen Akademien ebenso wie
die Absolvent/innen der Sozialakademien nicht zum Kreis der Akademiker/innen gezählt, in ande-
ren Industrienationen allerdings schon. Darüber hinaus muss darauf aufmerksam gemacht werden,
dass wir in Österreich ein weltweit anerkanntes höheres berufsbildendes Schulwesen haben, das ein
neuntes Schuljahr vorsieht. Im Rahmen dieser Schulen werden Ausbildungen angeboten, die in an-
deren Industrienationen erst auf einem höheren (akademischen) Niveau zu einem berufsberechti-
genden Abschluss führen. Es wäre daher sinnvoll, die Fragen nach der Akademikerquote in Öster-
reich im Lichte all dieser Überlegungen zu diskutieren und zu bewerten.

Die Angabe „Akademikerquote von 14 %" kann aus Daten der OECD nachvollzogen werden, wenn
darunter die Summe aus hochschulischem und außerhochschulischem Tertiärbereich verstanden
wird (Education at a Glance 2003, Tab. A2.3). Einen Wert über 30 % weisen 7 von 25 Ländern auf,
der Maximalwert liegt bei 42 %, und nicht wie behauptet bei 50 %.

Ad 96. bis 99.:

Studienbeiträge haben dazu geführt, dass Studien schneller betrieben und abgeschlossen werden

und somit mittelbar mehr Akademiker/innen zur Verfügung stehen.

Insgesamt sind 181 Mio. € aus den Studienbeiträgen als Universitätsmilliarde zur Verbesserung der
Situation in der Lehre gemäß den Anträgen der Universitäten geflossen. Im nächsten Jahr stehen
den Universitäten wie bereits mehrfach erwähnt insgesamt um 6% mehr als 2003 zur Verfügung.
Von einem Sparbudget kann daher nicht gesprochen werden.


Die Anpassung und Änderung des Dienstrechts erlaubt eine größtmögliche Flexibilität und somit
die Setzung von Schwerpunkten. Das Universitätsgesetz bietet wiederum die Möglichkeit der Pla-
nung der Ressourcen nach ökonomisch effizienten und effektiven Gesichtspunkten je nach Bedürf-
nissen der jeweiligen Universität, ohne schwierigen Umschichtungsvorschriften des Bundeshaus-
halts zu unterliegen. Diese Verfügungsautonomie habe ich für die Universitäten auch schon für das
heurige Budget erreicht.

Eine neue Aufgabe der Universitäten im Rahmen der ihnen gegebenen Vollrechtsfähigkeit und der
rechtlichen Möglichkeiten wird weiters sein, für entsprechende Anreize und Schwerpunkte im Stu-
dienangebot zu sorgen.

Ad 100.:

Es sind keine OECD-Daten bekannt, die für Österreich eine Studienanfänger/innen-Quote von 34 %
eines Maturajahrganges ausweisen. Wird die Zahl der (inländischen) Studienanfänger/innen des
Studienjahres 2002/03 auf die Zahl der Maturanten/innen im Schuljahr 2002/03 bezogen, so ergibt
sich ein Anteil von ca. 76 %.

Es liegt möglicherweise eine Verwechslung mit jener Kennzahl vor, welche die Zahl der Studienan-
fänger/innen als Anteil am altersgleichen Jahrgang der gesamten Wohnbevölkerung ausweist. Fer-
ner ist neuerlich auf die nicht gegebene Vergleichbarkeit der Angaben der Akademikerquote Öster-
reichs mit anderen Hochschulsystemen zu verweisen (siehe Antwort zu den Fragen 94 und 95).
Dies wirkt sich selbstverständlich auch auf die Studienanfänger/innenquote im internationalen Ver-
gleich aus.