856/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 828/J-NR/2003 betreffend hundert Fragen zum Spar-
kurs
an den Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen
am
24. September 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad I.bis3.:
Die Universitäten haben heuer bereits
rund 9,3 Mio. € zusätzlich für die Abdeckung von Implemen-
tierungskosten
erhalten. Weiters wurden den Universitäten zur Abdeckung von Mehrkosten im Per-
sonalbereich
noch rund 5,4 Mio. € zugewiesen. Außerdem werden den Universitäten aus
Rückla-
genentnahmen Mittel für die Neustrukturierung, worunter auch die Errichtung der
Medizinischen
Universitäten
fällt, zur Verfügung gestellt. Des Weiteren erhalten die Universitäten im Jahr
2004 11
Mio.
€ einmalig und 4 Mio. € laufend für die Implementierung des
Universitätsgesetzes 2002.
Ad 4. bis 7.:
Mit dem
Universitätsgesetz 2002 wurden gesetzliche Grundlagen geschaffen, die den
Universitäten
auch
bei der Gebarung mehr Flexibilität gewähren, so dass sie den Budgetvollzug
effizienter und
effektiver
gestalten können. Ab dem Jahr 2004 stehen den Universitäten darüber hinaus auch
mehr
Mittel
zur Verfügung, wobei der vom Bund zu finanzierende Globalbetrag 1.914 Mio. € beträgt.
Dazu
kommen noch die Bezugserhöhungen für die öffentlich Bediensteten. Außerdem
stehen den
Universitäten
zusätzlich noch ihre Einnahmen zur Verfügung. Der im BVA 2004 vorgesehene Zu-
weisungsbetrag
von 1.914 Mio. € enthält auch Positionen, die nunmehr direkt von den
Universitäten
bezahlt
werden (dies sind vor allem Mietaufwendungen, Klinischer Mehraufwand,
BIG-Zahlungen
und
der Pensionsbeitrag der Beamten). Insgesamt stehen den Universitäten durch den
Globalbetrag
und
den Studienbeitrag rund 86 Mio. € mehr als 2003 zur Verfügung. Darüber hinaus
werden die
Universitäten aus dem Offensivprogramm II des Rates für Forschung und
Technologieentwicklung
beträchtliche Mittel für Vorziehprofessuren und
Forschungsinfrastrukturanschaffungen erhalten.
Von einer Kürzung oder von einem Sparprogramm kann also nicht gesprochen
werden.
Die Angabe, das Hochschulbudget betrage im
OECD-Durchschnitt 1,6 % des BIP, kann aus OECD-
Quellen nicht nachvollzogen werden. Laut „Education at a Glance 2003"
betrugen die Ausgaben für
den Tertiärbereich A (das sind in Österreich Universitäten und Fachhochschulen,
in den übrigen
OECD-Ländern vergleichbare Einrichtungen) im OECD-Ländermittel 1,0 %, und in Österreich
ebenfalls 1,0 % (Education at a Glance 2003, Tab. B2.1c). Darin sind Mittel aus
öffentlichen und
privaten Quellen enthalten.
Ad 8. und 9.:
Wie der Bundesminister für Finanzen Mag. Grasser bereits im
Rahmen des Budgethearings ausge-
führt hat, handelt es sich dabei um „interpretationsbedürftige Zahlen".
Dies begründet sich vor al-
lem darin, dass im Jahr 2004 der neue Paragraf „Ämter der Universitäten"
Bilanz verlängernd wirkt,
da dieser als reine Durchlauferposition sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig
budgetiert ist.
Ad 10.:
Die 733 Mio. € erklären sich dadurch, dass die
Beamten der Universitäten auch 2004 und danach
durch den Bund besoldet werden (diese Aufgabe übernehmen die Ämter der
Universitäten) und die
Universitäten den dafür aufgewendeten Betrag refundieren müssen. Für die
Budgetierung des Bud-
getkapitels 14 hat dies zur Folge, dass sich der Betrag zweimal in den Ausgaben
(einmal im Glo-
balbetrag und einmal bei den Ämtern der Universitäten) und einmal bei den
Einnahmen (bei den
Ämtern der Universitäten) niederschlägt.
Ad 11.:
Wie bereits bei der
Beantwortung der Fragen 4 bis 7 festgehalten, werden die Universitäten nach
Herausrechnen
der Budgetteile, die bisher vom BMBWK zentral bezahlt wurden., um rund 86. Mio.
€
oder 6% mehr als 2003 zur Verfügung haben. Es handelt sich also tatsächlich um
eine Steige-
rung.
Ad 12. bis 17. und 48.:
Den Universitäten und
Universitäten der Künste standen im Jahr 2002 1.384 Mio. € zur Finanzie-
rung
des laufenden Lehr- und Forschungsbetriebes zur Verfügung. Darüber
hinausgehende Zuwei-
sungen im Jahr 2002 waren Einmalzahlungen für Projekte,
Ersteinrichtungsvorhaben, Großinvesti-
tionen, etc., die im Jahr 2003 nicht mehr
anfallen. Für das Jahr 2003 wurden den Universitäten für
den laufenden Lehr- und Forschungsbetrieb inklusive der ab l. Januar wirksamen
Gehaltserhöhung
sowie der bereits genehmigten Projekte, Ersteinrichtungen und Großinvestitionen
l, 419 Mio. € zur
Verfügung gestellt.
Wie bereits zu den Fragen l bis 3
ausgeführt, haben die Universitäten außerdem rund 9,3 Mio. € für
die Abdeckung der Implementierungskosten erhalten. Die Zuweisung weiterer 5,4
Mio. € zur Ab-
deckung von Mehrkosten im Personalbereich ist bereits erfolgt. Zusätzlich
werden den Universitä-
ten aus Rücklagenentnahmen Mittel zur Verfugung gestellt. Mit diesem Budget
kann der Leis-
tungsumfang in Lehre und Forschung auf dem Niveau des Vorjahres fortgeführt
werden.
Ad 18., 19. und 21.:
Der erforderliche Aufwand für den Generalsanierungsbedarf
an den einzelnen Universitäten wird
gemeinsam mit den Universitäten entsprechend des § 112 UG 2002 bis Ende 2004
erhoben. Die
Umsetzung wird im Rahmen der Globalbudgets auf Basis der
Leistungsvereinbarungen der einzel-
nen Universitäten zu erfolgen haben. Erhaltungsmaßnahmen, die den Vermieter,
das ist überwie-
gend die Bundesimmobiliengesellschaft, treffen, werden laufend im Rahmen der
bestehenden Miet-
verhältnisse durchgeführt. Die allfällige Einforderung solcher Maßnahmen steht
ab l. Januar 2004
den Universitäten als künftige Mieter zu.
Ad 20.:
Diesbezügliche Pläne bzw. Anträge wurden dem Ressort nicht
vorgelegt. Für dringende notwendige
Sanierungen an den jeweiligen Universitäten im Sinne des § 112 UG 2002 werden
bis Ende 2004
Erhebungen durchgeführt. Die Sanierungen werden im Rahmen des Globalbudgets auf
der Basis
der Leistungsverträge für die jeweiligen Universitäten erfolgen.
Ad 22. und 23.:
Neben dem schon lange vereinbarten und im
Budget berücksichtigten Projekt des LKH Graz 2000-
Vertrags gibt es weitere Vorschläge der Steiermärkischen
Krankenanstaltengesellschaft für zusätz-
liche Bau- und EDV-Investitionen, welche noch in Verhandlung stehen. Weiters
ist es durch die
Neugründung der Medizinischen Universität Graz erforderlich, auch das neue
Rektorat und dessen
künftige Organisationsvorstellungen bei den neu beginnenden Projekten zu
berücksichtigen. Im
Zuge der Diskussionen über die Bauabwicklungen 2003/2004 wurde daher zur
raschen Umsetzung
auch der künftigen zusätzlichen Projekte vorgeschlagen, diese mit dem
bestehenden Vertrag ge-
meinsam zu betrachten und entsprechend zu
priorisieren. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind
noch im Gange, sodass über deren Ergebnis keine abschließende Aussage gemacht
werden kann.
Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird dabei
jedoch besonde-
res Augenmerk auf die angemessene Berücksichtigung der Erfordernisse für
Forschung und Lehre
der Medizinischen Universität gelegt.
Ad 24. und 25.:
Siehe Antwort zu den Fragen 18, 19 und 21. Im Übrigen hat
das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur im Rahmen der bisherigen Budgetzuteilungen für die
Universität zur Erst-
ausstattung des ausgebauten Dachgeschosses und für die Adaptierung der Räume
für die Studien-
richtung „Fotografie" beigetragen.
Ad 26., 27., 28., 37., 42, 44., 46. und 58.:
Das Budget 2003 ermöglicht die Fortführung der Leistungen
in Forschung und Lehre auf dem Ni-
veau des Vorjahres. Das Budget 2004 ist um rund 86 Mio. € höher als das
vergleichbare Budget des
Jahres 2003. Die jeweiligen Universitäten können mit der internen
Budgetverteilung für den jeweils
erforderlichen Ausgleich sorgen, damit das Angebot der für die Erfüllung der
Studienpläne not-
wendigen Lehrveranstaltungen gewährleistet ist. Die Pflichtlehrveranstaltungen
haben Vorrang vor
den zusätzlich angebotenen wählbaren Lehrveranstaltungen.
Weiters wurden den Universitäten in den letzen Jahren aus
der Universitätsmilliarde Budgetmittel
zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung gestellt.
Ad 29.:
Die Steuerung der Mittelverwendung im Rahmen der
Globalbudgets ab 2004 und der Einnahmen
aus den Studienbeiträgen obliegt den jeweiligen Universitäten. Im Übrigen wird
auf die Beantwor-
tung der Fragen 18 bis 24 verwiesen.
Ad 30., 43., 49., 53. und 57.:
Die Universitäten haben heuer bereits nach
eingehender Prüfung durch externe Experten 9,3 Mio. €
für die Implementierung und somit auch für die Herauslösung der Medizinischen Universitäten
aus
den Stammuniversitäten erhalten. Mehr als die Hälfte davon, nämlich rund 5,5
Mio. €, sind den
Medizinischen Universitäten zugewiesen worden.
Im Jahr 2004 sind insgesamt weitere 15
Mio. € für die Implementierung des UG 2002 vorgesehen,
wovon ein noch festzulegender Betrag den Medizinischen Universitäten zur
Verfügung gestellt
werden wird.
Ad 31. und 32.:
Im Projekt LKH Graz 2000 wird gemeinsam mit der
Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft
und dem Land Steiermark am Gelände des LKH Graz ein Zentrum für Medizinische
Forschung
errichtet, welches zusätzliche Forschungs- und Lernmöglichkeiten eröffnet. In
den seinerzeitigen
Verhandlungen bei der Planung dieses Projektes wurde als Starthilfe zugesagt,
der Steiermärkischen
Krankenanstaltengesellschaft 20 Planstellen für nichtwissenschaftliches
Hilfspersonal durch das
Bundesministerium zu refundieren, welche daher zur Betriebsunterstützung ab der Inbetriebnahme
im April 2004 zur Verfügung stehen können. Aufgrund der seinerzeitigen
Verhandlungsergebnisse
kann damit der Betrieb des Gebäudes sichergestellt werden. Dabei ist zu
beachten, dass das Gebäu-
de in das LKH Graz eingebettet ist, sodass entsprechende technische
Hilfsleistungen und Service-
dienste mitgenutzt werden können. Derzeit liegt kein offizieller Antrag der
Medizinischen Universi-
tät auf Abänderung des seinerzeitigen Verhandlungsergebnisses vor.
Ad 33. und 34.:
Laut Stellungnahme der Rektoren reicht das Budget 2003 aus, um den Universitätsbetrieb sowohl in
der Lehre als auch in der Forschung zu sichern. Das Budgetjahr 2004 wird mehr Spielraum bieten.
Im Rahmen der Universitätsmilliarde 2001 und 2002 wurden
der Universität Linz 617.719 € zur
Erneuerung von PC-Arbeitsplätzen zugewiesen.
Ad 35., 36. und 52.:
Beim Personal- und
Sachaufwand sowie bei den Schwerpunktbildungen wurde von den Universitä-
ten
durch eine effiziente und effektive Vorgangsweise im Vollzug die notwendigen
Schritte einge-
leitet,
sodass die Mittel für den Personal- und Sachaufwand zielgerichtet eingesetzt
werden konnten.
In
manchen Bereichen stand bisher ein Überangebot an Lehrveranstaltungen fehlenden
Lehrveran-
staltungen
in anderen Bereichen gegenüber. Es wurden von den Universitäten, der
entsprechende
interne
Ausgleich getroffen.
Ad 38.:
Im Jahr 2001 hat die Technische Universität Graz aus Mitteln der Universitätsmilliarde 28 Mio.
ATS (2.034.839,56 €) zusätzlich erhalten und im Jahr 2002 71 Mio. ATS (5.159.771,23 €). Darüber
hinaus hat die TU Graz sowohl für 2002 als
auch für 2003 für das Ausstattungsprojekt Bau- Tech-
nik- Zentrum je 727.000,-- € zusätzlich für Geräteanschaffungen erhalten, damit
sie in der Lage
war, die zum Abschluss dieses Ersteinrichtungsprojektes notwendigen
Anlagenkäufe zu tätigen.
Ad 39.:
Der Universität für Bodenkultur Wien wurde
im Rahmen der Forschungs- und Technologieoffensi-
ve 2002 3.031.000 € für Forschungsprojekte zugewiesen. Aufgrund des guten
Ressourcenmanage-
ment an der Universität für Bodenkultur war es möglich, das etwas engere Budget
2003 zielgerich-
tet zu gestalten.
Ad 40., 41. und 55.:
Siehe Antwort zu den Fragen 24 und 25. Die Universität für Angewandte Kunst erhielt für das
Budgetjahr 2003 19,3 Mio. €. Im Budgetjahr 2002 erhielt die Universität ebenfalls 19,3 Mio. €. Wie
sich daraus eine Reduktion des operativen Budgets um 33 % ergeben soll, ist nicht nachvollziehbar.
Im Gegensatz dazu wurden der Universität zur Bewältigung der Lehre noch zusätzlich 0,3 Mio. €
zugestanden.
Nachdem die Universität ihren Lehrbetrieb mit den
angegebenen Beträgen im Jahr 2002 problemlos
aufrechterhalten konnte, kann nicht nachvollzogen werden, warum das in den
Monaten Oktober bis
Ende Dezember 2003 mit einem nominell gleich hohen Budget nicht ebenfalls zu
erreichen sein
soll.
Für die Einrichtung des Dachbodens und die
Ausstattung der Studienrichtung „Fotografie" ist im
operativen Budget der Universität mit 0,5 Mio. € vorgesorgt. Die Bestätigung
der budgetären Bede-
ckung des Aufwandes neuer Studienpläne durch den Rektor ist gemäß § 15 UniStG
eine zwingende
Voraussetzung für die Genehmigung. Der Rektor hat die Bedeckbarkeit bestätigt,
sodass eine Ge-
fährdung dieser Studienrichtung nicht gegeben sein kann.
Beide Themen waren auch Gegenstand der Budgetgespräche mit
dem Rektor. Dieser hat sich mit
dem erzielten Ergebnis einverstanden erklärt und keinesfalls den Studienbetrieb
gefährdet gesehen.
Der Rektor hat im Rahmen der Budgetgespräche nicht geäußert, Investitionen bzw.
Ankäufe für die
Bibliothek zurückstellen zu müssen. Nachdem das Budget heuer erstmals
vollkommen flexibel ver-
geben wurde, also jeder Rektor die Möglichkeit hat, zwischen allen
finanzgesetzlichen Ansätzen der
Universität umzuschichten. Die Qualität des Studienbetriebs ist daher
keinesfalls gefährdet.
Ad 45.:
Die Tierrettung an der Veterinärmedizinischen Universität
Wien hat den Zweck, kranke Nutztiere
aus landwirtschaftlichen Regionen Österreichs an die Universität zu holen, um
den Studierenden die
klinische Ausbildung zu ermöglichen. Die mediale Darstellung, dass diese
„Tierrettung" eingestellt
wird entspricht einer internen Reorganisationsmaßnahme durch das Rektorat.
Ad 47.:
Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
erhielt im Budgetjahr 2002 50,7 Mio. €, im
Budgetjahr 2003 51 Mio. €. Der Rektor der Universität war bei den Verhandlungen
anwesend und
es konnte eine Einigung in diesen Fragen erzielt werden. Wieso Anfang Juli des
Jahres Konsens
über ein Gesprächsergebnis erzielt werden konnte, das jetzt angeblich den
Betrieb der Universität
gefährdet, darüber hinaus auch über den erfolgten Ausgaben des Vorjahres der
Universität liegt, ist
nicht nachvollziehbar.
Ad 50. und 51.:
Die Universität Linz hat 2001 und 2002 im Rahmen der
Universitätsmilliarde 9.477.469 € für In-
vestitionen zur Verbesserung des Lehrbetriebs (Hörsaalmodernisierung,
Erneuerung von PC-
Arbeitsplätzen, Laborerneuerung, Wireless Campus, usw.) erhalten; weiters
wurden der Universität
Linz 2002 im Rahmen der Forschungs- und Technologie-Offensive 10.061.000 € für
Forschungs-
projekte zur Verfügung gestellt. Das Budget
2003 erlaubt keine größeren Investitionen, aber ist aus-
reichend, um den Universitätsbetrieb in Lehre und Forschung zu sichern.
Ad 54.:
Die Universität für Bodenkultur hat 2001 und 2002 im Rahmen
der Universitätsmilliarde 1.526.130
€ für Investitionen zur Verbesserung des Studienbetriebs erhalten. Das Budget
2003 erlaubt keine
größeren Investitionen, reicht aber aus, um den Universitätsbetrieb in Lehre
und Forschung zu si-
chern.
Ad 56.:
Siehe Antwort zu den Fragen 35, 36 und 52. Die Verwendung der Mittel unterliegt dem Planungs-
prozess der Universität. Weniger dringende Investitionen wurden auf das nächste Jahr verschoben.
Ad 59.:
Diese Ausführungen sind nicht
nachvollziehbar. Zur genaueren Beantwortung müsste die Verwen-
dung des Sachaufwandes der TU Wien näher durchleuchtet werden, was allerdings
einen Eingriff in
die bereits bestehende autonome Budgetgestaltung der Universität bedeuten
würde.
Ad 60. bis 66.:
Siehe Antwort zu den Fragen 12-17.
Den Universitäten werden keine Mittel
„entzogen", vielmehr kann der Leistungsumfang in Lehre
und Forschung auf dem Niveau des Vorjahres fortgeführt werden. Welche Ressorts
in welchem
Bereich allfällige Zuwächse haben, kann von mir nicht beantwortet werden, da es
sich nicht um den
Verwaltungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
handelt.
Ad 67. und 68.:
Bereits im Frühjahr 2001 wurde von mir eine aus
Wissenschaftern und Beamten meines Hauses
bestehende Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit Fragen der
„Profilentwicklung" an den Universi-
täten befasst. Diese Arbeitsgruppe unterstützt die Universitäten bei der
Erarbeitung ihrer jeweiligen
Profile und Schwerpunkte. Ein von oben herab verordneter Gesamtplan entspricht
nicht meiner
Auffassung von einer zukunftsweisenden Wissenschaftspolitik.
Gemäß § 119 des UG 2002 wurde der
Wissenschaftsrat eingerichtet, zu dessen Aufgaben die Bera-
tung der Bundesministerin in Fragen der Wissenschaft und Kunst zählen sowie die
Beobachtung
und Analyse des österreichischen Universitäts- und Wissenschaftssystems unter
Bedachtnahme auf
europäische und internationale Entwicklungen sowie Erarbeitung von Vorschlägen
zu dessen Wei-
terentwicklung. Der Wissenschaftsrat wird sich noch im Dezember 2003
konstituieren und sodann
seine Arbeit aufnehmen.
Ad 69. und 70.:
Wie bereits erwähnt, wurde von den erfolgten Ausgaben des
Vorjahres ausgegangen. Das Bundes-
ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat versucht, die Auswirkungen
der Ermes-
sensausgabenkürzung und des allgemeinen Abschlags entsprechend abzufangen und
im Diskurs mit
den Universitäten zu gestalten. Von einem Mangel an Konzept oder Diskussion zu
sprechen, ent-
spricht nicht den Tatsachen. Den in Frage 70 erhobenen Vorwurf weise ich daher
zurück.
Ad 71.:
In der Entwicklung von Benchmarks und
Messgrößen und der Vorbereitung der Leistungsvereinba-
rungen
stehen wir am Anfang einer der größten und richtungweisendsten Entwicklungen im
Uni-
versitätsbereich.
Es ist wohl unschwer zu erkennen, dass eine solche Umstellung nicht punktuell
sondern schrittweise unter Einbeziehung aller Beteiligten erfolgen muss.
Entsprechende Bench-
marks
werden gemeinsam zu entwickeln sein.
Ein Budgetvergleich
mit US-amerikanischen Universitäten ist schon deshalb nicht zielführend, da
das
Verhältnis zwischen öffentlichen Ausgaben und Aufwendungen von Privaten, wie
z.B. Stiftun-
gen,
in den USA gänzlich verschieden zu Österreich ist.
Ad 72., 73., 77., 90., 91. und 92.:
Der mit eigener
Rechtspersönlichkeit ausgestattete Fonds ist im Bundesgesetz zur Förderung der
Forschung
und Technologieentwicklung (FTFG i.d.g. Fassung) geregelt und hat gemäß § 2
Abs. l
leg.
cit. die Aufgabe, die Forschung, die der weiteren Entwicklung der
Wissenschaften in Österreich
dient und nicht auf Gewinn gerichtet ist, durch Gewährung von
Förderungsbeiträgen oder Darlehen
für
Forschungsvorhaben an natürliche Personen zu fördern. Gemäß § 2
Bundesministeriengesetz
(BMG)
bzw. der Anlage zu § 2 ressortieren die Angelegenheiten des FWF zum
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie. Durch Umschichtungen im
Bundesministerium für Ver-
kehr,
Innovation und Technologie konnte das Bewilligungsvolumen für den FWF erhöht
werden,
nämlich
auf 100 Millionen Euro im Vergleich zu 91,5 Millionen Euro im Vorjahr. Das sind
um 8,5
Millionen Euro oder 9
% mehr als im Vorjahr. Der FWF teilte in einer Aussendung vom
20.September 2003 mit, dass diese Mittel
reichen, alle hervorragend beurteilten Großprojekte (For-
schungsschwerpunkte und
Spezialforschungsbereiche), die heuer beantragt wurden, einzurichten.
Der FWF erklärte auch, dass in diesem
Jahr kein exzellentes Projekt aus finanziellen Gründen abge-
lehnt oder weiter verzögert werden wird.
Hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
fallenden Ansätze (START - Wittgensteinpreise, Schrödinger, Meitner, Habilitationsstipendien) ist
darauf zu verweisen, dass diese in Summe gestiegen sind:
BVA 2002 8.627.000
BVA 2003 8.995.000
Die Steigerung beträgt insgesamt € 368.000,-- (= 4,27 %).
Ad 74.:
Derzeit gibt es in Österreich
keine sektoralen Statistiken im Bereich der Grundlagenforschung. Die
biomedizinische
Forschung genießt jedoch insbesondere durch das Genomforschungsprogramm
GEN-AU
in Österreich große finanzielle Unterstützung.
Weiters wurde zur Förderung der Forschung
in diesen Bereichen und zur Gewährleistung des Auf-
baus
entsprechender Humanressourcen, also auch einer Erhöhung der Anzahl
qualifizierter Forscher
in Österreich vor einiger Zeit das Vienna Biocenter gegründet, an dem eine
intensive Zusammenar-
beit
zwischen Wissenschaft bzw. Universität und Privatwirtschaft stattfindet.
Dadurch wird die
Grundlagenforschung
mit verstärktem Technologietransfer in die Wirtschaft unterstützt. Ein breites
Spektrum
an Organisationen ermöglicht gemeinschaftliches Forschen, Entwickeln und Nutzen
in-
novativer
Wissenschaft, die für die Lehre von Bedeutung ist.
Außerdem wurde vom
Bundesministerium für Finanzen einem Projekt "Biozentrum in Graz"
zuge-
stimmt, welches im Rahmen des Konjunkturbelebungsprogramms durchzuführen ist.
Ad 75., 76. und 85.:
Österreich hat daher bereits in
jüngster Vergangenheit massiv und im europäischen Vergleich über-
durchschnittlich
in Forschung und Technologie investiert. Der Rat für Forschung und Technologie-
entwicklung hat bestätigt, dass 2002 das bisher beste Jahr für Forschung und
Technologieentwick-
lung
war. Von einer Zerstörung intellektuellen Kapitals kann keine Rede sein. Im
Gegenteil, die
F&E-Quote
gemessen in Prozent des BIP stieg kontinuierlich von 1,71% im Jahr 1997 auf
1,96%
im
Jahr 2003. Damit ist Österreich auf dem richtigen Weg. Um das Ziel einer
F&E-Quote von 2,5%
bis
2006 und 3% bis 2010 zu erreichen, hat die Bundesregierung eine
Forschungsoffensive gestar-
tet. Die Bundesregierung stellt in der laufenden Legislaturperiode (2004-2006)
weitere 600 Mio. €
an
Sondermitteln für Zwecke der Forschung und Entwicklung aus dem Budget zur
Verfügung. Ge-
meinsam
mit der Nationalstiftung und der Erhöhung des Forschungsfreibetrages (auf 25%)
bzw. der
Forschungsprämie
(auf 8%) werden damit von der öffentlichen Hand bis 2006 zusätzlich zum Re-
gelbudget
etwa 1,2 Mrd. € in F&E investiert.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 4-7, 72, 73, 77, 90, 91
und 92
Der FWF hat 2003 ein
Fördervolumen von insgesamt 100 Millionen Euro für wissenschaftliche
Forschungsprojekte.
Im Vorjahr war das Fördervolumen bei 91,5 Mio. Euro. Damit stehen heuer
um 8,5 Millionen Büro oder 9 % mehr als im
Vorjahr zur Verfügung. In diesem Jahr wird somit
kein exzellentes Projekt aus finanziellen
Gründen abgelehnt oder weiter verzögert werden.
Ad 78. und 80.:
Der Aufbau von Humanressourcen wird durch
die Änderungen im Dienstrecht bzw. durch die
künftig neue Situation an den Universitäten, Neuaufnahmen nur noch nach dem
Angestelltengesetz
vorzunehmen, und die dadurch gegebene
verbesserte Flexibilität gefördert.
Es
gibt zahlreiche Förderprogramme und -Stipendien, speziell auch für Frauen.
Außerhalb der
Universitäten bestehen femer Einrichtungen,
die mit den Universitäten zusammenarbeiten bzw. in
die Universitätsinstitute integriert worden sind wie z.B. das Vienna Biocenter oder
die KPlus-
Zentren.
Außerdem gibt es
Informationsveranstaltungen (z.B. die Bildungsinformationsmesse BeSt) durch
die u.a. die für die richtige Studienwahl notwendige Information vermittelt
wird und den angespro-
chenen Tendenzen entgegenzuwirken versucht
wird.
Durch die vermehrte Umstellung von Diplomstudien auf
Bakkalaureats- und Magisterstudien wird
ebenfalls dem Rückgang an Absolvent/innen
entgegensteuert, da sich die Studiendauer verkürzt und
diese daher nicht mehr als Argument für alternative Ausbildungen herangezogen
werden kann.
Ad 79., 81. und 83.:
Die Bundesregierung hat das Ziel bis zum Jahr 2006 die F
& E Quote auf 2,5% zu erhöhen. Damit
verbunden ist eine signifikante Anhebung
der Anzahl von Forscher/innen, denn „Geld allein forscht
nicht". Darüber hinaus hat die Bundesregierung 600 Mio. €
Sondermittel für F & E zur Verfügung
gestellt (2004 bis 2006), 10% dieser Summe sollen direkt der Erhöhung des
Anteils von For-
scher/innen dienen. Auch in allen übrigen Maßnamen dienen die Mittel der
Erhöhung der Anzahl
wissenschaftlicher Arbeitsplätze und deren
Absicherung.
Ad 82.:
In Umsetzung des Gender-Mainstreaming des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur und der Vorschläge der von mir
eingesetzten Gender-Mainstreaming-Arbeitsgruppe wird die
„Förderung von Frauen in der Wissenschaft" in alle
Forschungsprogramme integriert. Konkret be-
deutet das, dass die Gender-Dimension bzw. Frauenförderung in den
Ausschreibungen, den Anfor-
derungen und Leitlinien für Projektwerber/innen und den Begutachtungs- bzw.
Vergabekriterien
explizit enthalten sind; die Vergabegremien (Beiräte, Kommissionen,
Gutachter/innen) sind ge-
schlechtsparitätisch besetzt. Im
aktuellen Forschungsprogramm „<node> New Orientations for De-
mocracy
in Europe", in dem diese Richtlinien bereits umgesetzt sind, wurde bei den
geförderten
Projekten
der ersten Ausschreibung unter den Projektleitenden ein Frauenanteil von 50%
erzielt.
Im Jahr 2002 wurde
weiters das Programm „fFORTE-Frauen in Forschung und Technologie" mit
einer
geplanten Laufzeit von fünf Jahren und einem Zweijahresbudget für die erste
Umsetzungspha-
se
von 3,63 Mio. € gestartet. fFORTE ist eine Initiative des Rates für Forschung
und Technologie-
entwicklung,
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des
Bundesminis-
teriums für Verkehr, Innovation und Technologie. fFORTE ist ein umfassendes
Programm zur För-
derung
von Frauen in Naturwissenschaften und Technologie. Derzeit laufen neun
Maßnahmen im
Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur, eine im Bundesministerium für Verkehr,
Innovation
und Technologie, darunter Schulprojekte, ein Wissenschafterinnenkolleg an der
TU-
Wien,
eine summer school zu Informations- und Kommunikationstechnologien,
Doktorandinnensti-
pendien, Coachings für EU-Projekte, das Forschungsprogramm GenderlT.
Das Forschungsprogramm
„Nachhaltige Entwicklung österreichischer Landschaften und Regionen"
(Kurztitel:
Kulturlandschaftsforschung) ist ein Bestandteil der nachhaltigkeitsorientierten
Pro-
grammforschung
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Es spannt sich
über
die Zeit von 1992 bis 2004 und wird in Zusammenarbeit mit 30
Finanzierungspartnern auf
Bundes-,
Länder- und Gemeindeebene sowie im Rahmen internationaler Kooperationen
ausgeführt.
Im
gegenständlichen Programm sind über 70 Projekte beauftragt und etwa 500
Forschende invol-
viert.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur versucht, auch das
gesell-
schaftspolitische
Ziel „Frauenförderung" in der Forschung umzusetzen; daher wurde der
Förder-
schwerpunkt
„Förderung von Frauen in der Wissenschaft" eingerichtet. In vielen
KLF-Projekten
wurde
dadurch der Anteil der Wissenschafterinnen von durchschnittlich 30 % auf 50 %
erhöht. Pro-
jekte,
die die Zielquote von 50 % (mindestens die Hälfte der Arbeit wird in diesen
Projekten von
Frauen
geleistet) bereits erreicht haben, nehmen eine projektbezogene Förderung zur
Qualifizierung
von
Frauen in Anspruch.
Das Programm „proVision.Vorsorge für
Natur und Gesellschaft" ist eine geplante Initiative des
Ressorts
im Rahmen von FORNE - Forschung für nachhaltige Entwicklung und soll in den
Jahren
2004
bis 2006 mit Sondermitteln der Bundesregierung finanziert werden. Eine
beispielhafte Initiati-
ve:
Im gegenständlichen. Programm müssen 40 % der wissenschaftlichen Arbeit von
Frauen abge-
deckt
werden. Die Minimalquote darf nur unterschritten werden, wenn stichhaltig
begründet wird,
weshalb
sie nicht erreicht werden kann. Werden 50 % der wissenschaftlichen
Projektarbeit von
Frauen geleistet, hat
das Projektteam die Möglichkeit, einen Antrag auf Genehmigung einer zusätz-
lichen
projektbezogenen Grundlagenforschung zu stellen, die der Qualifizierung dieser
Forscherin-
nen
dient.
Ad 84.:
Es gibt eine Anzahl von Initiativen um
naturwissenschaftliche und technische Studienrichtungen
und
vor allem die Informationswissenschaften attraktiver für Mädchen zu machen, wie
die Aktion
Mädchen
in die Technik im Bereich des Schulwesens, das bereits erwähnte Projekt fFORTE
und
die
Hertha Firnberg Nachwuchsstellen-Forschungsförderungsprojekte. Daneben gibt es
eine Viel-
zahl von Initiativen Mädchen für Mathematik oder für Internettechnologien zu
begeistern (Veran-
staltung
an der TU Wien am 30. Oktober 2003 vom Wissenschafterinnenkolleg Internettechnolo-
gien
an der TU Wien).
Das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur setzt seit den 90er Jahren gezielte
Maßnahmen,
um den Frauenanteil in naturwissenschaftlichen und technischen Studienrichtungen
sowie
in wissenschaftlichen Arbeitsfeldern zu erhöhen. Inzwischen sind entlang der
wissenschaftli-
chen
Ausbildungs- und Berufskarriere entsprechende Maßnahmen platziert, die durch
Mittel des
Ressorts,
Sondermittel der Bundesregierung (F&E) sowie des ESF finanziert werden.
Um die Zahl der weiblichen
Erstzugelassenen in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern
zu
erhöhen, wurde seit den 90er Jahren die Initiative „FIT-Frauen in die
Technik" konzipiert, die
bereits
an allen Universitätsstandorten durchgeführt wird. In dieser Maßnahme werden
Schülerin-
nen
der 11. bis 13. Schulstufe zu Schnuppertagen an die Fachhochschulen und die
Universitäten
eingeladen,
um einen umfassenden Einblick in naturwissenschaftliche und technische
Institute zu
bekommen.
Um die fachlichen Defizite von jungen
Frauen auszugleichen, die ein informationstechnologisches
Studium
wählen, wurde 2003 erstmals in Salzburg das Projekt „ditact women's IT summer
studies"
durchgeführt. Expertinnen aus dem deutschsprachigen Raum bieten eine breite
Palette von Lehran-
geboten
im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien an. Schwerpunkte
sind die
Planung
und Realisierung von IT-Projekten, IKT-Grundlagen, vernetztes Arbeiten und Lernen,
Gender-Themen
sowie die Entmystifizierung von IT. „Ditact" richtet sich an Schülerinnen,
Studien-
anfängerinnen
und Studentinnen aus IT-relevanten Studienrichtungen und Studiengängen sowie
Wissenschafterinnen
aus ganz Österreich und dem angrenzenden Ausland. Dieses Projekt wird drei
weitere
Jahre fortgesetzt.
Zur Verminderung der drop-out Quote in
technischen Fächern und zur Steigerung der Erst- und
Zweitabschlüsse wurde im Jahr 2001 an der Universität Wien ein
„Coaching-Programm für Diplo-
mandinnen und Dissertantinnen" aus Studienrichtungen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, für
die Dauer von drei Jahren eingerichtet. In dieses Projekt sind auch
Studienrichtungen der Techni-
schen Universität Wien eingebunden.
Zur Erhöhung des Frauenanteils in
technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen wurde
im Jahr 2003 an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften das
„Dissertationsprogramm
DOC-fFORTE" eingerichtet. Es umfasst derzeit fünf Stellen, die
ausschließlich jungen Frauen mit
naturwissenschaftlichen, technischen und medizinischen Fachrichtungen
zugesprochen werden.
Weiters wurde an der Technischen
Universität Wien das „Wissenschafterinnenkolleg Internettech-
nologien" eingerichtet. WIT ist ein in Österreich einmaliges
Dissertantinnenprogramm, das wissen-
schaftlich technische Forschung auf höchstem internationalen Niveau mit die
Laufbahn unterstüt-
zenden Maßnahmen für Studentinnen und Nachwuchswissenschafterinnen und dem
Aufbau einer
Kommunikationsinfrastruktur kombiniert.
Ad 86. und 87.:
Im Zuge der Diskussion um die Situation der Universitäten
wurde immer wieder der Vorwurf laut,
dass die unflexible stark von Pragmatisierungen durchsetzte Situation an den
Universitäten jungen
Menschen zu wenig Möglichkeiten böte, universitäre Laufbahnen zu ergreifen. Das
neue Dienst-
recht bietet den Universitäten mehr
Flexibilität und mehr Selbstständigkeit bei der Personalentwick-
lung. Es bietet Optionen für die, die bereits an den Universitäten sind
und Chancen für den wissen-
schaftlichen Nachwuchs, an die Universität zu kommen. Von Restriktionen kann
also nicht gespro-
chen werden. Zur Zeit laufen konstruktive Gespräche zwischen dem Dachverband
der Universitäten
und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst betreffend der Ausarbeitung eines
Kollektivvertrags für
alle Universitäten. Mit Hilfe des Kollektivvertrags wird ein verbessertes
Eingehen auf die spezifi-
schen Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den
unterschiedlichen Fachgrup-
pen ermöglicht.
Ad 88. und 89.:
Die Resonanz auf Stellenausschreibungen hängt vor allem vom
Fach ab. Es wurden jedoch keine
Beschwerden an das Ressort herangetragen, dass geeignete Besetzungen durch
Mangel an Bewer-
ber/innen nicht möglich waren.
Ad 93.:
Der
Diskussionsprozess über die Reorganisation der Forschungsförderung ist noch im
Laufen. Die
Zusammenlegung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
und des For-
schungsförderungsfonds der gewerblichen Wirtschaft (FFF) war einer von mehreren
Vorschlägen.
Die
derzeitige Planung sieht aber die institutioneile Selbstständigkeit des FWF
vor.
Ad 94. und 95.:
Um diese Frage befriedigend zu
beantworten, muss in Erinnerung gerufen werden, dass die Erhe-
bung,
welche Ausbildung als für die Akademikerquote relevant erachtet wird, in den
einzelnen Mit-
gliedsländern
höchst unterschiedlich ist. Den Ausbildungsstand einer Bevölkerung daher aus-
schließlich
an jener Quote messen zu wollen, kann zu Fehlschlüssen verleiten. In Österreich
etwa
werden die Absolvent/innen der pädagogischen und berufspädagogischen Akademien
ebenso wie
die
Absolvent/innen der Sozialakademien nicht zum Kreis der Akademiker/innen
gezählt, in ande-
ren
Industrienationen allerdings schon. Darüber hinaus muss darauf aufmerksam
gemacht werden,
dass
wir in Österreich ein weltweit anerkanntes höheres berufsbildendes Schulwesen
haben, das ein
neuntes Schuljahr vorsieht. Im Rahmen dieser Schulen werden Ausbildungen
angeboten, die in an-
deren
Industrienationen erst auf einem höheren (akademischen) Niveau zu einem
berufsberechti-
genden
Abschluss führen. Es wäre daher sinnvoll, die Fragen nach der Akademikerquote
in Öster-
reich
im Lichte all dieser Überlegungen zu diskutieren und zu bewerten.
Die Angabe „Akademikerquote von 14
%" kann aus Daten der OECD nachvollzogen werden, wenn
darunter
die Summe aus hochschulischem und außerhochschulischem Tertiärbereich
verstanden
wird
(Education at a Glance 2003, Tab. A2.3). Einen Wert über 30 % weisen 7 von 25
Ländern auf,
der
Maximalwert liegt bei 42 %, und nicht wie behauptet bei 50 %.
Ad 96. bis 99.:
Studienbeiträge haben dazu geführt, dass Studien schneller betrieben und abgeschlossen werden
und somit mittelbar mehr Akademiker/innen zur Verfügung stehen.
Insgesamt sind 181 Mio. € aus den
Studienbeiträgen als Universitätsmilliarde zur Verbesserung der
Situation
in der Lehre gemäß den Anträgen der Universitäten geflossen. Im nächsten Jahr
stehen
den
Universitäten wie bereits mehrfach erwähnt insgesamt um 6% mehr als 2003 zur
Verfügung.
Von
einem Sparbudget kann daher nicht gesprochen werden.
Die
Anpassung und Änderung des Dienstrechts erlaubt eine größtmögliche Flexibilität
und somit
die Setzung von Schwerpunkten. Das Universitätsgesetz bietet wiederum die
Möglichkeit der Pla-
nung der Ressourcen nach ökonomisch effizienten und effektiven Gesichtspunkten
je nach Bedürf-
nissen der jeweiligen Universität, ohne schwierigen Umschichtungsvorschriften
des Bundeshaus-
halts zu unterliegen. Diese Verfügungsautonomie habe ich für die Universitäten
auch schon für das
heurige Budget erreicht.
Eine neue Aufgabe der Universitäten im
Rahmen der ihnen gegebenen Vollrechtsfähigkeit und der
rechtlichen Möglichkeiten wird weiters sein, für entsprechende Anreize und
Schwerpunkte im Stu-
dienangebot zu sorgen.
Ad 100.:
Es sind keine OECD-Daten bekannt, die für Österreich eine
Studienanfänger/innen-Quote von 34 %
eines Maturajahrganges ausweisen. Wird die Zahl der (inländischen)
Studienanfänger/innen des
Studienjahres 2002/03 auf die Zahl der Maturanten/innen im Schuljahr 2002/03
bezogen, so ergibt
sich ein Anteil von ca. 76 %.
Es liegt möglicherweise eine Verwechslung mit jener
Kennzahl vor, welche die Zahl der Studienan-
fänger/innen als Anteil am altersgleichen Jahrgang der gesamten Wohnbevölkerung
ausweist. Fer-
ner ist neuerlich auf die nicht gegebene Vergleichbarkeit der Angaben der
Akademikerquote Öster-
reichs mit anderen Hochschulsystemen zu verweisen (siehe Antwort zu den Fragen
94 und 95).
Dies wirkt sich selbstverständlich auch auf die Studienanfänger/innenquote im
internationalen Ver-
gleich aus.