860/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
957/J-NR/2003 betreffend höhere
Kaskoversicherungsbedingungen
für L17-Ausbildungsfahren, die die Abgeordneten Eder und
GenossInnen am 22. Oktober 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Für wie erfolgreich halten Sie die L17-Führerscheinausbildung?
Antwort:
Es
gibt derzeit noch keine statistischen Zahlen, die belegen, inwiefern sich diese
neue
Ausbildungsform positiv auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat. Es ist aber
einhellige Meinung
aller mit der Ausbildung von Führerscheinwerbern befassten Institutionen
(insbesondere der
Fahrschulen), dass jene Führerscheinneulinge, die die L17-Ausbildung absolviert
haben, weit
sicherer und routinierter unterwegs sind, als herkömmlich ausgebildete Lenker.
Dies ist meines
Erachtens sicherlich auf die intensive Fahrschulausbildung gepaart mit
umfangreicher, im Rahmen
der Ausbildungsfahrten erworbenen Fahrpraxis zurückzuführen. Die vorgezogene
Lenkberechtigung ist daher als sehr positiv zu bewerten, womit Österreich auch
eine Vorreiterrolle
im europäischen Umfeld einnimmt, da andere Staaten, vor allem Deutschland,
bereits Interesse an
diesem Modell gezeigt haben.
Frage 2:
Was
gedenken Sie zu unternehmen, um Ausschlussklauseln von Versicherungen für
private
Übungsfahrten im Rahmen der L17-Ausbildung zu verunmöglichen?
Antwort:
Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat keinerlei Einfluss
auf die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kasko-Versicherungen.
Frage 3:
Werden
Sie die Bemühungen Ihres Amtsvorgängers weiter verfolgen, der sich für faire
Versicherungsprämien im Zusammenhang mit der Mehrphasenausbildung einsetzen
wollte? Die
Versicherungen müssten doch den Führerscheinneulingen preislich entgegenkommen,
da im
Gefolge der besseren Ausbildung der Phasenabsolventen es zu einer deutlich
geringeren
Unfallhäufigkeit kommt.
Antwort:
Die
Bemühungen meines Amtsvorgängers hinsichtlich der Reduktion von
Versicherungsprämien
für L17-Kandidaten waren insofern erfolgreich, als dieser Personenkreis bei
Abschluss eines
Versicherungsvertrages eine Prämienreduktion von maximal 110 € bei
Schadensfreiheit über einen
bestimmten Zeitraum hinweg erwirken kann. Es erscheint aber unrealistisch, im
Zuge von
Verhandlungen mit der Versicherungswirtschaft weitere Prämienreduktionen für
L17-Kandidaten
zu erreichen.