861/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.11.2003
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möglich.
Bundesministerium
für Justiz
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ski- und
Snowboarddiebstähle in
Österreich - Daten 2002/2003" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 9:
Zu diesen Fragen verweise ich auf meine Antwort vom 11.
April 2003 zu den Anfra-
gepunkten zwei bis zwölf der Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Snowboard- und Skidieb-
stähle in Österreich, Zahl 114/J-NR/2003, wonach eine detaillierte Auskunft
mangels
statistischer Aufzeichnungen zu der in der Anfrage angesprochenen
Kriminalitäts-
form nicht möglich ist. Ganz allgemein kann ich aber weiterhin bestätigen, dass
zu-
mindest in den Sprengeln der Oberstaatsanwaltschaften Linz und Innsbruck
teilwei-
se auch organisierte Täter wiederholt wegen Diebstahls von Wintersportgeräten
an-
gezeigt wurden.
Zu 10 und 11:
Diese Fragen betreffen keine Zuständigkeiten des Bundesministers für Justiz. Dem
Bundesministerium für Justiz liegen dazu keine Informationen vor.
Zu 12:
Nach dem Bundesministeriengesetz 1986 idgF, Anlage zu § 2,
Punkt E, fallen Ange-
legenheiten des Sicherheitswesens in den Kompetenzbereich des Bundes-
ministeriums
für Inneres. Die Aufklärung über Kriminalität und davon ausgehende
Risken ist daher Aufgabe des Bundesministers für Inneres.