861/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.11.2003
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Bundesministerium für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ski- und Snowboarddiebstähle in
Österreich - Daten 2002/2003" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 9:

Zu diesen Fragen verweise ich auf meine Antwort vom 11. April 2003 zu den Anfra-
gepunkten zwei bis zwölf der Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Snowboard- und Skidieb-
stähle in Österreich, Zahl 114/J-NR/2003, wonach eine detaillierte Auskunft mangels
statistischer Aufzeichnungen zu der in der Anfrage angesprochenen Kriminalitäts-
form nicht möglich ist. Ganz allgemein kann ich aber weiterhin bestätigen, dass zu-
mindest in den Sprengeln der Oberstaatsanwaltschaften Linz und Innsbruck teilwei-
se auch organisierte Täter wiederholt wegen Diebstahls von Wintersportgeräten an-
gezeigt wurden.

Zu 10 und 11:

Diese Fragen betreffen keine Zuständigkeiten des Bundesministers für Justiz. Dem

Bundesministerium für Justiz liegen dazu keine Informationen vor.

Zu 12:

Nach dem Bundesministeriengesetz 1986 idgF, Anlage zu § 2, Punkt E, fallen Ange-
legenheiten des Sicherheitswesens in den Kompetenzbereich des Bundes-


ministeriums für Inneres. Die Aufklärung über Kriminalität und davon ausgehende
Risken ist daher Aufgabe des Bundesministers für Inneres.