863/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Inneres
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé und Kollegen haben am 29.9.2003
unter
der Nummer 860/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
.Artikel ,Die
Presse' vom 20.08.2003" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ja, ich habe den erwähnten Artikel gelesen.
Die
darin zitierten Aussagen hinsichtlich Schwarzafrikaner und Chinesen wurden in
einem
aus Anlass dieser Anfrage eingeholten Bericht der Bundespolizeidirektion Wien
größtenteils
bestätigt. Allerdings wurden gegen chinesische Staatsangehörige nicht wie
angegeben 18,
sondern 73 Aufenthaltsverbote verhängt und nicht 2, sondern 18 chinesische
Staatsangehörige abgeschoben.
Da
die aufgezeigten Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von fremdenpolizeilichen
Zwangsmaßnahmen bei bestimmten Nationalitäten nahezu in allen EU-Staaten
gleichermaßen bestehen, wurde die Zusammenarbeit in diesem Rahmen intensiviert.
So
wurden der Europäischen Kommission Verhandlungsmandate für den Abschluss von
EU-
Gemeinschaftsrückübernahmeabkommen, beispielsweise mit China, Algerien, Marokko
und
Pakistan, erteilt. Erfolgreich abgeschlossen wurden die Verhandlungen bereits
mit Hongkong
und Macau.
Auf
bilateraler Ebene wurden zur Ermöglichung einer schnelleren und effizienteren
Außerlandesschaffung von Fremden Rückübernahmeabkommen mit allen
Nachbarstaaten
und einer Reihe von Ländern, die als Problemdestinationen gelten, abgeschlossen.
Derzeit
sind Verhandlungen mit Nigeria im Laufen. Darüber hinaus haben vor kurzem
Fachgespräche mit Vertretern der Chinesischen Botschaft in Wien stattgefunden,
um
auftretende Probleme bei der Rückführung chinesischer Staatsangehöriger
auszuräumen.
Durch
Charterabschiebungen wird es überdies ermöglicht, Fremde, bei denen eine
Abschiebung mittels Linienflugzeugs bereits einmal gescheitert oder aus
sonstigen Gründen
nicht möglich ist, abzuschieben. In diesem Bereich erfolgte auch bereits eine
Zusammenarbeit mit Deutschland und der Schweiz; eine Erweiterung auf andere
Staaten ist
beabsichtigt.
Hinsichtlich
der Behauptung betreffend den Verbleib von Fremden im Bundesgebiet ist
festzuhalten, dass § 56 FrG normiert, unter welchen Bedingungen Fremde zur
Ausreise
verhalten werden können (Abschiebung). Darüber hinaus legt eine Reihe von
Bestimmungen
sowohl im Fremden- als auch im Asylgesetz fest, dass in bestimmten Fällen eine
Außerlandesschaffung von Fremden nicht zulässig ist. In diesem Zusammenhang ist
beispielsweise das Abschiebeverbot gemäß § 21 Abs. 2 Asylgesetz sowie das
Refoulementverbot gemäß § 57 FrG zu nennen.
Ist eine
Abschiebung unzulässig oder aus tatsächlichen Gründen, etwa wegen Fehlens eines
Reise- oder Ersatzreisedokumentes, unmöglich, kann gemäß § 56 Abs. 2 ein
Abschiebungsaufschub gewährt werden.
Zu Frage 3:
Im
ersten Halbjahr 2003 wurden insgesamt 4.869 Fremde ab- oder zurückgeschoben,
davon
914 auf dem Luftweg und 3.955 auf dem Landweg. Überdies wurden in diesem
Zeitraum
zwei Charterabschiebungen nach Nigeria durchgeführt.
Im
ersten Halbjahr 2003 wurden 1.895 Asylverfahren negativ abgeschlossen (davon
1.114 in
erster und 781 in zweiter Instanz).
Da keine
Statistiken über Fremde, die von einem österreichischen Strafgericht verurteilt
wurden, geführt werden, würde eine Beantwortung in jedem Fall eine aktenmäßige
Abfrage
erfordern. Da dafür ausreichende Kapazität nicht zur Verfügung steht, ersuche
ich um
Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworte.
Zu Frage 4:
Aufgrund
der mir vorliegenden Statistiken, die lediglich Auskunft über verhängte
Aufenthaltsverbote einerseits und negativ abgeschlossene Asylverfahren
andererseits
geben, ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich, da ein unmittelbarer
Zusammenhang zwischen diesen erfassten Daten nicht hergestellt werden kann.