865/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.12.2003
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Bundesministerium
für Inneres
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. MAIER, Dr. KRÄUTER und GenossInnen haben
am 23. Oktober 2003 unter der Nr. 991/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend „Arbeitsleihverträge" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
a) ja
b) nein
Zu Frage 2a):
Im
Bereich meines Büros verfügen mit Stand 1. Oktober 2003 insgesamt 3 Personen
über
Arbeitsleihverträge.
Zu Frage 3:
Die
Arbeitsleihverträge wurden jeweils abgeschlossen, weil am verfügbaren
Arbeitsmarkt für
die konkreten Anforderungen keine entsprechend qualifizierten Personen gefunden
werden
konnten.
Zu
Frage 4:
Mit folgenden Unternehmungen wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen:
a) Niederösterreichische
Versicherung
b) Institut
für Bildung und Innovation
c) ÖVP-Niederösterreich
Zu Frage 5:
Für
die angeführten Arbeitsleihverträge entstanden im jeweils zuletzt erfassten
Auszahlungsmonat Kosten in Höhe von:
a) € 6.994,-
b) € 7.096,-
c) € 4.260,-
Zu Frage 6:
Die
Arbeitsleihverträge enden - so ferne keine Verlängerungen zwischenzeitlich
vereinbart
werden - mit dem Ablauf der Tätigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers in meinem
Büro.
Zu Frage 7:
Jeder
Vertragsteil ist berechtigt, das Arbeitsleihverhältnis ohne Angabe von Gründen
schriftlich unter Einhaltung einer mindestens 6-wöchigen Frist mit jedem
Monatsende durch
Kündigung aufzulösen.