865/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.12.2003
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Bundesministerium für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. MAIER, Dr. KRÄUTER und GenossInnen haben
am 23. Oktober 2003 unter der Nr. 991/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Arbeitsleihverträge" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

      a)    ja

b)   nein

Zu Frage 2a):

Im Bereich meines Büros verfügen mit Stand 1. Oktober 2003 insgesamt 3 Personen über
Arbeitsleihverträge.

Zu Frage 3:

Die Arbeitsleihverträge wurden jeweils abgeschlossen, weil am verfügbaren Arbeitsmarkt für
die konkreten Anforderungen keine entsprechend qualifizierten Personen gefunden werden
konnten.

Zu Frage 4:

Mit folgenden Unternehmungen wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen:

a)      Niederösterreichische Versicherung

b)  Institut für Bildung und Innovation

c)  ÖVP-Niederösterreich


Zu Frage 5:

Für die angeführten Arbeitsleihverträge entstanden im jeweils zuletzt erfassten
Auszahlungsmonat Kosten in Höhe von:

a)  € 6.994,-

b)  € 7.096,-

c)  € 4.260,-

Zu Frage 6:

Die Arbeitsleihverträge enden - so ferne keine Verlängerungen zwischenzeitlich vereinbart
werden - mit dem Ablauf der Tätigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers in meinem Büro.

Zu Frage 7:

Jeder Vertragsteil ist berechtigt, das Arbeitsleihverhältnis ohne Angabe von Gründen
schriftlich unter Einhaltung einer mindestens 6-wöchigen Frist mit jedem Monatsende durch
Kündigung aufzulösen.