866/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.12.2003
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Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 878/J der Abgeordneten Dr. Günther Kr
äuter und GenossInnen wie folgt:

Fragen 1 bis 7:

Die „Angelegenheiten der Krankenversicherung und der Unfallversicherung“ und
hierbei „insbesondere auch die Legistik und die Aufsicht in diesen Angelegenheiten“
fallen seit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2003, BGB
l. I Nr. 17/2003, in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen.

Ich darf daher auf die Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin für Gesund-
heit und Frauen zur gleichlautenden Anfrage Nr. 877/J verweisen.