866/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.12.2003
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Bundesministerium
für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 878/J der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 bis 7:
Die
„Angelegenheiten der Krankenversicherung und der Unfallversicherung“ und
hierbei „insbesondere auch die Legistik und die Aufsicht in diesen
Angelegenheiten“
fallen seit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2003, BGBl. I Nr. 17/2003, in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen.
Ich darf daher auf die Anfragebeantwortung der Frau
Bundesministerin für Gesund-
heit und Frauen zur gleichlautenden Anfrage Nr. 877/J verweisen.