867/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzleramt

 

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
7. Oktober 2003 unter der Nr. 866/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Buchpreisbindung und beabsichtigte zentrale Beschaffung des
Bundes für Bücher und Zeitschriften gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das System der Buchpreisbindung hat sich bewährt. Durch diese gesetzliche Rege-
lung wurde der Differenziertheit und Vielfalt des österreichischen Verlagswesens und
Buchmarktes auch nach der Aufhebung der grenzüberschreitenden Buchpreisbin-
dung Rechnung getragen.

Zu Frage 2:

Die gesetzliche Regelung der Buchpreisbindung gilt nicht nur für den einzelnen Kon-
sumenten, sondern selbstverständlich auch für den Bund und die Bundesbeschaf-
fungsgmbH (BBG). Die Befürchtung hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen
das Buchpreisbindungsgesetz im Falle einer zentralen Beschaffung für den Bund ist
unbegründet.

Zu Frage 3:

Im Jahr 2002 betrugen die Ausgaben der Administrativen Bibliothek für

Literaturanschaffungen des Bundeskanzleramtes 379.235 €.


Davon entfielen auf

Tages- und Wochenzeitungen:   82.885 €
BGBI-Abonnements:   71.888 €
Loseblattsammlungen:   32.396 €
Fachzeitschriften:   70.122 €
Bücher: 121.944 €

Zu Frage 4:

Die Buchbestellungen in Höhe von 121.944 € im Jahr 2002 enthielten einen deutsch-
sprachigen Anteil von 107.246 €. Für fremdsprachige Literatur wurden 14.698 € auf-
gewendet.

Zu Frage 5:

Das Einsparungsvolumen ist vor Ablauf der Anbotsfrist (15.12.2003) nicht zu be-
ziffern.

Zu Frage 6:

Bei folgenden Buchhandlungen und Verlagen wurden von der Administrativen Bibli-
othek im Jahr 2002 Kaufexemplare für das Bundeskanzleramt bezogen:

ACP IT Solutions GmbH

Agence Europe

Aktion Leben Österreich

Amnesty International Österreich

Beck'sche Universitätsbuchhandlung Schottentor GmbH & Co KG

Betriebskurier Inh. Peter Dorner

BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

Böhlau Verlag Ges.m.b.H. & Co.KG

Wilhem Braumüller Universitäts- Verlagsbuchhandlung Ges.m.b.H.

Bundesanstalt für Agrarwirtschaft

CMP-WEKA Verlag GmbH & Co. KG

CON.ECT Eventmanagement GmbH

Die Deutsche Bibliothek

Diplomatische Akademie Wien

dsb Abo-Service Gesellschaft m.b.H..

Dun & Bradstreet Information Services GmbH

Europa-Institut, Sektion Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes

Eurostat Data Shop Luxemburg

FACULTAS Verlags- und Buchhandels AG

Forum Verlag Herkert GmbH

FRIC & FRIC Technische Fachbuchhandlung Anton Fric GmbH

Gabler Verlag / GWV Fachverlage GmbH

Grenz - Verlag Mühlhauser & Co. Komm. Ges.

A.L. Hasbach

Hecht-Druck-Gesellschaft m.b.H. & Co KG.

Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG

Herder & Co.


HEROLD Business Data GmbH & Co. KG
Johannes Heyn GmbH & CO KG
Holzhausen Verlag GmbH
IMD International (Lausanne)
Indexdaten Verlag

Innverlag Innsbruck Driesslein und Co.
Institut für Europarecht an der Karl-Franzens-Universität Graz
IT Verlag für Informationstechnik GmbH, Redaktion IT Fokus
Kärntner Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H.
Köbu Data Gmbh.
Last & Co.

Lebenshilfe Österreich. Bundesvereinigung für Menschen mit geistiger und mehr-
facher Behinderung

LexisNexis Verlag ARD ORAC GmbH & Co KG
Linde Verlag Wien Ges.m.b.H.

MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
MEDIEN und RECHT Verlags GmbH
Minerva wissenschaftliche Buchhandlung Gesellschaft m.b.H.
Morawa Pressevertrieb Ges.m.b.H.
Neuer Wissenschaftlicher Verlag GmbH
Wolfgang Neugebauer Verlag Gesellschaft m.b.H.
Nomina GmbH Informations- und Marketing-Services
Österreichischer Wirtschaftsverlag Business - Buchmarkt
Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH
Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
PICHLER Medienvertrieb GmbH & Co KG
Heinz Pollischansky & Co.
Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH
redmail Medienzustellservice Oberösterreich GmbH
Verlag Hannelore Rockenbauer
Schweizer Sortiment OHG
Sonderzahl-Verlags-Gesellschaft m.b.H.
Studien Verlag Ges.m.b.H.
Stuttgarter Verlagskontor GmbH
Taylor & Francis Books Ltd.
Druckerei Rudolf Trauner Gesellschaft m.b.H.
Verband Österreichischer Zeitungen
Verein Gruppe Wespennest
Verlag Carl Ueberreuter Gesellschaft m.b.H.
Verlag Finanznachrichten

Verlag für Geschichte und Politik Gesellschaft m.b.H.
Verlag Neue Kritik
Verlag Österreich G.m.b.H.
Verlagsgruppe NEWS Medienservice GmbH
Verwaltungsgerichtshof
WEKA-Verlag Gesellschaft m.b.H.
Wiener Zeitung GmbH


Zu Frage 7:

Die zentrale Beschaffung von Büchern und Zeitschriften für alle Bundesdienststellen
ist aus organisatorischer Sicht durchaus sinnvoll, da Rechtsicherheit geschaffen wird
(siehe auch Beantwortung zu Frage 13), redundante Beschaffungsverfahren vermie-
den werden (siehe auch Beantwortung zu Frage 8), eine Verbesserung und Verein-
heitlichung der Konditionen erreicht wir und den Bundesdienststellen ein höheres
Serviceniveau zur Verfügung steht. Alles in allem eine Verwaltungsvereinfachung bei
gleichzeitiger Nutzung des Einsparungspotentials.

Zu Frage 8:

Es ist kein zusätzlicher Schritt notwendig, da die Abrufe (Bestellungen) durch die je-
weilige Bundesdienststelle selbstständig durchgeführt werden. Die BBG führt das
Beschaffungsverfahren durch und errichtet einen Rahmenvertrag, der von allen Res-
sorts direkt genutzt wird. Dies führt im Gegenteil zu einer Verwaltungsvereinfachung,
da durch eine zentrale Abwicklung redundante Beschaffungsverfahren in den Res-
sorts vermieden werden.

Zu Frage 9:

Es ist darauf hinzuweisen, daß es sich bei den ausgeschriebenen Titeln nahezu aus-
schließlich um Fachliteratur handelt. Zur Frage der Erhaltung der Struktur des Buch-
handels, welche einen gewissen kulturpolitischen Einfluß hat, möchte ich darauf hin-
weisen, daß das ausgeschriebene Volumen von Fachbüchern einen marginalen An-
teil von ca. 0,3% des österreichischen Buchmarktes beträgt und folglich kaum eine
Auswirkung auf die Struktur des Buchhandels zu erwarten ist.

Zu Frage 10:

Die Angaben sind nicht korrekt. Die geforderte Mitarbeiteranzahl beträgt 15. Da die
Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich die Bildung von Bietergemeinschaften/Ar-
beitsgemeinschaften sowie Subunternehmer zuläßt, wird kein einziges Unternehmen
ausgeschlossen. Weiters hat die BBG sowohl den Fachverband der WK als auch
den Hauptverband des österreichischen Buchhandels ersucht, die österreichischen
Unternehmen auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen und den Prozeß der
Bildung von Bietergemeinschaften aktiv zu unterstützen.

Zu Frage 11:

Wie bereits bei Frage 10 dargestellt, besteht für kleinere und mittlere Unternehmen
ebenfalls die Möglichkeit, an den Ausschreibungen teilzunehmen. Es kann daher
nicht von vornherein davon ausgegangen werden, daß ein „großer Händler“ den
Zuschlag erhält. Im übrigen sei nochmals darauf hingewiesen, daß das ausgeschrie-
bene Volumen von Fachbüchern einen marginalen Anteil von ca. 0,3% des österrei-
chischen Buchmarktes beträgt und folglich kaum eine Auswirkung auf die Struktur
des Buchhandels zu erwarten ist.

Zu Frage 12:
Nein.


Zu Frage 13:

Die preisgebundenen Bücher sind in dieser Ausschreibung inkludiert, um für die Be-
schaffungen der Ressorts die Rechtssicherheit zu erhöhen (zur Zeit existieren kaum
Verträge und selbst große Lieferanten des Bundes haben teilweise keine Allgemei-
nen Geschäftsbedingungen).

Weiters wird durch die Ausschreibung eine Verbesserung und Vereinheitlichung der
Konditionen und Logistik erwartet. So sind z.B. sachlich gerechtfertigte qualitative
Anforderungen in den Zuschlagkriterien dieser Ausschreibung mit einem wesent-
lichen Anteil berücksichtigt; damit wird für Bundesdienststellen ein höheres Service-
niveau erreicht.

Darüber hinaus wird von den Bietern ausdrücklich verlangt, daß die anzubietenden
Rabatte gemäß Buchpreisbindungsgesetz zu kalkulieren sind. Angebote, die dem
nicht entsprechen, werden ausgeschieden. Die Einhaltung des Buchpreisbindungs-
gesetzes wird weiterhin während der gesamten Vertraglaufzeit von der BBG kontrol-
liert.

Zu Frage 14:

Wie schon in der Beantwortung der Frage 8 angeführt wurde, nimmt nicht die BBG
eine zentrale Sammelbestellung vor, sondern jede Bundesdienststelle ruft autonom
aus einem Rahmenvertrag ab. Zur Frage der Sinnhaftigkeit dieser Vorgangsweise
verweise ich auf die Beantwortung der Frage 13.

Zu Frage 15:

Nein. Da die Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist, wurde noch kein Bestbieter

ermittelt.