868/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzleramt

 

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter und GenossInnen haben am
9. Oktober 2003 unter der Nr. 879/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Verhandlungen mit der Eurofighter GmbH wurden von den nach den jeweiligen
Geschäftseinteilungen zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Landesver-
teidigung und des Bundesministeriums für Finanzen unter Beiziehung der Finanz-
prokuratur und der Bundesfinanzierungsagentur geführt.

Zu Frage 2:

Zunächst ist festzuhalten, daß der angesprochene Bericht des deutschen Bundes-
rechnungshofes ein Planungs-, Entwicklungs- und Produktionsprojekt der Bundes-
republik Deutschland betrifft, das nicht im Geringsten mit der Beschaffung von 18
Stück Eurofighter Typhoon durch die Republik Österreich vergleichbar ist. Es be-
steht daher kein Anlaß, zu einem als Verschlußsache klassifizierten und mit einem
Veröffentlichungsverbot belegten Bericht einer ausländischen Behörde, der an eine
andere ausländische Behörde gerichtet ist, Stellung zu nehmen. Im Übrigen gibt es
keinen Grund daran zu zweifeln, daß die im Kaufvertrag zwischen der Republik
Österreich und der Eurofighter GmbH vereinbarten Leistungs- und Lieferparameter
eingehalten werden.


Zu Frage 3:

Im Verfahren zur Beschaffung der Eurofighter Typhoon durch die Republik Ös-
terreich wurde im Zuge des durchgeführten Bewertungsverfahrens das technisch
und wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt und der Bestbieterentscheidung zu
Grunde gelegt. Der zwischen der Republik Österreich und der Eurofighter GmbH
abgeschlossene Kaufvertrag wurde zu unveränderlichen Festpreisen bis zur Er-
füllung der Leistungen abgeschlossen. Eine allfällige Kostensteigerung im Rahmen
der Produktion hat deshalb keine Auswirkung auf den vereinbarten Kaufpreis.

Zu Frage 4:

Durch Verhandlungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit ist es gelungen,
ein Kompensationsvolumen von €4,0 Milliarden zu vereinbaren. Die Gegenge-
schäftsverpflichtung ist binnen 15 Jahren vom Zeitpunkt der Wirksamkeit des Ver-
trages zu erfüllen.

Zur Sicherstellung der Erfüllung der eingegangenen Gegengeschäftsverpflichtung
führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine konstante Projektverfol-
gung und Kontrolle durch. Zusätzlich sind pönalisierte Zwischenmeilensteine (diese
gewähren ein rasches Anlaufen der Gegengeschäfte) sowie für etwaige nicht er-
brachte Kompensationsvolumina zu entrichtende Pönale in der Höhe von max. € 200
Millionen vereinbart.

Mit dem wirtschaftlichen Ausgleich des Ankaufs von Abfangjägern durch das Bun-
desministerium für Landesverteidigung sollen die wirtschaftspolitischen Bemühun-
gen, die Attraktivität des Technologie- und Innovationsstandorts Österreich zu stei-
gern, bestmöglich unterstützt werden. Als grundsätzliche Ziele für den wirtschaftli-
chen Ausgleich wurden definiert:

      Technologietransfer

   Bildungs- und Qualifikationsinvestitionen

      Betriebsansiedelungen und Direktinvestitionen in Österreich

   Sicherung und Verbesserung der Beschäftigtensituation

   Regionale Streuung

      Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der Lieferbeziehungen

      Erschließung neuer Märkte für existierende Betriebe und Produkte

      Berücksichtigung      der     österreichischen      klein-      und      mittelständischen

      Betriebsgrößenstruktur (KMU).

Die Gegengeschäfte sollen in den folgenden wirtschaftlichen Stärkefeldern erfüllt
werden:

      Aerospace

       Automotiver Bereich

      Holztechnologien

      Informations- und Kommunikationstechnologie

   Life Sciences

      Umwelttechnologien

   Sonstige Industrien.


Ziel des Gegengeschäftsprogramms ist es auch, über die Vertragslaufzeit hinaus
eine Nachhaltigkeit der Projekte zu schaffen. Generell sollen auch die Interessen der
Bundesländer berücksichtigt werden und im Speziellen auch die Bedürfnisse der
klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU).

Die Gegengeschäftsprojekte sollen unter Berücksichtigung der folgenden technolo-
giepolitischen Schwerpunkte definiert werden:

    Informations- und Kommunikationstechnologien: Telekommunikation, Multimedia,
e-business, Mikroelektronik, digitale Inhalte, Software

    Life Sciences: Bio- und Gentechnologie, Medizintechnik

    Mikro- und Nanotechnik

    Mobilität und Verkehr: Intermodalität, Logistik, Fahrzeugtechnik, Tunnelbau

    Neue Werkstoffe: Stähle, Werkstoffe für Spezialanwendungen, Verfahren

    Umwelt und Energie: erneuerbare Energien, nachhaltiges Bauen und Wohnen.

Bis Ende September 2003 hat das Eurofighter-Konsortium bereits Projekte in Höhe
von rd. € 600 Millionen mit österreichischen Unternehmen vereinbart.

Diese Geschäfte werden nach ihrer Erfüllung anhand der Kriterien über die Anre-
chenbarkeit geprüft. Der Prüfungsprozeß ist im Vertrag mit Eurofighter Jagdflug-
zeuge GmbH so geregelt, daß im Einzelfall der ursächliche Zusammenhang zwi-
schen einem Gegengeschäft und dem Ankauf von Abfangjägern darzustellen ist.