868/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzleramt
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter und GenossInnen haben am
9. Oktober 2003 unter der Nr. 879/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu
Frage 1:
Die Verhandlungen mit der Eurofighter GmbH
wurden von den nach den jeweiligen
Geschäftseinteilungen zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Landesver-
teidigung und des Bundesministeriums für Finanzen unter Beiziehung der Finanz-
prokuratur und der Bundesfinanzierungsagentur geführt.
Zu
Frage 2:
Zunächst ist festzuhalten, daß der angesprochene Bericht
des deutschen Bundes-
rechnungshofes ein Planungs-, Entwicklungs- und Produktionsprojekt der Bundes-
republik Deutschland betrifft, das nicht im Geringsten mit der Beschaffung von
18
Stück Eurofighter Typhoon durch die Republik Österreich vergleichbar ist. Es
be-
steht daher kein Anlaß, zu einem als Verschlußsache klassifizierten und mit
einem
Veröffentlichungsverbot belegten Bericht einer ausländischen Behörde, der an
eine
andere ausländische Behörde gerichtet ist, Stellung zu nehmen. Im Übrigen gibt
es
keinen Grund daran zu zweifeln, daß die im Kaufvertrag zwischen der Republik
Österreich und der Eurofighter GmbH vereinbarten Leistungs- und Lieferparameter
eingehalten werden.
Zu
Frage 3:
Im Verfahren zur Beschaffung der
Eurofighter Typhoon durch die Republik Ös-
terreich wurde im Zuge des durchgeführten Bewertungsverfahrens das technisch
und wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt und der Bestbieterentscheidung
zu
Grunde gelegt. Der zwischen der Republik Österreich und der Eurofighter GmbH
abgeschlossene Kaufvertrag wurde zu unveränderlichen Festpreisen bis zur Er-
füllung der Leistungen abgeschlossen. Eine allfällige Kostensteigerung im
Rahmen
der Produktion hat deshalb keine Auswirkung auf den vereinbarten Kaufpreis.
Zu Frage 4:
Durch Verhandlungen des Bundesministers für Wirtschaft und
Arbeit ist es gelungen,
ein Kompensationsvolumen von €4,0
Milliarden zu vereinbaren. Die Gegenge-
schäftsverpflichtung ist binnen 15 Jahren vom Zeitpunkt der Wirksamkeit des
Ver-
trages zu erfüllen.
Zur Sicherstellung der Erfüllung der eingegangenen
Gegengeschäftsverpflichtung
führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine konstante
Projektverfol-
gung und Kontrolle durch. Zusätzlich sind pönalisierte Zwischenmeilensteine
(diese
gewähren ein rasches Anlaufen der Gegengeschäfte) sowie für etwaige nicht er-
brachte Kompensationsvolumina zu entrichtende Pönale in der Höhe von max. € 200
Millionen vereinbart.
Mit dem wirtschaftlichen Ausgleich des Ankaufs von
Abfangjägern durch das Bun-
desministerium für Landesverteidigung sollen die wirtschaftspolitischen
Bemühun-
gen, die Attraktivität des Technologie- und Innovationsstandorts Österreich zu
stei-
gern, bestmöglich unterstützt werden. Als grundsätzliche Ziele für den
wirtschaftli-
chen Ausgleich wurden definiert:
• Technologietransfer
• Bildungs- und
Qualifikationsinvestitionen
• Betriebsansiedelungen und
Direktinvestitionen in Österreich
• Sicherung und Verbesserung der
Beschäftigtensituation
• Regionale Streuung
• Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit
der Lieferbeziehungen
• Erschließung neuer Märkte für
existierende Betriebe und Produkte
• Berücksichtigung der österreichischen klein- und
mittelständischen
• Betriebsgrößenstruktur
(KMU).
Die Gegengeschäfte sollen in den folgenden
wirtschaftlichen Stärkefeldern erfüllt
werden:
• Aerospace
• Automotiver
Bereich
• Holztechnologien
• Informations- und
Kommunikationstechnologie
• Life Sciences
• Umwelttechnologien
• Sonstige
Industrien.
Ziel des Gegengeschäftsprogramms ist es
auch, über die Vertragslaufzeit hinaus
eine Nachhaltigkeit der Projekte zu schaffen. Generell sollen auch die
Interessen der
Bundesländer berücksichtigt werden und im Speziellen auch die Bedürfnisse der
klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU).
Die Gegengeschäftsprojekte sollen unter Berücksichtigung
der folgenden technolo-
giepolitischen Schwerpunkte definiert werden:
•
Informations- und Kommunikationstechnologien: Telekommunikation,
Multimedia,
e-business, Mikroelektronik, digitale Inhalte, Software
• Life
Sciences: Bio- und Gentechnologie, Medizintechnik
• Mikro-
und Nanotechnik
• Mobilität
und Verkehr: Intermodalität, Logistik, Fahrzeugtechnik, Tunnelbau
• Neue Werkstoffe: Stähle, Werkstoffe für
Spezialanwendungen, Verfahren
• Umwelt
und Energie: erneuerbare Energien, nachhaltiges Bauen und Wohnen.
Bis Ende September 2003 hat das Eurofighter-Konsortium
bereits Projekte in Höhe
von rd. € 600 Millionen mit österreichischen Unternehmen vereinbart.
Diese Geschäfte werden nach ihrer Erfüllung anhand der
Kriterien über die Anre-
chenbarkeit geprüft. Der Prüfungsprozeß ist im Vertrag mit Eurofighter
Jagdflug-
zeuge GmbH so geregelt, daß im Einzelfall der ursächliche Zusammenhang zwi-
schen einem Gegengeschäft und dem Ankauf von Abfangjägern darzustellen ist.