869/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 867/J betreffend
seiner Einschätzung der Konsequenzen nach dem Scheitern des WTO-Gipfels in
Cancún, welche die
Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen am
10. Oktober 2003 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
Punkt 1 der Anfrage:
In den Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates von 16./17.10.2003 wird
insbesondere betont, dass sich die EU dem multilateralen Konzept in der
Handelspolitik weiterhin verpflichtet fühlt und daher einer baldigen
Wiederaufnahme
der Verhandlungen aufgeschlossen gegenüber stehen sollte; diesen Standpunkt hat
Österreich unterstützt.
Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische
Kommission nehmen derzeit eine
grundlegende Analyse über den Verlauf der Ministerkonferenz sowie Überlegungen
zur weiteren Vorgangsweise vor:
• In verfahrensmäßiger Hinsicht betrifft dies die Frage,
wie der Prozess wieder
sinnvoll belebt werden kann, Überlegungen zur Allianzenbildung sowie verstärkte
Überzeugungsarbeit gegenüber den Entwicklungsländern und den Nichtregie-
rungsorganisationen.
• In substantieller Hinsicht muss überlegt werden, wie
die bereits fortgeschrittenen
Verhandlungen über Landwirtschaft und Marktzugang bei nicht-agrarischen
Produkten weitergeführt werden können und
wie vermieden werden kann, dass
auch die Dienstleistungsverhandlungen - die in Cancún kaum Thema waren -
unter dem negativen Ergebnis von Cancún leiden. Besonders bei den Singapur-
Themen stellt sich die Frage, wie fortgefahren werden soll.
• In organisatorischer Hinsicht stellt sich die Frage
nach Reformen in der WTO.
Dies betrifft etwa die Frage der Organisation und Vorsitzführung bei Minister-
konferenzen und Überlegungen, in wie weit wichtige Ideen zu Verbesserungen in
der WTO nicht in informeller Form angewendet werden können (z.B. Vorbe-
reitung von Verhandlungen in kleineren Gruppen). Das Grundproblem einer
Kosensfindung unter nun 148 Mitgliedstaaten ist schwer kurzfristig lösbar.
In diesem Zusammenhang wird auch die Frage diskutiert,
welche Alternativen zu
multilateralen Aktivitäten (z.B. Forcierung der bilateralen und regionalen
Koopera-
tion) bestehen. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass es schon bisher neben
den
multilateralen Verhandlungen bilaterale handelspolitische Aktivitäten der EU
gege-
ben hat (z.B. Abschluss von Freihandelsverträgen mit Mexiko, Chile;
Verhandlungen
mit Mercosur). Es geht daher nicht darum, eine entweder/oder-Strategie zu ent-
wickeln, sondern aufgrund der realen Möglichkeiten zu entscheiden, welcher der
beiden Prozesse im Interesse der EU forciert werden soll.
Antwort zu
den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Angesichts der Herausforderungen der
Globalisierung im Handelsbereich wäre ein
multilateraler Ansatz zweifelsohne der günstigste Weg zur Problemlösung. Die
Pro-
blematik hierbei liegt allerdings in der Schwierigkeit der Konsensfindung unter
den
148 Mitgliedstaaten der WTO. Bereitschaft zu Kompromissen und Engagement
wären von allen Beteiligten nötig. Es ist äußerst bedauerlich, dass in Cancún der
Vorteil einer weiteren Liberalisierung des Welthandels innerhalb eines auf
festen
Regeln basierenden Systems nicht von allen WTO-Mitgliedern anerkannt wurde.
Antwort zu
Punkt 4 der Anfrage:
Für das Scheitern der WTO-Ministerkonferenz in Cancún waren verschiedene As-
pekte ausschlaggebend. So gab es in zentralen Bereichen (Landwirtschaft, Baum-
woll-lnitiative, Singapur-Themen, Marktzugang für nicht-agrarische Produkte,
beson-
dere und differenzierte Behandlung, Implementierung) divergente Positionen der
WTO-Mitgliedstaaten, die sich nicht weiterentwickelten. Durch Taktieren mancher
Mitgliedstaaten verstrich wertvolle Zeit; erst sehr spät setzte sich die
Erkenntnis
durch, dass Entscheidungen nur getroffen werden können, wenn alle Seiten
kompromissbereit sind. Weiters waren die Strukturen der WTO insgesamt der Ent-
scheidungsfindung nicht förderlich: Dazu gehörte auch die Verhandlungsführung
durch den Vorsitzenden der Konferenz; so wurde zum Beispiel sein
Kompromissvorschlag erst 24 Stunden vor dem beabsichtigten Ende der Konferenz
vorgelegt. Der Abbruch der Konferenz kam für alle Seiten unerwartet.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Während der Konferenz gab es fast täglich
Beratungen auf Ebene des EU-Rates
Allgemeine Angelegenheiten. Anlässlich einer solchen Sitzung, die am 14.9. zu
Mittag stattfand, habe ich mich persönlich nach dem sich abzeichnenden Abbruch
der Verhandlungen nachdrücklich dafür ausgesprochen, dass sich die Europäische
Kommission für eine Fortsetzung der Verhandlungen einsetzt.
Antwort zu
den Punkten 6 bis 9 der Anfrage:
Vorab ist festzuhalten, dass die
nachstehenden Ausführungen mit dem in Fragen der
EU-Agrarpolitik federführend zuständigen Bundesministerium für Land- und Forst-
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft akkordiert wurden.
Art. 13 des WTO-Agrarabkommens enthält die
sog. Friedensklausel, welche die
Anwendung anderer WTO-Abkommen auf landwirtschaftliche Produkte regelt (WTO-
Abkommen betr. Förderungen und Ausgleichsmaßnahmen, Teile
des GATT 1994).
Sie gilt während der Umsetzungsphase (9
Jahre), d.h. bis 31.12.2003.
Green Box Maßnahmen (nicht bzw. gering
handelsverzerrende Stützungen) sind,
wenn sie den Bestimmungen des Agrarabkommens entsprechen, von der Anwen-
dung von Ausgleichszöllen, Anti-Dumping-Maßnahmen oder Maßnahmen bei Minde-
rung oder Aufhebung von Zollzugeständnissen ausgenommen.
Bei Amber- (markt- und wettbewerbsverzerrende Maßnahmen), Blue-Box- (be-
stimmte Direktzahlungen unter produktionseinschränkenden Programmen) und „de
minimis" - (bestimmte in Berechnung des Gesamtstützungsausmaßes nicht
einzu-
rechnende) Maßnahmen, die den Bestimmungen des Agrarabkommens entspre-
chen, könnten Ausgleichzölle angewendet werden; aber die WTO-Mitgliedstaaten
sollen „gebührende Zurückhaltung" bei der Einleitung entsprechender
Untersuchun-
gen ausüben, und das Ausmaß des Schadens oder der Bedrohung muss zuvor
festgestellt werden. Außerdem sind sie von Anti-Dumping-Maßnahmen und Maß-
nahmen zur Minderung oder Aufhebung von Zollzugeständnissen ausgenommen,
wenn sie das Niveau von 1992 nicht überschreiten.
Bei Exportstützungen könnten Ausgleichszölle eingehoben
werden, aber nur, wenn
zuvor ein Schaden oder eine Bedrohung basierend auf Volumen und Preisen oder
ein sonstiger Einfluss nachgewiesen wurde. Auch bei den Exportstützungen soll
„gebührende Zurückhaltung" bei der Einleitung entsprechender
Untersuchungen
ausgeübt werden. Von Anti-Dumping-Maßnahmen oder Maßnahmen zur Minderung
oder Aufhebung von Zollzugeständnissen sind auch die Exportsubventionen ausge-
nommen.
Inwieweit WTO-Mitglieder künftig von der Möglichkeit
entsprechender Verfahren
Gebrauch machen werden, ist derzeit schwer abschätzbar. Solche Verfahren würden
ein denkbar schlechtes Klima für die Verhandlungen über den weiteren Abbau der
Stützungen schaffen und einen Kompromiss unmöglich machen. Abgesehen davon
dauern die Verfahren ca. 1 1/2 - 2 Jahre (darauf folgt üblicherweise noch ein
15 Monate dauernder Umsetzungszeitraum), d.h. Ausgleichsmaßnahmen würden
möglicherweise
erst nach der Festlegung neuer Regeln für die Landwirtschaft
wirksam
werden und damit an Bedeutung verlieren.
Eine
Verlängerung der Friedensklausel wird sowohl von der EU als auch den USA
befürwortet.
Die gemeinsame Agrarpolitik der
Gemeinschaft soll die Interessen aller Mitglied-
staaten abdecken und stellt daher aus meiner Sicht einen gangbaren Kompromiss -
auch auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Subventionen - dar. Die letzte
Agrar-
reform hat einerseits der Forderung nach dem Abbau der handelsverzerrenden
Stützungen und andererseits der bevorstehenden EU-Erweiterung Rechnung ge-
tragen.
Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der
Landwirtschaft in der Gemeinschaft
und die Förderung von Nahrungsmittelqualität und Umweltstandards erfordern not-
wendigerweise eine Reduzierung der gemeinsamen Preise für Agrarerzeugnisse und
bedeuten eine Erhöhung der Produktionskosten für die Landwirtschaftsbetriebe in
der Gemeinschaft. Um die genannten Ziele zu erreichen und eine stärker am Markt
orientierte und nachhaltige Landwirtschaft zu fördern, wird künftig die
Stützung für
die Landwirte durch betriebsbezogene Einkommensbeihilfen von der Produktion ab-
gekoppelt. Die einheitliche Betriebsprämie ist daher an die Einhaltung
verschiedener
Auflagen im Bereich des Umweltschutzes, der Lebensmittelsicherheit, der Tierge-
sundheit und des Tierschutzes sowie an die Erhaltung des Betriebs in gutem
land-
wirtschaftlichen und ökologischen Zustand geknüpft.
Die Stützung, welche die EU (wie andere
Länder auch) ihren Landwirten gewährt,
basiert auf einer politischen Grundsatzentscheidung mit dem Ziel, eine in
sozialer,
ökonomischer und ökologischer Hinsicht nachhaltige Landwirtschaft
sicherzustellen.
Die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik bietet den
Landwirten der EU einen klaren
Planungsrahmen für ihre Geschäftsentscheidungen. Sie stärkt ihre unternehmeri-
sche Aufgabe, die vom Verbraucher und vom Markt gewünschten Erzeugnisse zu
produzieren, und wird die Kosten optimieren. Die Landwirte werden künftig auch
für
die Dienste, die sie für die Gesellschaft erbringen, entlohnt.
Die Europäische Union hat sich in den 90er Jahren
kontinuierlich in Richtung einer
weniger handelsverzerrenden Stützung bewegt und hat frühzeitig darauf hingear-
beitet, dass auf dem durch die Entwicklungsagenda von Doha vorgezeichneten Weg
entscheidende Fortschritte erzielt werden. Mit der jetzigen Reform der
gemeinsamen
Agrarpolitik kann die Zukunft der EU-Landwirte in einer sich wandelnden Welt
unter
Berücksichtigung der gesellschaftlichen Erfordernisse und der Verpflichtungen
im
internationalen Kontext gesichert werden. Für die europäischen Landwirte wurden
Rahmenbedingungen geschaffen, um gesunde, qualitativ hochwertige Lebensmittel
zu produzieren. Es liegt nunmehr an den WTO-Partnern, ebenfalls Reformschritte
einzuleiten. Letztlich geht es darum, die Entscheidungsprozesse und die
Zusammen-
arbeit innerhalb der WTO im Interesse sowohl der reichen als auch der armen
Länder zu verbessern. Ich hoffe, dass die Verhandlungen in Genf nach einem gut
aufbereiteten Neustart in diesem Sinne weitergeführt werden.
In der Ministererklärung von Doha haben die WTO-Mitglieder
klar zum Ausdruck ge-
bracht, dass die besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer
auch ein integraler Bestandteil der Landwirtschaftsverhandlungen ist. Es ist
unbe-
stritten, dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in den
Entwicklungs-
ländern notwendig ist. Trotzdem ist es falsch, zu glauben, dass nur die
sofortige Ab-
schaffung aller landwirtschaftlichen Subventionen - sowohl der Exportstützungen
als
auch der internen Stützungen - und der radikale Abbau der Zölle die Lösung für
ein
funktionierendes landwirtschaftliches Handelssystem, insbesondere für die
Entwick-
lungsländer, wäre. Dies würde nur den großen Agrarexporteuren nützen, insbeson-
dere jenen aus dem Bereich der Cairnsgruppe, nicht aber die Armut in den Ent-
wicklungsländern vermindern. Es müssen daher auch andere Aspekte berücksichtigt
werden.
Die Europäische Gemeinschaft als Ganzes und Österreich im
Speziellen haben
immer die Position vertreten, dass die Multifunktionalität der Landwirtschaft
von
besonderer Bedeutung ist und sowohl bei den Entwicklungsländern als auch bei
den
Industrieländern eine Rolle spielt. Der Beitrag der Landwirtschaft zum
Gemeinwohl
muss anerkannt werden; die zweifellos wichtigste Aufgabe ist es, Nahrungsmittel
für
die Menschen zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus sind aber auch andere
Anliegen von Bedeutung, wie der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, der
Umwelt-
schutz, die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums, die Armutsbekämpfung, die
Lebensmittelsicherheit, das Vorsorgeprinzip, der Schutz der
Verbraucherinteressen
durch Kennzeichnung, der Tierschutz, die biologische Vielfalt, der
Katastrophen-
schutz und die Erhaltung traditioneller Werte.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Reform der
EU-Agrarpolitik zu sehen, mit der
eine Abwendung von einer wettbewerbsverzerrenden Subventionierung der Land-
wirtschaft vollzogen wurde und ein schrittweiser Abbau von Exportstützungen mit
dem Ziel eines gesunden Gleichgewichts zwischen der Produktion innerhalb der EU
und der Öffnung des Marktes unter Berücksichtigung des präferenziellen Marktzu-
tritts angestrebt wurde.
Letztendlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass die EU
der weltweit größte Im-
porteur von landwirtschaftlichen Produkten ist, und zwar auch aufgrund der
Tatsa-
che, dass sie umfassende Handelspräferenzen gewährt und infolgedessen die von
ihr erhobenen Einfuhrzölle viel niedriger sind, als allgemein angenommen wird
(unter
10 %). Die „Everything but Arms"-lnitiative, die bereits zollfreie Importe
aus den am
wenigsten entwickelten Ländern ermöglicht, möchte ich in diesem Zusammenhang
besonders hervorheben.
Antwort zu
Punkt 10 der Anfrage:
Die EU ist vor und während der Konferenz in Cancún bereits sehr weitgehend auf
die Positionen und Forderungen der Entwicklungsländer eingegangenen, etwa durch
die Bereitschaft zum Abbau aller Exportsubventionen für Produkte, die den
Entwick-
lungsländern wichtig sind, und die Unterstützung der Ausdehnung der
"Everything
but Arms"-lnitiative. In der Frage, unter welchen Bedingungen die
Verhandlungen
wieder aufgenommen werden sollten, hat die EU erkennen lassen, dass Ausgangs-
basis sein könnte, die in Cancún vorgeschlagenen Konzessionen aufrecht zu erhal-
ten und die Verhandlungen genau an dem Punkt, wo sie zuvor scheiterten, d.h.
auf
der Grundlage des in Cancún vorgelegten Kompromissentwurfes,
wieder aufzuneh-
men. Für eine erfolgreiche Wiederaufnahme der Verhandlungen wird es jedoch
nötig
sein, dass auch die Entwicklungsländer ihren Beitrag in Zusammenhang mit dem in
Doha vereinbarten Verhandlungsprogramm leisten; schließlich wurde dieses von
allen WTO-Mitgliedstaaten beschlossen und sollte daher auch von allen erfüllt
wer-
den. Damit die Entwicklungsländer in größerem Ausmaß am Welthandel teilnehmen
können, ist es auch nicht zielführend, nur den Nord-Süd-Handel durch
Liberalisie-
rungsschritte zu verbessern; ebenso wesentlich ist eine Erleichterung des
Süd-Süd-
Handels.
Antwort zu
Punkt 11 der Anfrage:
Grundsätzlich wurden in Cancún täglich Treffen der
österreichischen Delegation ab-
gehalten, bei denen sämtliche Delegationsmitglieder (neben BMWA die Vertreter
von BMaA, BMF, BMLFUW, Parlament, WKÖ, BAK, ÖGB und PKLKÖ sowie
Bischofskonferenz) über den Fortgang der Verhandlungen sowie über die EU-
internen Beratungen informiert wurden und ihre Standpunkte einbringen konnten.
Weiters konnten die Delegationsmitglieder an den WTO-Tagungen teilnehmen;
Verhandlungsführer für Österreich und die anderen EU-Mitgliedstaaten in der WTO
war die Europäische Kommission.
In Cancún fand auch ein Treffen der Interparlamentarischen Union
statt, wo der Ver-
handlungsprozess Thema war und entsprechende Aktivitäten der Parlamentarier
möglich waren.
Antwort zu
Punkt 12 der Anfrage:
In Cancún schlug die EU eine
"optionale Teilnahme" bei den Singapur-Fragen vor -
die WTO-Mitgliedstaaten sollten später entscheiden können, ob sie letztlich ein
Ver-
handlungsergebnis annehmen wollen - und zeigte sich schließlich sogar bereit,
Investitionen und Wettbewerb von der Verhandlungsagenda zu streichen.
Selbst dieses Angebot wurde jedoch in Cancún von den Verhandlungspartnern
zurückgewiesen und ist daher aufgrund des Verhandlungsabbruches als gegen-
standslos anzusehen.
Derzeit findet EU-intern eine eingehende
Prüfung der verschiedenen Elemente der
EU-Position statt.
Es finden laufend informelle Konsultationen im Rahmen der
WTO statt; von diesen
wird es letztlich abhängen, inwieweit die EU die Fortführung der Singapur-Themen
in
der WTO als zielführend erachtet.
Tatsache ist jedoch, dass momentan - im
Gegensatz zur in Doha vereinbarten
Verhandlungsagenda - kein Konsens der WTO-Mitglieder über die Aufnahme von
multilateralen Verhandlungen in allen 4 Bereichen (Wettbewerb, Investitionen,
Handelserleichterung, Transparenz zum öffentlichen Beschaffungswesen) zu be-
stehen scheint.
Österreich hat sich - gemeinsam mit den anderen
EU-Mitgliedstaaten - anlässlich
des EU-Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen am 28.7.2003
für die rasche Aufnahme von Verhandlungen in allen 4 Bereichen ausgesprochen.
Meines Erachtens ist das Ziel, in den 4 Bereichen neue multilaterale Regeln im
Rahmen der WTO zu vereinbaren, grundsätzlich weiter aufrecht und sollte daher
von
Österreich auch unterstützt werden.