871/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 981/J-NR/2003 betreffend teure Microsoft Lizenzen
statt Linux und Freeware an österreichischen Schulen, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolle-
ginnen und Kollegen am 23. Oktober 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Durch die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
und der Firma Microsoft (MS-ACH) wird ein Beitrag zur Aufgabe der österreichischen Schule (sie-
he § 2 des Schulorganisationsgesetzes: „die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf
erforderlichen Wissen und Können auszustatten") geleistet. Denn diese Vereinbarung sichert für
drei Jahre den berechtigten Schulen, Schüler/innen und Lehrenden die Nutzung der jeweils neuesten
Softwareprodukte zu kostengünstigen Preisen, darüber hinaus vermittelt das Abkommen auch eine
Stützstruktur für die Produktdistribution, die Software-Installation und für einen Support.

Die Breitenwirksamkeit dieser Vereinbarung ergibt sich aus der Realität: Mehr als 90 % mit MS-
Produkten ausgestattete Computer an österreichischen Schulen (ca. 140.000) waren der Anlass für

 

das Bundesministerium, mit MS in Verhandlungen wegen einer Kostenminimierung einzutreten.
Außerdem sind nach einer jüngsten IDC-Studie weltweit an mehr als 80 % aller PCs MS-Produkte
installiert.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat aber auch mit anderen Hard- und
Softwareprovidern (z.B. ORACLE, TA, UTA, Sony, Maromedia ect.) Vereinbarungen zugunsten
von Schulen getroffen. Das Ressort vertritt keine Einproduktstrategie. Daher ist zu hoffen, dass
durch dieses Agreement nunmehr auch andere Keyplayer im IT-Bereich (z.B. SUN, Novell, IBM,
Apple) einen Anreiz erhalten, sich im Bildungsbereich stärker zu engagieren.


Ad l.:

Alle weiterführenden Schulen und deren Lehrende; die Auslieferung wurde an die Tätigkeit des IT-
Kustos geknüpft, der mit diesen Produkten hantiert. Alle berechtigten Schulen sind auf der Website
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur publiziert.

Ad 2.:

Die Schulerhalter der Pflichtschulen sind Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände. Daher kön-
nen diese Schulen nicht vom Abkommen mit dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur, profitieren. MS-ACH enthält jedoch die Vereinbarung, dass die
Konditionen auch in Vereinbarungen mit Pflichtschulerhaltern übernommen werden können.

Ad 3.:

Nach 3 Jahren wird Bilanz gezogen und dann über die weitere Vorgangsweise entschieden werden.
Maßgebend wird die Situation an den Schulen, in der Wirtschaft, in der IT-Entwicklung generell
und bei den IT-Unternehmen sein.

Ad:4.:

Die Kosten belaufen sich auf € 2,5 Mio pro Jahr (inkl. MWSt) für 50.000 Schularbeitsplätze. Dies
entspricht einer jährlichen Kosteneinsparung von 35% gegenüber den bisherigen edu-select Verträ-
gen für Schulen.

Ad 5.:

Die Softwareprodukte sind Standard (Windows-XP, Office-XP u.a.). Die Produktpalette ist auf der
Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur publiziert. Die Produkt-
zusammenstellung wurde speziell für den Bedarf in weiterführenden Schulen ausgerichtet (alle Ser-
verprodukte sind inkludiert, die Encarta zusätzlich beigeschlossen).

Ad 6.:

Es handelt sich beim MS-ACH um ein Angebot an Schulen, Lehrende sowie Schülerinnen und
Schüler in Notebookklassen. Die Entscheidung, welche Software im pädagogischen Bereich der
Schulen tatsächlich eingesetzt wird, trifft jede Schule selbst.

Ad 7.:

Es wird darauf verwiesen, dass 95 % der Schulcomputer bereits vor Inkrafttreten des Microsoft-
Agreements mit MS-Produkten betrieben wurden. Es gibt daher keine „Umstellung" im engeren


Sinne, da die MS-Softwareprodukte eine MS-Basis (zumindest ein MS-Betriebssystem) voraus-
setzen und somit eigentlich Upgradeversionen sind. Installationsunterstützung, Handbücher und
Hotline sind im Abkommen enthalten.

Ad 8.:

Es sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich. Die im Rahmen der IT-Strategie des Bundesministe-
riums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „eFit-Austria" vorgesehenen Trainingsmaßnahmen
decken die erforderlichen Fertigkeiten ab.

Ad 9.:

Nein. Die Bezahlung des MS-ACH-Agreements erfolgt durch Umschichtung von Zentralkrediten,
d.h. aus den Budgetmitteln des Ressorts (Zentralstelle). Für die Vertragslaufzeit gehören demnach
die zu bezahlenden finanziellen Mittel zu den laufenden Verpflichtungen des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur und werden damit die Schulbudgets nicht belasten.
Anzumerken ist, dass die vom Bund bereitzustellenden Schulbudgets 2002 und 2003 durch Auf-
lösung von Rücklagen sowohl bei den Anlagen als auch bei den Aufwendungen gleich geblieben
sind. Die Schulbudgets wurden durch das MS-ACH-Abkommen somit beträchtlich entlastet.

Ad 10.:

Für die Durchführung des MS-ACH gab es eine Ausschreibung durch die Bundesbeschaffungs

GmbH, welche die Firma ACP gewonnen hat.

Ad 11.:

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde im Rahmen der IT-Strategie
„eFit-Austria" bereits im Dezember 2002, also deutlich vor dem Abschluss des MS-ACH, die
„Austrian Open Source Initiative" ins Leben gerufen. Die Initiative umfasst Kurse für den Erwerb
eines Linux-Zertifikates, den Einsatz von Star-Office und anderer Open Source-Software, ECDL-
Kurse mit Open Source-Software sowie eine den Einsatz von Open Source an Schulen unter-
stützende Betreuung. Installationsworkshops und Veranstaltungen finden regelmäßig statt und wer-
den dazu führen, dass sich der Open Source-Anteil sukzessive erhöhen wird. Im Bereich der Server
an Schulen ist dies schon signifikant feststellbar.

Ad 12.:

Die Einsparungsmöglichkeiten sind „virtuell", da die Experten an den Schulen, die Anwender und

die Schüler MS-Produkte wegen der Praxiserfordernisse einfordern. Da Open Source-Software in


der Wirtschaft und auf den PC-Arbeitsplätzen zu Hause nach wie vor wenig verbreitet ist, muss das
Bildungsangebot an den Schulen diesem Umstand Rechnung tragen. Ein weiteres Faktum ist, dass
im Bildungsbereich vor allem qualifizierte MS-Fachexperten vorhanden sind, für den Open-Source-
Bereich solche jedoch erst flächendeckend ausgebildet werden müssten, womit jedenfalls hohe
Schulungskosten verbunden wären.