879/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.12.2003
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möglich.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 906/J betreffend die
katastrophalen und unhaltbaren baulichen Zustände der HTL Donaustadt, welche
die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen am 16. Oktober
2003 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 11 der Anfrage:
Die Liegenschaft 1220 Wien,
Donaustadtstraße 45, auf der seinerzeit die HTL Do-
naustadt errichtet worden war, stand zum 31.12.2000 nicht im Eigentum der
Republik Österreich (Bundesgebäudeverwaltung), sondern befindet sich - nach wie
vor - im Privateigentum. Dadurch konnte die Liegenschaft auch nicht gemäß § 13,
Abs. 1, Bundesimmobiliengesetz, BGBI. I/141/2000, in das Eigentum der Bundes-
immobiliengesellschaft (BIG) übertragen werden.
Die HTL Donaustadt ist daher auch in der Anlage C zu Art.
1, leg. cit. - in der die
bautechnisch betreuten Fremdobjekte aufgelistet sind - enthalten. Sämtliche mit
der
bautechnischen Betreuung verbundenen Rechte und Pflichten gingen nicht an die
BIG, sondern an das jeweilige Nutzerressort - im gegenständlichen Fall das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - über (vgl. § 42 leg.
cit).
Die BIG ist lediglich verpflichtet, bis 31. Dezember 2005 die bautechnische Be-
treuung an den Fremdobjekten gemäß Anlage C im am 31. Dezember 2000 gege-
benen
Ausmaß im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Nutzerressorts fortzu-
führen. Für diese Betreuung gebührt ihr der Ersatz aller von ihr aufgewendeten
Bau-
herstellungskosten und Ziviltechnikerhonorare. Ferner gebührt ihr für Baube-
treuungsleistungen ein angemessenes Honorar
(vgl. § 4, Abs. 5, leg.cit).
Die Durchführung von baulichen Maßnahmen durch die BIG bedarf daher der
vor-
herigen Bestellung und Bedeckung durch das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur.
Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
(ursprünglich Kap. 64 - Bauten
und Technik) sind hiefür keine Mittel veranschlagt; vielmehr wurden diese im
Zuge
des Budgetvollzugs für das Jahr 2001 bis auf die Mittel für die
"Historischen Objekte"
den Ressorts zur Bedeckung der Mieten und der mieter- bzw. ressortbezogenen
Instandhaltungspflichten übertragen.
Seit 01.01.2001 ist das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
hinsichtlich der Bestellung und Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen für diese
Liegenschaft zuständig.