881/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.12.2003
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möglich.
Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid
Weinzinger, Kolleginnen und Kol-
legen vom 8. Oktober 2003, Nr. 868/J, betreffend Berücksichtigung der
landwirtschaftlichen
Nutztierhaltung in einem Bundestierschutzgesetz, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines
Begutachtungsentwurfes wurde im Bundeskanzler-
amt eingerichtet. Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasser-
wirtschaft (BMLFUW) sind eine fachlich und eine rechtlich zuständige Abteilung
mit den Fra-
gen des Tierschutzes hinsichtlich landwirtschaftlicher Nutztiere befasst. Der
Einsetzung einer
Arbeitsgruppe bedurfte es nach dem Bundesministeriengesetz 1986 nicht, da sich
die Ver-
antwortung zur Wahrnehmung dieser Aufgabe aus der Geschäftseinteilung des
BMLFUW
ergibt.
Zu Frage 2:
Das BMLFUW hat großes Interesse, dass
geeignete Stalleinrichtungen und Aufstallungs-
systeme verwendet werden. Dabei ist allerdings zu diskutieren, ob ein Modell,
das eine ver-
pflichtende behördliche Zulassung für die Inverkehrbringung
solcher Systeme vorsieht, der
einzig geeignete und gangbare Weg hiezu ist. Insbesondere wären bei Beschränkungen
der
Inverkehrbringung EU-wettbewerbsrechtliche Fragen zu berücksichtigen.
Zu Frage 3:
Bereits jetzt wird an den landwirtschaftlichen Schulen im
Rahmen der lehrplanmäßigen Aus-
bildung vermittelt, wie eine ordnungsgemäße Tierhaltung zu erfolgen hat. Dies
umfasst damit
auch Anforderungen, die gemäß den einschlägigen Landesgesetzen und damit auch
im Sin-
ne des Tierschutzes zu berücksichtigen sind.
Zu Frage 4:
Grundsätzlich können im Rahmen des Programms Ländliche
Entwicklung nur solche Stall-
bauinvestitionen gefördert werden, die den derzeit gültigen Tierschutzgesetzen
und Tierhal-
teverordnungen der Bundesländer entsprechen. Bereits seit über 10 Jahren werden
auf dem
Gebiet der Stallbauförderung besondere Anstrengungen unternommen, die Qualität
der
Tierhaltung in Österreich entscheidend zu verbessern. So werden etwa besonders
tierge-
rechte Aufstallungsformen mit höheren Investitionszuschusssätzen gefördert. Die
Beurtei-
lung der besonderen Tiergerechtheit einer Stallbaumaßnahme erfolgt nach den von
Experten
erarbeiteten Grundlagen (gehobener Tiergerechtheitsstandard für die bäuerliche
Nutztier-
haltung, Tiergerechtheitsindex), Darüber hinaus sind bestimmte Investitionen im
Stallbau,
wie zum Beispiel Käfiganlagen für Legehennen, sowie ausgestaltete Käfige von
der Förde-
rung gänzlich ausgeschlossen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Arbeitsgruppe im BKA hat sich mit diesen Fragen
auseinander gesetzt. Das gemeinsa-
me Ergebnis bildet sich im Begutachtungsentwurf ab.
Zu Frage 7:
Es bestehen für die meisten Tierarten gar keine
EU-Mindeststandards. Jede nationale Re-
gelung in diesen Bereichen ist damit schon als Hinausgehen über einen solchen
„Standard"
zu betrachten.
Zu Frage 8:
Entsprechend der Verordnung des
Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur
Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die
Er-
richtung einer Bundesbeschaffungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(BB-GmbH-
Gesetz) zu beschaffen sind, BGBI. II Nr. 208/2001 idF. Nr. 312/2002, sind gem.
§ 1 Z 19 und
20 Lebensmittel für Großabnehmer und Betriebsverpflegung über die
Bundesbeschaffung
GmbH zu beschaffen.
Der Ressortkoordinator des BMLFUW ist im für die Vergaben
zuständigen Gremium vertre-
ten und hat den Auftrag, darauf zu achten, dass bei den Vergabekriterien auch
die Kriterien
der naturnahen und nachhaltigen Produktion sowie auch tierfreundlichen
Haltungssystemen
entsprechende Beachtung finden. Bei Veranstaltungen des Bundesministers für
Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden immer Cateringpartner
herangezogen,
die naturnahe und tierfreundliche Produktion sicherstellen.
Im Bio-Aktionsprogramm 2001 • 2002 wurde
Folgendes verankert:
Beschaffungswesen der Ministerien: Die
Verantwortlichen für die Kantinen in den Ministerien
und der Bundesgebäudeverwaltung werden zu einer Tagung zur Vorstellung des
Bioange-
botes eingeladen. Eine eigene Initiative soll bei öffentlichen Ausschreibungen
den Anteil an
Bioprodukten am Gesamteinsatz der Lebensmittel steigern.
Am 4. Juni 2002 fand im BMLFUW eine Tagung
„Nahrungsmittel aus Biologischer Landwirt-
schaft für die Betriebsküche - wie funktioniert das?" statt, bei der die
Kantinenbetreiber der
Ministerien und der nachgeordneten Dienststellen eingeladen wurden. Referenten
waren
Küchenchefs mit weitreichender Erfahrung mit Bio-Lebensmitteln, Vertreter von
Bioverbän-
den sowie eine Ärztin aus dem sozialmedizinischem Zentrum.
Auch im Bio-Aktionsprogramm 2003 - 2004
ist festgesetzt:
• Förderung von
Großküchenprojekten im Rahmen der Sparte 2.12 (der Dienstleistungs-
richtlinie des BMLFUW).
Umsetzung: Es wird ein Projekt in Tirol genehmigt,
das in enger Zusammenarbeit mit dem
Bio-Referat der Landwirtschaftskammer und dem Klimabündnis umgesetzt wird.
• Initiative zur Stärkung der
Verwendung von Bio-Produkten in öffentlichen Einrichtungen
unter
Berücksichtigung der Überprüfung der Ausschreibungsmodalitäten.
Umsetzung: Hinsichtlich des 2. Punktes wird ein
Konzept zur verstärkten Einführung von Bio-
Lebensmitteln in den Landwirtschaftlichen Höheren Bundeslehranstalten
erarbeitet und unter
Einbindung der Bundesbeschaffungs-GmbH umgesetzt.
Im Rahmen der Absatzförderungsmaßnahmen der AMA Marketing
GmbH (finanziert durch
AMA, EU und BMLFUW) wurde eine Erhebung bei Großküchen über den Einsatz von
Bio-
Lebensmitteln durchgeführt und ein Großküchen-Folder veröffentlicht.
Zu Frage 9:
Jede Initiative der Landwirte und
Vertriebsschienen hiezu wird selbstverständlich begrüßt. Es
liegt allerdings in der unternehmerischen Ingerenz der Produzenten und ihrer
Vereinigungen
selbst, die geeigneten Vermarktungsmaßnahmen zu treffen. Hervorstehendes
Beispiel bildet
das Biogütesiegel, das seit Jahren schon allgemeinen Bekanntheits- und
Vermarktungswert
aufweist. Gesetzlich zwingend vorgegebene Vermarktungsvorschriften müssten
jedenfalls
den EU-Anforderungen an den freien Warenverkehr standhalten und auf EU-Ebene
abge-
stimmt sein.