882/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen
vom 7. Oktober 2003, Nr. 865/J, betreffend Ausnützung der Möglichkeit der
Förderungen für
besonders umwelt- und tiergerecht produzierende Betriebe durch die Umsetzung der
EU-
Agrarreform in Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist klarzustellen, dass die
Förderung der extensiven Landwirtschaft in Österreich
schon seit Ende der 80-iger Jahre (ökosoziale Landwirtschaft) - auch im
europäischen Ver-
gleich - herausragende Bedeutung hat. Die Förderung der extensiven
Landwirtschaft allein
über das seit dem EU-Beitritt bestehende und breitgefächerte ÖPUL stieg in den
letzten Jah-
ren kontinuierlich an. Als repräsentatives Beispiel hierfür ist die
ÖPUL-Maßnahme „Biologi-
sche Wirtschaftsweise" zu nennen: Während 1995 bereits die beachtliche
Summe von 47
Mio. € für die „Biologische Wirtschaftsweise" gewährt wurde, ist der
Betrag bis zum Jahr
2003 auf 85 Mio. €
angestiegen.
Die „Biologische Wirtschaftsweise"
umfasst seit der Änderung der EU-Bio-Verordnung 1999
auch die biologische Tierhaltung, die damit auch in das ÖPUL eingeflossen ist.
Es besteht daher kein Anlass zu behaupten,
dass die extensive und tierfreundliche Landwirt-
schaft in Österreich zu wenig gefördert würde, da das Niveau verglichen mit
anderen EU-
Mitgliedstaaten überaus hoch ist.
Zu den Fragen 1 bis 5:
Hinsichtlich der Umsetzung der
Reform-Beschlüsse ist in Österreich noch keine endgültige
Entscheidung getroffen worden. Zur Evaluierung der Möglichkeiten sowie deren
Auswirkun-
gen wurde eine technische Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe
(bestehend aus
Experten der Agrarmarkt Austria, des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft sowie der landwirtschaftlichen
Interessenvertretungen, die
auch die biologisch wirtschaftenden Betriebe vertreten) hat zu den wesentlichen
Punkten der
Reform Empfehlungen ausgearbeitet. Demnach haben Zusatzzahlungen „bei
besonderen
Formen der landwirtschaftlichen Tätigkeit und der Qualitätsproduktion" zur
Folge, dass
• zusätzliche Kürzungen von Direktzahlungen bei
allen Erzeugern erfolgen müssten
und
• der Verwaltungsaufwand gravierend zunehmen
würde.
Es ist beabsichtigt, die im Zuge der
Modulation einbehaltenen Mittel schwerpunktmäßig im
Bereich der Investitionsförderung zu verwenden. Dabei wird - wie bereits bisher
- der Bau
von Stallungen mit tierfreundlichen Haltungsformen besonders gefördert werden.
Zu Frage 6:
Die Landwirte werden über das ÖPUL und die
Ausgleichzahlungen für benachteiligte Ge-
biete für Alpung und Weidehaltung gefördert. Insbesondere darf auf die
ÖPUL-Maßnahme
„Alpung und Behirtung" und „Offenhaltung der Kulturlandschaft in
Hanglagen" hingewiesen
werden, ohne deren Umsetzung viele alpine Grünlandflächen aufgegeben würden.
Auch in
Zukunft werden diese Förderungssparten eine bedeutende Rolle spielen.
Zu Frage 7:
In der ÖPUL-Maßnahme „Biologische
Wirtschaftsweise" sind bei der Prämie die Mehrkosten
für eine artgerechte Haltung einkalkuliert. Das bedeutet, dass allein über
diese Maßnahme
(Förderung: 85 Mio. € im Jahr 2003) die artgerechte Haltung von 270.000 GVE auf
Biobe-
trieben gefördert wird. Weiters laufen in den Bereichen „Innovationen",
„Beratung" und „For-
schung" Projekte zur artgerechten Haltung, die das Bundesministerium für
Land- und Forst-
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft finanziert. Aber auch geförderte Bio-
Vermarktungsprojekte unterstützen indirekt die artgerechte tierische Erzeugung.
Zu Frage 8:
Die einheitliche Betriebsprämie basiert
auf den bisherigen Direktzahlungen für den Bereich
der Kulturpflanzen, Rinderprämien sowie Mutterschaf- und Ziegenprämien. Der
Berechnung
der Zahlungsansprüche werden die Direktzahlungen und die prämienbegründende
Fläche im
Referenzzeitraum (2000 - 2002) zugrunde gelegt. Diese Vorgehensweise stellt
sicher, dass
die Betriebe in etwa die Prämie in der Höhe der Vorjahre erhalten (unbeschadet
der Modula-
tionsregelung).
Die Gewährung der Direktzahlungen wurde
allerdings als eine wesentliche Neuerung der
Reform an die Einhaltung grundlegender Anforderungen, insbesondere auch im
Bereich des
Tierschutzes, geknüpft.