883/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.12.2003
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 872/J vom 8. Oktober
2003 der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger und Kollegen, betreffend Per-
sonaleinsparungen auf Kosten des Tierschutzes, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Zu 1.:

Auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2003 ist mit Wirksamkeit
vom l. Mai 2004 grundsätzlich das Bundesministerium für Inneres für An-
gelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Zollwache und
damit auch für deren weitere Entwicklung zuständig.

Zu 2.:

Die Kontrolle der Tiertransporte wurde bisher nicht von eigenen, lediglich
dafür zuständigen Bediensteten vorgenommen, sondern erfolgte entspre-
chend dem Tiertransportgesetz-Straße ihm Rahmen der Wahrnehmung der
den Zollorganen sonst obliegenden Aufgaben.


Außerdem richten sich die Assistenzleistungen nach den Anforderungen der
Tiertransportinspektoren der Länder und differieren dementsprechend.

Zu 3.:

Trotz der im Zeitraum von Jänner 2002 bis Juli 2003 erfolgten Verringerung
des Gesamtpersonalstandes der Zollwache um 155 Bedienstete und der be-
reits mit 1. September 2003 vorgenommenen Versetzung von 100 Zollwa-
chebediensteten in das Bundesministerium für Inneres werden weiterhin
Zo
llwachebedienstete - soweit Personalressourcen über die Bewältigung der
Kernaufgaben hinaus verfügbar sind - über Anforderung zur Assistenzlei-
stung für die Tiertransportinspektion abgestellt.

Zu 4.:

Da das Tiertransportgesetz-Straße für das Bundesministerium für Finanzen
keine originäre Vollzugszuständigkeit vorsieht - diese fällt grundsätzlich in
den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ar-
beit bzw. des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technolo-
gie - ersuche ich um Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworte.

Zu 5.:

Das Ausmaß der mobilen Anhaltung durch Zollorgane richtet sich nach risi-
koanalytischen Grundsätzen. Eine Einstellung dieser Kontrollen ist - trotz
der vorgesehenen Konzentration auf Kernaufgaben - nicht geplant.