885/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2003
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 876/3 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Genoss
Innen wie

folgt:

Frage 1:

Das Pilotprojekt an der Grazer Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde ist meinem Ressort bekannt. Da im Rahmen dieses Projektes ein
durch eine ÖBIG-Studie festgelegtes Ausbildungskonzept umgesetzt wird, steht
mein Ressort diesem Ausbildungsprojekt positiv gegenüber.

Frage 2:

Die genannte ÖBIG-Studie, in der eine dreijährige duale Ausbildung für zahnärztliche
Assistentinnen/Assistenten festgelegt ist, wurde als fachliche Grundlage für die
künftige Regelung erstellt und soll daher im Rahmen der Realisierbarkeit umgesetzt
werden.

Frage 3:

Die ÖBIG-Studie sieht für die Ausbildung zur zahnärztlichen Assistentin/zum zahnärzt-
lichen Assistenten nicht eine Lehrlingsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsge-
setzes, sondern - wie alle anderen nichtuniversitären Ausbildungen in den Gesund-
heitsberufen - eine Ausbildung sui generis vor, deren Abschluss zur Ausübung eines
gesetzlich anerkannten Gesundheitsberufes berechtigen soll.

Dieses Konzept erachte ich als zielführend, um die bisherige klare Trennung zwischen
Gesundheitsberufen, deren Tätigkeitsbereiche die Behandlung, Pflege und Betreuung
auch kranker Menschen umfassen, und gewerblichen Berufen, die ausschließlich
Tätigkeiten an gesunden Menschen durchführen, beizubehalten.

Dies entspricht auch der in § 2 Abs. l Z 11 Gewerbeordnung 1994, BGBI. Nr. 194,
idgF, normierten Regelung, in der klargestellt ist, dass die unter den Kompetenztat-


bestand „Gesundheitswesen" fallenden Tätigkeiten nicht von den im Rahmen des
Kompetenztatbestands „Gewerbe" normierten Berufsausübungsregelungen erfasst
sind.

Frage 4:

Da im Rahmen des geplanten Ausbildungs- und Berufsgesetzes für zahnärztliche
Assistentinnen/Assistenten ein qualifizierter Gesundheitsberuf geschaffen werden soll,
wäre die Fortsetzung eines Pilotprojektes, im Rahmen dessen das geplante Ausbil-
dungskonzept realisiert wird, zu begrüßen.