886/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 877/3 der Abgeordneten Dr. Günther Krauter und Genoss
Innen wie

folgt:

Frage 1:

Die Kostenersparnis wirkt sich sowohl im Sachkosten- als auch im Personal-
kostenbereich aus. Es lässt sich ein Einsparungspotenzial von rund € 235.000,--
pro Jahr errechnen, wobei in diesem Betrag keine anteiligen zentralen overhead-
Kosten bzw. EDV-Kosten enthalten sind. Die Kostenersparnis wird sich demnach
nach der Pensionierung der unkündbaren Angestellten mittelfristig in dieser
Größenordnung ergeben.

Frage 2:

Vorauszuschicken ist, dass die Kasse nach eigenen Angaben bereits seit Jahren
sehr bemüht ist, in möglichst allen Verwaltungsbereichen Vereinfachungen für
Versicherte, Patientinnen und Patienten sowie Dienstgeber und Vertragspartner
durchzuführen.

Das bedeutet für die Leistungsinanspruchnahme, dass die betroffenen Personen
anstelle der persönlichen Vorsprache auch andere für sie durchwegs einfachere
Methoden wählen könnten, um das gleiche Ergebnis zu erreichen. So bieten sich
die Erledigungen per Post, Fax, Internet, E-mail und Telefon für alle Leistungs-
arten (Krankenscheine für das In- und Ausland, Kur- und Rehabilitationsanträge,
Abschluss von Krankenständen, Mitversicherung von Angehörigen, Bewilligungen
für Heilbehelfe, Hilfsmittel, Fahrt- und Transportkosten, Kostenerstattung für
Heilbehelfe, Hilfsmittel, Fahrt- und Transportkosten, Kostenerstattung für wahl-
ärztliche Behandlungen, Rezeptgebührenbefreiung, Bewilligung von Medika-
menten, besondere Behandlungsmethoden) an, wobei lediglich die chefärztlichen
Begutachtungen das persönliche Erscheinen erforderlich machen.


Darüber hinaus möchte ich noch darauf hinweisen, dass schon im Zuge der vom
11. September bis 25. Oktober 2001 bei der Steiermärkischen Gebietskranken-
kasse durchgeführten Einschau die Außenstellen der Kasse sowohl unter Berück-
sichtigung geografischer Aspekte als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht an-
hand der Kennzahlen "Personaldichte" (Versicherte/Verwaltungsangestellten) und
"Kosten/Versicherten" einer näheren Analyse unterzogen wurden, wobei als
Benchmark jeweils der Durchschnittswert der beiden Kennzahlen herangezogen
wurde. Hierbei lag u.a. die Außenstelle Gratkorn bei der Personaldichte unter
dem Durchschnitt und bei den Kosten/Versicherten über dem Durchschnitt aller
Außenstellen. Unter Berücksichtigung geografischer Gesichtspunkte stellten die
Einschauorgane u.a. auf der Strecke Graz-Gratkorn-Frohnleiten-Bruck/Mur
(rd. 50 km) eine Konzentration von vier Verwaltungsdienststellen der Kasse fest
und vertraten deshalb die Auffassung, dass die Außenstellen Gratkorn und
Frohnleiten aus Kostengründen zusammengelegt werden könnten, ohne dass den
Versicherten daraus ein besonderer Nachteil erwachsen würde. Berücksichtigt
man die Entfernungen zwischen Gratkorn und Graz (ca. 12 km) bzw. zwischen
Gratkorn und Frohnleiten (ca. 17 km), so vertrete ich die Auffassung, dass die
Empfehlung der Einschauorgane für die Versicherten keine Unzumutbarkeit
darstellt.

Fragen 3 und 6:

Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Außenstelle Gratkorn zur
Zentrale in Graz eine Entfernung von nur ca. 12 km aufweist. Dazu kommt noch,
dass der sinnvolle Grundsatz verwirklicht werden soll, in jeder Bezirkshauptstadt
ein one-stop-shop-service einzurichten, um den Kundinnen und Kunden Service-
leistungen nach allen Sozialversicherungsgesetzen sowie Beratung und Betreu-
ung in Fragen, die über den Bereich der sozialen Krankenversicherung hinaus-
gehen, „aus einer Hand" anzubieten. Die Kasse hat bei ihren Überlegungen auch
auf den Umstand Bedacht genommen, dass die Bedürfnisse der Kundinnen und
Kunden sich sehr gewandelt haben, wobei selbstverständlich auch die
unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Generationen Berücksichtigung
fanden. So wird beispielsweise das bestehende Online-Service (Anforderung von
Krankenscheinen für das In- und Ausland, Gesundmeldung via Internet,
Formular-download usw.) speziell von der jüngeren Generation verstärkt als
alternative Möglichkeit der Antragstellung genutzt.

Gleichzeitig wird den Kundinnen und Kunden der älteren Generation bzw. ohne
Internet-Zugang die kundenfreundliche telefonische, postalische und Fax-
Erledigung von Leistungsfällen sowie das telefonische Bestellservice angeboten,
wodurch ebenfalls Weg- und Wartezeiten vermieden werden können. Die Kasse
wird in Zukunft daher verstärkt auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen, um
auf das Nichterfordernis der zumeist nur gewohnheitsmäßig erfolgenden
persönlichen Vorsprachen aufmerksam zu machen.

Ergänzend halte ich fest, dass die Errichtung oder Schließung von Außenstellen
ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Selbstverwaltung fällt und dem
für die Sozialversicherungsträger jeweils zuständigen Regierungsmitglied - und
zwar unabhängig von der jeweiligen Regierungskonstellation - dabei kein
Weisungsrecht zukommt. Unbeschadet dessen besteht jedoch das Recht der
Einschauorgane, neben der Überprüfung der Versicherungsträger in rechtlicher
Hinsicht auch Empfehlungen unter dem Blickwinkel der Sparsamkeit,


Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit abzugeben, wie das auch vom
Rechnungshof praktiziert wird.

Frage 4:

Bezüglich der Auflösung des Mietvertrages werden seitens der Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse mit der Vermieterin noch Verhandlungen geführt, wobei die
Kasse jedenfalls bemüht ist, die bestmögliche Auflösungsvariante zu erreichen
bzw. eine wirtschaftliche Nutzung der Räumlichkeiten vorzunehmen. Ich meine,
dass sich allfällige Auflösungskosten sehr bald durch die Gesamtkostenersparnis
amortisieren werden.

Frage 5:

Zu dieser Frage weise ich darauf hin, dass die Kasse ihre Satzung bereits vor
Jahren dahingehend geändert hat, dass sie Fahrtkosten nur mehr bei Vorliegen
einer besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit und bei einer Entfernung von mehr
als 20 km zwischen Wohnort und Behandlungsstelle ersetzt. Unabhängig vom
Vorliegen einer besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit werden lediglich
Fahrtkosten, die in Zusammenhang mit einer von der Kasse angeordneten
ärztlichen Begutachtung des Gesundheitszustandes des/der Anspruchsbe-
rechtigten stehen, ersetzt. Unter diesem Aspekt ist somit keine relevante Erhö-
hung des Fahrtkostenersatzes zu erwarten.

Frage 7:

Gegen eine derartige Maßnahme hätte ich grundsätzlich keinen Einwand. Die
Kasse hat in Zusammenhang mit dieser Frage allerdings darauf hingewiesen,
dass die Einrichtung von Serviceeinheiten in Gratkorn nicht zielführend erscheine,
weil jene Fälle, in denen persönliche Vorsprachen zwingend erforderlich sind,
nämlich die chefärztlichen Begutachtungen bei Krankenständen, auf den Kreis
der älteren und nicht mobilen Generation nicht zuträfen.