888/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesminister für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 881/J der Abgeordneten L
app und GenossInnen wie folgt:

Frage 1:

Die Kosten für die bisher geschalteten Informationsinserate betragen
67.513,21 EURO.

Fragen 2 und 5:

Als Sozialminister ist es meine Pflicht, alle betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger
über Rückerstattungsmöglichkeiten zur Unfallrentenbesteuerung sowie über das
Auslaufen der leidigen Unfallrentenbesteuerung zu informieren. Wir werden daher
auch weiterhin unserer Informationspflicht gegenüber den betroffenen Menschen
nachkommen und entsprechende Informationstätigkeiten durchführen. Gerne nehme
ich diese Anfrage zum Anlass um die anfragestellende Abgeordnete nochmals zu
informieren:

Die Besteuerung der Unfallrenten wurde am 7. Dezember 2002 mit Erkenntnis
G 85/02 vom VfGH aufgehoben und endet mit 31. Dezember 2003. In Verhandlun-
gen innerhalb der Bundesregierung konnte meine Staatssekretärin Ursula Haubner
und ich erreichen, das KEINE Nachfolgeregelung eingeführt wird. Nun geht es dar-
um, dass jene Menschen, die von der Unfallrentenbesteuerung betroffen waren, sich
ihr Geld auf dem schnellsten Weg wieder zurückholen.


Für die Besteuerung der Unfallrente gilt:

2001/2002: All jene, deren Unfallrente in diesem Zeitraum besteuert wurde, bekom-
men auf Antrag beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt die komplette Unfallrenten-
steuer rückerstattet.

2003: In diesem Jahr wird die Unfallrentenbesteuerung durch das dafür zuständige
Bundesministerium für Finanzen zwar noch eingehoben, es besteht in sozialen Här-
tefällen jedoch weiterhin die Möglichkeit, durch mein Bundesministerium eine Unter-
stützung zu erhalten. Dies erfolgt beim zuständigen Bundessozialamt.

Am Montag, den 24. November 2003 fand ein Gespräch zwischen Bundesobmann
Dr. Paul Tremmel (Österreichischer Seniorenring), Bundesobmann Landeshaupt-
mann-Stellvertreter a.D. Stefan Knafl (Seniorenbund) und mir beim Herrn Bundes-
kanzler statt.

Dabei wurde weiters vereinbart:

„Anträge auf Rückerstattung sind vordringlich zu behandeln. Um den Zugang zu er-
leichtern, wird eine eigene Telefonnummer im Bundessozialamt eingerichtet."

Weiters darf ich noch mitteilen, dass ich mich seit Einführung der Unfallrentenbe-
steuerung immer für eine Rückerstattung eingesetzt habe.

Frage 3:

Ansatz 15008/ Posten 7280095

Frage 4:

Nein.

Frage 6:

Die Besteuerung der Unfallrenten fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für
Finanzen. Träger der Sozialversicherung behalten Steuern auf Dauerleistungen der
Sozialversicherung, insbesondere im Fall einer gemeinsamen Versteuerung von
Leistungsbeziehern, ein und führen sie an die Finanzbehörden ab.

Die Rückzahlung der auf Grund des VfGH-Erkenntnisses G 85/02 für die Steuerjahre
2001 und 2002 zu viel bezahlten Steuer erfolgt durch die Finanzbehörden.

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten-
schutz vollzieht für das Steuerjahr 2003 weiterhin die in Abschnitt IVa des Bundes-


behindertengesetzes geregelte soziale Abfederung der Unfallrentenbesteuerung
nach Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen.

Frage 7:

Die Besteuerung der Unfallrenten fällt - wie erwähnt - in die Zuständigkeit des Bun-
desministers für Finanzen.