891/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.12.2003
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 892/J der Abgeordneten Pilz, Kogler, Freundinnen und Freunde
wie

folgt:

Fragen 1 und 2:

Ich habe die Anteilsrechte, wie in § 3 des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983
vorgesehen, dem Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates gemeldet.