891/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.12.2003
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 892/J der Abgeordneten Pilz, Kogler, Freundinnen und Freunde wie
folgt:
Fragen
1 und 2:
Ich habe
die Anteilsrechte, wie in § 3 des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983
vorgesehen, dem Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates gemeldet.