895/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 908/J-NR/2003 betreffend
Sondermautstrecken -
Einführung der fahrleistungsabhängigen LKW-Maut, die die Abgeordneten Auer,
Kolleginnen und
Kollegen am 17. Oktober 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Fragen 1 bis 3:
Was
werden Sie tun, damit nicht einzelne Bundesländer auf Grund schon bestehender
Sondermautstrecken mit der Einführung der LKW-Maut noch zusätzlich
benachteiligt werden?
Sind
von Ihnen bereits Maßnahmen geplant, um den durch die Doppelbemautung
befürchteten
wirtschaftlichen Nachteil für die betroffenen Betriebe abzufedern?
Gibt
es bereits Gespräche und Verhandlungen, insbesondere zwischen dem
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Bundesministerium für
Finanzen, um zu einer
im Sinne der Standortsicherung der Betriebe befriedigenden Lösung zu kommen?
Antwort:
Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass die ab 1.1.2004 vorgesehene fahrleistungsabhängige Maut in
die Sondermautstrecken eingerechnet und nicht zusätzlich daraufgesetzt wird.
Mit dieser
Maßnahme wird eine allenfalls bisher vorhanden gewesene
Transportkostendiskriminierung
infolge ungünstiger Standorte jedenfalls verringert.
Obwohl es
in einzelnen Fällen, insbesondere in den südlich der Alpen gelegenen
Bundesländern
Steiermark und Kärnten, aufgrund der Wirtschaftsstruktur und vor allem der bisherigen
Lage von
Absatzmärkten im Nord-Westen zu einer stärkeren Betroffenheit durch die
Sondermautstrecken
kommen kann als in den Bundesländern nördlich der Alpen, muss darauf
hingewiesen werden,
dass bei gesamteinheitlicher Betrachtung aller Einflussfaktoren die Sondermaut
nur geringfügige
Auswirkungen auf die Transportkosten hat.
Es
tritt sogar der gegenteilige Effekt ein, nämlich, dass durch die Möglichkeit
für Investitionen in die
Infrastruktur (etwa zweite Tunnelröhren) aus den Erträgen der
Sondermautstrecken durch
verbesserte Verkehrserschließung und -anbindung, höhere Verkehrssicherheit und
Ausschaltung
von
Staustrecken die Standortqualität von Betrieben verbessert und die
Transportkosten langfristig
gesenkt werden können. Das bedeutet, dass durch Qualitätsgewinne und
Kosteneinsparungen für
den Verkehr durch gute Transportwege die zusätzlichen Kosten für die Maut
weitgehend
kompensiert werden.
Zusätzlich
ist zu bemerken, dass durch die Sondermaut im Wesentlichen die Transportkosten
für
geringwertige Güter betroffen sind und auch dann überwiegend nur bei geringen
Transportweiten;
d.h., die anteilige Transportkostenbelastung sinkt mit steigendem Warenwert und
zunehmender
Transportentfernung.
Frage 4:
Sind
bereits Gespräche und Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie sowie dem Bundesministerium für Finanzen geplant,
betreffend die
Absenkung - in Verbindung mit einer Ökologisierung - der KFZ-Steuer - geplant?
Antwort:
Dieses
Thema - welches zum größten Teil in den Kompetenzbereich des Bundesministers
für
Finanzen fällt - ist u.a. Gegenstand in den Verhandlungen zur Steuerreform der
Bundesregierung;
derzeit können dazu noch keine Aussagen getroffen werden.