896/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 948/J-NR/2003 betreffend
Autobahnhalbanschluss
Siezenheim,
die die Abgeordneten Stefan Prähauser und Genossinnen am
22.
Oktober 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis
7:
Ist
Ihnen das Projekt Autobahnhalbanschlussstelle Siezenheim bekannt?
Wieso
wurde die Verordnung zum Endausbau noch nicht unterzeichnet?
In
welchem Zeitrahmen ist eine Öffnung für den Verkehr realistisch?
Wieso
ist die Halbanschlussstelle an manchen Tagen geöffnet, an manchen Tagen jedoch
nicht?
Wie
erklären Sie es, dass trotz Zustimmung der ASFINAG zum Verkehrskonzept die
Umsetzung
eines integrierten Teils dieses Konzeptes, nämlich der Halbanschlussstelle Siezenheim,
durch das
Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bisher verweigert wurde?
Halten
Sie es für zielführend, ein teilweise fertiggestelltes Infrastrukturprojekt der
Nutzung
vorzuenthalten?
Haben
Sie eigene Berechnungen betreffend die Entlastung des Knotens Kleßheim durch
die
Öffnung des Halbanschlusses Siezenheim angestellt? Wenn ja, was sind die
Ergebnisse?
Antwort:
Das
Projekt der HASt. Siezenheim im Zuge der A 1 West Autobahn ist bereits vor
längerem von
meinem Ressort genehmigt worden. Die für den Bau der HASt. Siezenheim
erforderliche
Verordnung gemäß § 4 Bundesstraßengesetz 1971 in der derzeit geltenden Fassung
wurde
bereits am
29. August 2003 im Bundesgesetzblatt II Nr. 387/2003 erlassen. Die Verkehrsfreigabe
der HASt. Siezenheim ist für 14. Dezember 2003 geplant.
Entgegen
den Ausführungen in den Anfragen sehe ich daher keinerlei Verweigerung zur
Umsetzung eines Verkehrskonzeptes durch mein Ressort.