902/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 885/J vom
13. Oktober 2003 der Abgeordneten Dr. Garbriela Moser und Kollegen,
betreffend Vergabe-Vorgänge und politische Repressionen im Finanz-
ministerium, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich diese beiden Fragen aus
Gründen des Datenschutzes nicht beantworten kann. Der Bekanntgabe des
Abstimmverhaltens von einzelnen Kommissionsmitgliedern stehen - wie ich
bereits mehrfach bei der Beantwortung derartiger Anfragen erwähnt habe -
auch die Bestimmungen zur Wahrung des Amtsgeheimnisses bzw. des
Bundesvergabegesetzes entgegen.

Zu 3.:

Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass Dr. W.T. nicht gemäß § 15a des
Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 von amtswegen in den Ruhestand
versetzt wurde. Der Beamte hat vielmehr aus Eigenem seine Versetzung


gemäß § 15 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bewirkt, da er bereits
seit geraumer Zeit sämtliche Voraussetzungen für eine Ruhestands-
versetzung erfüllt hat.

Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung - Hinführung der
Finanzverwaltung zu einer bürgerfreundlichen und effizienten Verwaltung -
greifen auch in der Sektion I des Bundesministeriums für Finanzen
organisatorische Änderungen Platz.

Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und zur Effizienzsteigerung besteht die
Absicht, die gegenständliche Abteilung mit einer Abteilung, die ebenfalls die
Anteilsverwaltung zum Gegenstand hat, zusammen zu legen.

Zu 4. und 5.:

Es gab keinerlei Weisungen ein Zimmer zu räumen, die Organisation der

Raumangelegenheiten erfolgte durch die zuständige Fachabteilung.

Wie mir berichtet wird, wurde der ursprüngliche Übersiedlungstermin vom
13. Oktober 2003 auf den 5. November 2003 korrigiert.