903/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.12.2003
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 887/J vom
14.
Oktober 2003 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Kollegen,
betreffend unterbliebene Meldung von Aktiengeschäften des Finanzministers
an
den Unvereinbarkeitsausschuss, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
zu
l. und 2.:
Zu
diesen Fragen verweise ich auf meine Beantwortung der dringlichen
Anfrage vom 22. Oktober 2003, Nr. 913/J.
Dort habe ich in meinen
einleitenden Ausführungen unter
Bezugnahme auf Frage 7 umfassend
dargestellt, wie es zu der damaligen
Rechtsauffassung kam.
zu 3. - 5. und 7.:
Diese Aktien habe
ich vor meinem Amtsantritt erworben. Diese Fragen bzw.
Fragen
nach Tätigkeiten eines Vereines, in dem ich weder Mitglied bin noch
eine Funktion inne
habe, unterliegen nicht dem Interpellationsrecht nach
§ 90 GOG.
zu 6.:
Zu
dieser Frage verweise ich auf
meine Beantwortung der
schriftlichen
Anfrage Nr. 873/J vom 8. Oktober 2003 (Frage 24).