903/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.12.2003
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 887/J vom
14. Oktober 2003 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Kollegen,
betreffend unterbliebene Meldung von Aktiengeschäften des Finanzministers
an den Unvereinbarkeitsausschuss, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

zu l. und 2.:

Zu diesen Fragen verweise ich auf meine Beantwortung der dringlichen
Anfrage vom 22. Oktober 2003, Nr. 913/J. Dort habe ich in meinen
einleitenden Ausführungen unter Bezugnahme auf Frage 7 umfassend
dargestellt, wie es zu der damaligen Rechtsauffassung kam.

zu 3. - 5. und 7.:

Diese Aktien habe ich vor meinem Amtsantritt erworben. Diese Fragen bzw.
Fragen nach Tätigkeiten eines Vereines, in dem ich weder Mitglied bin noch
eine Funktion inne habe, unterliegen nicht dem Interpellationsrecht nach
§ 90 GOG.


zu 6.:

Zu dieser Frage verweise  ich auf meine  Beantwortung der schriftlichen

Anfrage Nr. 873/J vom 8. Oktober 2003 (Frage 24).