914/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.12.2003
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möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1017/J-NR/2003 betreffend Einsatz von Blumen mit
dem
FLP-Gütesiegel im öffentlichen Beschaffungswesen, die die
Abgeordneten Petra Bayr, Kolle-
ginnen und Kollegen am 4. November 2003 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1.:
Bereits seit dem Jahr 1997 ist das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei
gleichen
Preisen und gleicher Qualität bemüht, nach Möglichkeit ökologisch und fair
gehandelte
Produkte anzukaufen
(siehe auch Beantwortungen 1465/AB XXI. GP und 202/AB XXII. GP).
Letztendlich ist aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Preis
der Produkte aus-
schlaggebend.
Ad 2. bis 5.:
Blumen werden im Bereich der Zentralstelle
des Ressorts im Wesentlichen nur für Veranstaltungen
zur Verleihung von Auszeichnungen eingekauft. Durchschnittlich finden jährlich
etwa 14 derartige
Veranstaltungen statt. Im Jahr 2003
betragen die Kosten für die beschafften Blumen € 2.156,—. Laut
Angaben der Blumenhandlung, die die Blumensträuße für diese Feiern
liefert, werden dafür aus-
schließlich Blumen aus heimischer Produktion verwendet. Darüber hinaus kommt es
nur aus-
nahmsweise zum Einkauf von Blumen; so wurden z.B. in diesem Jahr Zimmerpflanzen
im Wert
von € 144,69 beschafft. In diesem Fall ist die Herkunft der Pflanzen nicht
bekannt. Im Übrigen wird
vermutlich nur der Großhändler, der die Blumen importiert, Angaben über
allfällige Gütezeichen
machen können.
Ad
6. und 7.:
Hierzu
verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1015/J-NR/2003 durch den
Bundeskanz-
ler.