914/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.12.2003
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1017/J-NR/2003 betreffend Einsatz von Blumen mit
dem FLP-Gütesiegel im öffentlichen Beschaffungswesen, die die Abgeordneten Petra Bayr, Kolle-
ginnen und Kollegen am 4. November 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Bereits seit dem Jahr 1997 ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei
gleichen Preisen und gleicher Qualität bemüht, nach Möglichkeit ökologisch und fair gehandelte
Produkte anzukaufen (siehe auch Beantwortungen 1465/AB XXI. GP und 202/AB XXII. GP).
Letztendlich ist aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Preis der Produkte aus-
schlaggebend.

Ad 2. bis 5.:

Blumen werden im Bereich der Zentralstelle des Ressorts im Wesentlichen nur für Veranstaltungen
zur Verleihung von Auszeichnungen eingekauft. Durchschnittlich finden jährlich etwa 14 derartige
Veranstaltungen statt. Im Jahr 2003 betragen die Kosten für die beschafften Blumen € 2.156,—. Laut
Angaben der Blumenhandlung, die die Blumensträuße für diese Feiern liefert, werden dafür aus-
schließlich Blumen aus heimischer Produktion verwendet. Darüber hinaus kommt es nur aus-
nahmsweise zum Einkauf von Blumen; so wurden z.B. in diesem Jahr Zimmerpflanzen im Wert
von € 144,69 beschafft. In diesem Fall ist die Herkunft der Pflanzen nicht bekannt. Im Übrigen wird
vermutlich nur der Großhändler, der die Blumen importiert, Angaben über allfällige Gütezeichen
machen können.


Ad 6. und 7.:

Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1015/J-NR/2003 durch den Bundeskanz-
ler
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