915/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.12.2003
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/197-I/4/03
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 903/J, vom 15. Oktober 2003, der Abgeordneten Dr.
Günther Kräuter und Kollegen, betreffend treuhändiger
Aktienbesitz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Diese Fragen betreffen weder den Gegenstand
der Vollziehung noch die Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes und unterliegen
somit nicht dem Fragerecht gemäß § 90 GOG.
Zu 3. und 4.:
Es ist nicht richtig, dass ich einen
Werkvertrag mit der Firma FirstInEx abgeschlossen habe. Bei meiner Beantwortung
der Frage 24 der schriftlichen Anfrage vom 8. Oktober 2003, Nr. 873/J,
habe ich Folgendes ausgeführt:
"Zum "Relaunch" der
Web-Site des BMF erfolgte im Jahr 2000 eine öffentliche Ausschreibung nach dem
Bundesvergabegesetz (siehe Wiener Zeitung vom 21. August 2000 sowie im
Supplement zum Amtsblatt der EU).
Es handelte sich dabei um ein
zweistufiges Verfahren. In der 1. Stufe (öffentliche Erkundung des
Bewerberkreises) haben 15 Bewerber ihr Interesse an einer Anbotslegung
bekundet.
Zur Sicherstellung eines umfassenden
Wettbewerbes wurden 10 Bewerber zur Anbotslegung eingeladen.
In einer kommissionellen Sitzung wurde
nach vorher festgelegten Kriterien und nach Präsentation der Anbote durch die
Bieter die Firma FirstInEx als Bestbieter ermittelt.
Weitere Verträge wurden mit dieser
Firma seitens des BMF nicht abgeschlossen."
Der Vertrag wurde Ende 2000
abgeschlossen. Das Gesamthonorar betrug 59.649,- € (inkl. UST).
Zu 5.:
Zu dieser Frage verweise ich auf meine
Beantwortung der Frage 21 der schriftlichen Anfrage vom 8. Oktober 2003, Nr.
873/J.
Mit
freundlichen Grüßen