916/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 953/J-NR/2003 betreffend die Abhörsicherheit
österreichischer Mobiltelefone, die die Abgeordneten Eder und Genossinnen am 22. Oktober 2003 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Wie beurteilen Sie angesichts der offensichtlich weitgehenden bekannten Vercodungsmuster die
aktuelle Abhörsicherheit österreichischer Mobiltelefone?

Antwort

Die Abhörsicherheit von GSM-Mobiltelefonen ist im Vergleich zu anderen Funkübertragungen
deutlich höher, denn die bei GSM verwendeten Verschlüsselungsmethoden sind wesentlich stärker
als die in anderen Funknetzen üblichen, sodass dem einfachen Bürger das Mithören analoger
Funkdienste, die auch von Behörden noch eingesetzt werden, weit eher gelingen wird als bei
GSM-Netzen.

Fragen 2 bis 4:

Welche technologischen Möglichkeiten sehen Sie, die Abhörsicherheit von Mobiltelefonen ent-
sprechend dem heutigen Stand der Technik zu verbessern?

Welche Zeiträume sind dafür erforderlich?

Sind Sie bereit, den österreichischen Mobiltelefonbetreibern entsprechende Auflagen zur Erhö-
hung der Abhörsicherheit von Mobiltelefone zu erteilen?

Antwort:

Die Verschlüsselungsmethoden für GSM sind in europäisch harmonisierten Normen festgelegt,
sodass eine allfällig gewünschte Verbesserung allein auf nationaler Ebene rechtlich und auch
technisch nicht möglich ist. Für eine Verbesserung der zutreffenden europäischen Normen wäre
die technisch zuständige Normungsorganisation ETSI von der EU zu beauftragen.


Um diesen Vorgang einzuleiten, wäre dem für solche funktechnischen Sicherheitsfragen zuständi-
gen Gremium TCAM das Problem vorzutragen und eine Beauftragung von ETSI vorzuschlagen.
Ich bin bereit, in den entsprechenden Gremien der Europäischen Union eine solche Initiative zu
unterstützen.

Als private Initiative steht es den Konsumenten offen, zusätzliche Encryptionsgeräte oder Mobilte-
lefone mit eingebautem Verschlüssler (z.B. GSMK-Crypto Phone) zu verwenden, wobei jedoch
beide Endgeräte der Gesprächsverbindung das gleiche System verwenden müssen.