917/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 996/J-NR/2003 betreffend Arbeitsleihverträge, die die
Abgeordneten Mag. Maier und Genoss
Innen am 23. Oktober 2003 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Bestanden seit 4.2.2000 in Ihrem Ressort samt nachgeordneten Dienststellen

a) im Ministerbüro und

b) außerhalb des Ministerbüros
Arbeitsleihverträge?

Antwort:

In meinem Ressort samt nachgeordneten Dienststellen bestanden seit 4.2.2000 sowohl im Minis-
terbüro als auch außerhalb des Ministerbüros Arbeitsleihverträge.

Frage 2:

Wenn ja:

Wieviele  Personen  verfügen   mit  Stand   1.10.2003   in   Ihrem   Ressort   samt   nachgeordneten

Dienststellen

a) im Ministerbüro und

b) außerhalb des Ministerbüros
über Arberts
leihverträge?

Antwort

Mit Stand 1.10.2003 verfügen in meinem Ressort samt nachgeordneten Dienststellen im Minister-
büro 4 Bedienstete und außerhalb des Ministerbüros 27 Bedienstete (davon 6 im Büro des Herrn
Staatssekretärs und 21 in anderen Organisationseinheiten) über Arbeitsleihverträge.


Frage 3:

Wenn ja:

Aus welchem Grund wurde in jedem Einzelfall ein Arbeitsleihvertrag abgeschlossen?

Antwort

Der Abschluss aller Arbeitsleihverträge war notwendig, da es nicht möglich war, auf dem Arbeits-
markt entsprechend qualifiziertes Personal zu finden.

Frage 4:

Wenn ja:

Mit  welchen   Unternehmungen  oder  sonstigen   Einrichtungen  wurde   in jedem   Einzelfall  ein

Arbeitsleihvertrag abgeschlossen?

Antwort

Mit folgenden Unternehmungen bzw. Einrichtungen wurden nach dem 4. Februar 2000 Arbeitsleih-
verträge abgeschlossen:
österreichische Bundesbahnen
Austro Control Ges.m.b.H.

österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen Ges.m.b.H.
Oesterreichische Nationalbank
FPÖ, Landesgruppe Vorarlberg
Wirtschaftskammer Österreich
Personal Leasing Ges.m.b.H.
Wiener Pressverein
Bildungswerk der Industrie

Flexwork Gemeinn. Arbeitskräfteüberlassungs GmbH
Horst Felbe
rmayr GmbH
Wanko GmbH
Reifen Bruckmüller GmbH

Frage 5:

Wenn ja:

Welche Kosten entstehen pro Monat im Einzelfall für jeden dieser Arbeitsleihverträge?

Antwort:

Im Einzelfall entstehen pro Monat Kosten in der Höhe von jeweils (gerundet)
€ 4600, € 4300, € 6100, € 7400, € 5500, € 3000, € 5700, € 6500, € 2200, € 3700, € 4100,
€ 1500, € 2700, € 6800, € 3500, € 4900, € 5000, € 3800, € 4500, € 5800, € 2000, € 5000,
€ 7900, € 6300, € 4300, € 4900, € 9400, € 13900, € 6000,€ 9800 und € 9000.

Frage 6:

Wenn ja:

Auf welche Dauer wurden diese Arbeitsleihverträge in jedem Einzelfall abgeschlossen?


Antwort:

11 Arbeitsleihverträge wurden befristet und 20 Arbeitsleihverträge wurden unbefristet abgeschlos-
sen.

Frage 7:

Wenn ja:

Aus welchen Gründen können in jedem Einzelfall diese Arbeitsleihverträge aufgelöst werden?

Antwort:

Bei 6 Arbeitsleihverträgen kann jeder Vertragsteil ohne Angabe von Gründen kündigen bzw. ist
das bmvit berechtigt, das Beistellungsverhältnis zu kündigen oder vorzeitig aufzulösen, wenn ein
Tatbestand eintritt, der das bmvit aufgrund der Bestimmungen des Angestelltengesetzes zur Kün-
digung oder vorzeitigen Auflösung berechtigen würde.

Bei 20 überlassenen Arbeitnehmern, für deren Überlassung ein Arbeitsleihvertrag abgeschlossen
würde, kann jeder Vertragsteil ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen bzw. ist das bmvit
berechtigt, das Überlassungsverhältnis hinsichtlich einzelner überlassener Arbeitnehmer vorzeitig
aufzulösen oder unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen, wenn ein
Tatbestand eintritt, der das bmvit aufgrund der Bestimmungen der §§ 32 und 34 Vertragsbediens-
tetengesetz 1948 zur vorzeitigen Auflösung oder Kündigung berechtigen würde. Die Beendigung
des Überlassungsverhältnisses einzelner überlassener Arbeitnehmer ist auch ohne diese Voraus-
setzungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten möglich.

Bei 5 überlassenen Arbeitnehmern, für deren Überlassung ebenfalls ein Arbeitsleihvertrag abge-
schlossen wurde, kann jeder Vertragsteil den Vertrag insgesamt ohne Angabe von Gründen und
auch das Über
lassungsverhältnis hinsichtlich einzelner Arbeitnehmer durch Kündigung lösen bzw.
ist das bmvit berechtigt, das Überlassungsverhältnis hinsichtlich einzelner überlassener Arbeit-
nehmer vorzeitig aufzulösen oder unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu
kündigen, wenn ein Tatbestand eintritt, der das bmvit aufgrund der Bestimmungen der §§ 32 und
34 Vertragsbedienstetengesetz 1948 zur vorzeitigen Auflösung oder Kündigung berechtigen
würde.