918/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.12.2003
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1025/J-NR/2003 betreffend Einsatz von Blumen mit dem
FLP-Gütesiegel im öffentlichen Beschaffungswesen, die die Abgeordneten Bayr und Genoss
Innen
am 4. November 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Befürworten Sie die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten durch das öffentliche
Beschaffungswesen?

Antwort:

Ich befürworte die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten durch das öffentliche
Beschaffungswesen.

Fragen 2,3,4 und 5:

Welche Mengen an Blumen wird durch Ihr Ressort jährlich eingekauft? Wie viele davon sind aus
heimischer Produktion, wie viele importiert?

Wird bei der Beschaffung von Blumen durch Ihr Ressort bereits auf fair gehandelte Blumen mit dem
FLP-Gütesiegel oder einem Äquivalent geachtet?

Wenn die importierten Blumen nicht das FLP-Gütesiegel tragen, welches andere Gütezeichen
tragen sie dann?

Wenn bei der Beschaffung von Blumen durch Ihr Ressort noch nicht auf FLP-Gütesiegel oder
Äquivalent im Falle des Imports geachtet wurde, werden Sie diese Anfrage zum Anlass nehmen,
um den Einkauf Ihres Ministerums auf Blumen mit dem FLP-Gütesiegel oder einem Äquivalent
umzustellen?


Antwort:

Vom bmvit werden grundsätzlich keine Blumen als Tischschmuck direkt angekauft.
Lediglich bei einigen wenigen Arbeitsessen mit ausländischen Gästen in Restaurants werden
Blumen als Tischschmuck verwendet, welche mit der Restaurantrechnung beglichen werden. Der
Blumenschmuck in den Restaurants stammt üblicherweise aus heimischer Produktion.
Bei Blumen für Geschenkzwecke wird grundsätzlich auch heimische Ware gewählt.

Fragen 6 und 7:

Werden Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, an Opernballchefin Elisabeth Gürtler mit der
oben angeführten Begründung heranzutreten, um Sie für die Verwendung von Blumen mit dem
FLP-Gütesiegel oder einem Äquivalent zu gewinnen?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Hiezu darf ich auf die Beantwortung des Herrn Bundeskanzlers zur parlamentarischen Anfrage
1015/J-NR/2003 verweisen.