918/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.12.2003
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möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1025/J-NR/2003 betreffend Einsatz von
Blumen mit dem
FLP-Gütesiegel im öffentlichen Beschaffungswesen, die die Abgeordneten Bayr und
GenossInnen
am 4. November 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Befürworten
Sie die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten durch das
öffentliche
Beschaffungswesen?
Antwort:
Ich
befürworte die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten durch
das öffentliche
Beschaffungswesen.
Fragen 2,3,4 und 5:
Welche Mengen an Blumen wird durch Ihr Ressort jährlich
eingekauft? Wie viele davon sind aus
heimischer Produktion, wie viele importiert?
Wird bei der Beschaffung von Blumen durch Ihr Ressort
bereits auf fair gehandelte Blumen mit dem
FLP-Gütesiegel oder einem Äquivalent geachtet?
Wenn
die importierten Blumen nicht das FLP-Gütesiegel tragen, welches andere
Gütezeichen
tragen sie dann?
Wenn
bei der Beschaffung von Blumen durch Ihr Ressort noch nicht auf FLP-Gütesiegel
oder
Äquivalent im Falle des Imports geachtet wurde, werden Sie diese Anfrage zum
Anlass nehmen,
um den Einkauf Ihres Ministerums auf Blumen mit dem FLP-Gütesiegel oder einem
Äquivalent
umzustellen?
Antwort:
Vom
bmvit werden grundsätzlich keine Blumen als Tischschmuck direkt angekauft.
Lediglich bei einigen wenigen Arbeitsessen mit ausländischen Gästen in
Restaurants werden
Blumen als Tischschmuck verwendet, welche mit der Restaurantrechnung beglichen
werden. Der
Blumenschmuck in den Restaurants stammt üblicherweise aus heimischer
Produktion.
Bei Blumen für Geschenkzwecke wird grundsätzlich auch heimische Ware gewählt.
Fragen 6 und 7:
Werden
Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, an Opernballchefin Elisabeth Gürtler
mit der
oben angeführten Begründung heranzutreten, um Sie für die Verwendung von Blumen
mit dem
FLP-Gütesiegel oder einem Äquivalent zu gewinnen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Hiezu
darf ich auf die Beantwortung des Herrn Bundeskanzlers zur parlamentarischen
Anfrage
1015/J-NR/2003 verweisen.