924/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Arbeitsleihverträge" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Seit 4. Februar 2000 waren im Bereich des Bundesministeriums für Justiz-
Zentralleitung insgesamt fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Basis eines jeweils
befristet abgeschlossenen Arbeitsleihvertrages tätig, davon vier in meinem
Ministersekretariat. Im Bereich der Justizbehörden in den Ländern sowie im Bereich
der Justizanstalten wurden keine Arbeitsleihverträge abgeschlossen.

Zu 2

Der letzte Arbeitsleihvertrag in der Zentralleitung wurde mit Ablauf des 31. Mai 2003 beendet.

Zu 3:

Der Abschluss von Arbeitsleihverträgen war in vier Fällen erforderlich, um die in
hohem Maß qualifizierten und in einem aufrechten Dienstverhältnis zu anderen
Dienstgebern stehenden Personen für eine projektbezogene und jedenfalls zeitlich
begrenzte Mitarbeit in meinem Kabinett zu gewinnen. In einem weiteren Fall wurde
ein Mitarbeiter von einem Personalleasingunternehmen für den IT-Bereich in der
Zentralleitung befristet angefordert.


Zu 4:

Arbeitsleihverträge für Mitarbeiter des Ministerbüros und der Zentralstelle wurden im Einzelnen mit einer Rechtsanwaltskanzlei, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
einer      Beteiligungsgesellschaft      und      einem      Personalleasingunternehmen
abgeschlossen.

Zu 5:

Derzeit entstehen keine Kosten.

Zu 6:

Die Arbeitsleihverträge wurden jeweils  befristet für einen  konkreten Zeitraum,
längstens jedoch auf die Dauer meiner Ministerschaft abgeschlossen.  Darüber
hinaus wurde eine beiderseitige Kündigungsfrist von zwei Monaten vereinbart.

Zu 7:

Drei    Arbeitsleihverträge    endeten    durch    Zeitablauf,    die    weiteren    wurden

einvernehmlich aufgelöst.