924/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.12.2003
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Arbeitsleihverträge"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Seit 4. Februar 2000 waren im Bereich des
Bundesministeriums für Justiz-
Zentralleitung insgesamt fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Basis eines
jeweils
befristet abgeschlossenen Arbeitsleihvertrages tätig, davon vier in meinem
Ministersekretariat. Im Bereich der Justizbehörden in den Ländern sowie im
Bereich
der Justizanstalten wurden keine Arbeitsleihverträge abgeschlossen.
Zu 2
Der letzte Arbeitsleihvertrag in
der Zentralleitung wurde mit Ablauf des 31. Mai 2003 beendet.
Zu 3:
Der Abschluss von Arbeitsleihverträgen war in vier Fällen
erforderlich, um die in
hohem Maß qualifizierten und in einem aufrechten Dienstverhältnis zu anderen
Dienstgebern stehenden Personen für eine projektbezogene und jedenfalls
zeitlich
begrenzte Mitarbeit in meinem Kabinett zu gewinnen. In einem weiteren Fall
wurde
ein Mitarbeiter von einem Personalleasingunternehmen für den IT-Bereich in der
Zentralleitung befristet angefordert.
Zu 4:
Arbeitsleihverträge für Mitarbeiter des Ministerbüros und
der Zentralstelle wurden im Einzelnen
mit einer Rechtsanwaltskanzlei, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
einer
Beteiligungsgesellschaft und einem Personalleasingunternehmen abgeschlossen.
Zu 5:
Derzeit entstehen keine Kosten.
Zu 6:
Die Arbeitsleihverträge wurden
jeweils befristet für einen konkreten Zeitraum,
längstens jedoch auf die Dauer meiner Ministerschaft abgeschlossen. Darüber
hinaus wurde eine beiderseitige Kündigungsfrist von zwei Monaten vereinbart.
Zu 7:
Drei Arbeitsleihverträge endeten durch Zeitablauf, die weiteren wurden
einvernehmlich aufgelöst.