927/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.12.2003
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möglich.
BM für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 988/J-NR/2003 betreffend Arbeitsleihverträge, die
die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 23. Oktober
2003 an mich
richteten,
wird wie folgt beantwortet:
Ad 1:
Im Ministerbüro: 5 Arbeitsleihverträge
Im Bereich der nachgeordneten
Dienststellen sind keine Arbeitsleihverträge bekannt. Eine Erhe-
bung,
ob im Bereich der Universitäten im Bereich der Teilrechtsfahigkeit, in deren
Rahmen dies
zulässig ist, Arbeitsleihverträge abgeschlossen worden sind, ist aufgrund des
damit verbundenen
Verwaltungsaufwands
nicht vertretbar.
Ad 2.:
Zum Stichtag 1. Oktober 2003 bestanden im Bereich der Zentralstelle
folgende Arbeitsleihverträge:
Im Ministerbüro: 3 Arbeitsleihverträge
Außerhalb des Ministerbüros: keine
Hinsichtlich der
nachgeordneten Dienststellen siehe Antwort zu Frage l.
Ad 3.:
Als Grund für den Abschluss der Arbeitsleihverträge gilt
grundsätzlich
- eine besondere fachliche
Qualifikation, die in dieser Form am Arbeitsmarkt nicht zu finden war
und
- die
Bereitschaft zu hohem Zeitaufwand und knappen vertraglichen Befristungen.
Ad 4.:
Seit dem 4. Februar 2000 wurden mit folgenden
Institutionen Arbeitsleihverträge abgeschlossen:
Bildungswerk der Industrie
Arbeiterkammer Vorarlberg
Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG
Österreichischer Raiffeisenverband
Institut für Bildung und Innovation (zweimal)
Ad 5.:
Bei den derzeit bestehenden Arbeitsleihverträgen:
-
einmal € 5.000,-- (zuzüglich der Dienstgeberbeiträge) monatlich
-
zweimal € 3.000,-- (zuzüglich der Dienstgeberbeiträge) monatlich
In allen drei Fällen
sind durch dieses Gehalt bereits alle zeitlichen Mehrleistungen abgegolten.
Ad 6.:
Alle drei derzeitigen
Arbeitsleihverträge wurden unbefristet abgeschlossen.
Ad 7.:
In allen Fällen ist jeder Vertragsteil
berechtigt, das Beistellungsverhältnis ohne Angabe von Grün-
den unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist mit jedem Monatsende
durch Kündi-
gung
zu lösen.