929/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
952/J-NR/2003 betreffend Trassenführung der
Koralmbahn im Bereich der Tourismusregion Klopeiner See - Turnersee, die die
Abgeordneten Trunk
und GenossInnen am 22. Oktober
2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 bis 4:
Sind
Ihnen die Bedenken der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See und der
"Bürgerinitiativen der
Fremdenverkehrsregion Klopeiner See - Turnersee" betreffend die Trassenführung
der Koralmbahn in
diesem Bereich bekannt? Ist Ihnen insbesondere der diesbezügliche
Gemeinderatsbeschluss der
Gemeinde St. Kanzian vom 16.10.2002 bekannt?
In
welchem konkreten Planungsstadium befindet sich die Trassenplanung der
Koralmbahn im
Bereich der Region "Klopeiner See - Turnersee", also im Abschnitt
"Aich/Althofen/Drau"? (Bitte um
detaillierte Angabe aller bisher durchgeführten sowie den Zeitplan für die
weiteren Planungs- und
Projektschritte)
Wurde bereits eine
Umweltverträglichkeitserklärung abgegeben? Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Wurde
bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet? Wenn ja, in welchem
Stadium
befindet sich diese und auf welche Weise wird die Umweltverträglichkeit der
geplanten Trasse
geprüft? Falls die UVP schon abgeschlossen wurde: Auf welche Weise wurde die UV
der Trasse
geprüft und zu welchem Ergebnis ist das BMVIT gekommen?
Antwort:
Die
Umweltverträglichkeitserklärung Aich - Althofen/Drau wurde von der HL-AG am
11.1.2002
beim bmvit eingereicht und um Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung
ersucht.
Die Umweltverträglichkeitserklärung wurde gemäß den Bestimmungen des UVP-G 2000
in allen
Standortgemeinden sowie in den berührten Bezirkshauptmannschaften zur
öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt und die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen
eingeräumt.
Im Zuge dieser öffentlichen Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung wurde
von der
Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen intensiv Gebrauch gemacht und haben
sich auch
zahlreiche Bürgerinitiativen gebildet. Der Behörde sind somit auch die Bedenken
der Gemeinde St.
Kanzian am Klopeiner See und der Bürgerinitiativen bekannt.
Derzeit
erfolgt die Prüfung der vorliegenden Umweltverträglichkeitserklärung sowie die
Ausarbeitung der Teilgutachten durch die vom bmvit zu den einzelnen
Fachbereichen
beigezogenen Sachverständigen unter Berücksichtigung der zur
Umweltverträglichkeitserklärung
eingelangten Stellungnahmen. Ich darf auf die erforderlich erachtete Beiziehung
von
Sachverständigen aus den Bereichen Lärmschutz, Umweltmedizin und Raumplanung
sowie die
aufgrund der besonderen Gegebenheiten für notwendig erachtete zusätzliche
Beiziehung eines
Sachverständigen für den Bereich Fremdenverkehr hinweisen.
Die
zu den einzelnen Fachbereichen zu erstattenden Teilgutachten liegen erst
teilweise vor. Als
Termin für die Vorlage des auf der Basis der Teilgutachten zu erstattenden
Gesamtgutachtens
durch den UVP-Koordinator wurde Anfang Jänner 2004 in Aussicht genommen.
Das
Gesamtergebnis der Prüfung der Umweltverträglichkeit durch das bmvit wird nach
dessen
Vorliegen gemäß den Bestimmungen des UVP-G 2000 in den Standortgemeinden und
beim bmvit
aufgelegt werden und eine öffentliche Erörterung des
Umweltverträglichkeitsgutachtens
durchzuführen sein wird.
Erst
nach Durchführung der öffentlichen Erörterung und der Auflage des Protokolls
über die
öffentliche Erörterung kann das eigentliche
Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren als
abgeschlossen angesehen werden.
Frage 5:
Inwieweit
wurden in die bisherigen Planungsschritte die Anrainer, Nachbarn,
Bürgerinitiativen usw.
eingebunden, insbesondere die Gemeinde St. Kanzian am Klopeinersee sowie die
"Bürgerinitiativen der Fremdenverkehrsregion Klopeiner See -
Turnersee"?
Antwort:
Wie
mir die Hochleistungsstrecken-AG mitteilt, wurden die Anrainer,
Bürgerinitiativen und
Interessensvertretungen der Region mittels des freiwilligen
Bürgerbeteiligungsmodelles (setzt sich
zusammen aus dem Regionalforum und den Gemeindeforen) in alle Planungsschritte
eingebunden. Darüber hinaus wurde die Bevölkerung regelmäßig mittels
"Anrainerinformationen" -
das sind schriftliche Informationen an alle Haushalte der Region - über den
Planungsfortschritt
informiert.
Frage 6:
Wie
kam es zur konkreten - von der Gemeinde St. Kanzian und den Bürgerinitiativen
kritisierten -
Trassenauswahl für diesen Abschnitt der Koralmbahn? Welche Alternativtrassen
wurden geprüft
und warum wurden diese verworfen? Wie wurden die Auswirkungen auf den Tourismus
in der
Trassenführung berücksichtigt?
Antwort:
Im
Trassenauswahlverfahren wurden von der HL-AG Varianten vorgeschlagen. Ebenso
wurden
von den Bürgerinitiativen und den Gemeinden Varianten in das Auswahlverfahren
eingebracht. Die
Trassenauswahl erfolgte unter Einbindung des Regionalforums, dessen Mitglieder
mit ihrer
abgegebenen Gewichtung der Auswahlkriterien einen entscheidenden Beitrag
geleistet haben.
Das Trassenauswahlverfahren wird in der Umweltverträglichkeitserklärung
inhaltlich klar dargelegt.
Die Auswirkungen auf den Tourismus wurden im Trassenauswahlverfahren in Form
eines eigenen
Bewertungskriteriums berücksichtigt.
Die
Frage der Trassenauswahl ist Bestandteil der Umweltverträglichkeitserklärung
und ist im Zuge
der Durchführung des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens einer Beurteilung
durch die im
Verfahren durch das bmvit beigezogenen Sachverständigen zu unterziehen.
Aussagen hiezu
werden in den einzelnen Teilgutachten der beigezogenen Sachverständigen
beziehungsweise im
Umweltverträglichkeitsgutachten enthalten
sein.
Frage 7:
Sind
Sie bereit, die Anliegen der Gemeinde St. Kanzian und der Bürgerinitiativen im
Rahmen des
UVP-Verfahrens zu berücksichtigen? Wenn ja, in welcher Form?
Antwort:
Die
im Zuge der Durchführung des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens von den
vom
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beigezogenen
Sachverständigen zu
erstellenden Teilgutachten sowie das Umweltverträglichkeitsgutachten haben sich
auch mit den im
Zuge der öffentlichen Auflage zur Umweltverträglichkeitserklärung eingelangten
Stellungnahmen
fachlich auseinander zu setzen.
Frage 8:
Falls
Sie die geplante Trasse der Koralmbahn entlang der Tourismusregion
"Klopeiner See Turnersee" im Rahmen der UVP für zulässig erklären.
Welche Möglichkeiten zur Verbesserung
des Lärmschutzes (z.B. Einhausungen, Tieflagen usw.) sehen sie im konkreten
Fall und wie
werden Sie für deren Umsetzung sorgen? Sind sie - unabhängig von der
Trassenführung - bereit,
zusätzliche Mittel des Bundes für notwendige Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen?
Welche
Lärmbelastung (in dB) halten Sie für die Anrainer für zumutbar?
Antwort:
Insbesondere
auch die Frage der allfälligen Erfordernisse der Verbesserung des Lärmschutzes
über das in der Umweltverträglichkeitserklärung bereits vorgesehene Ausmaß
hinaus ist
Gegenstand der Beurteilung durch die beigezogenen Sachverständigen.
Diesbezüglich ist
insbesondere auf die noch nicht vorliegenden Teilgutachten des Sachverständigen
für Lärmschutz
und des Sachverständigen für Umweltmedizin hinzuweisen. Da es sich hiebei um
eine
Sachverständigen-frage handelt, kann dem Beurteilungsergebnis durch diese nicht
vorgegriffen
werden.
In
diesem Zusammenhang ist jedoch allgemein auf die Möglichkeit der Aufnahme von
zusätzlichen, als zwingend für erforderlich erachteten Maßnahmen durch die
Sachverständigen in
das Umweltverträglichkeitsgutachten hinzuweisen, wobei diese zwingenden
Maßnahmen ihren
entsprechenden Niederschlag in den weiteren Planungstätigkeiten der Eisenbahn-
Hochleistungsstrecken AG zu finden hätten.