929/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 952/J-NR/2003 betreffend Trassenführung der
Koralmbahn im Bereich der Tourismusregion Klopeiner See - Turnersee, die die Abgeordneten Trunk
und Genoss
Innen am 22. Oktober 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Fragen 1 bis 4:

Sind Ihnen die Bedenken der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See und der "Bürgerinitiativen der
Fremdenverkehrsregion Klopeiner See - Tu
rnersee" betreffend die Trassenführung der Koralmbahn in
diesem Bereich bekannt? Ist Ihnen insbesondere der diesbezügliche Gemeinderatsbeschluss der
Gemeinde St. Kanzian vom 16.10.2002 bekannt?

In welchem konkreten Planungsstadium befindet sich die Trassenplanung der Koralmbahn im
Bereich der Region "Klopeiner See - Turnersee", also im Abschnitt "Aich/Althofen/Drau"? (Bitte um
detaillierte Angabe aller bisher durchgeführten sowie den Zeitplan für die weiteren Planungs- und
Projektschritte)

Wurde bereits eine Umweltverträglichkeitserklärung abgegeben? Wenn ja, mit welchem Inhalt?

Wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet? Wenn ja, in welchem Stadium
befindet sich diese und auf welche Weise wird die Umweltverträglichkeit der geplanten Trasse
geprüft? Falls die UVP schon abgeschlossen wurde: Auf welche Weise wurde die UV der Trasse
geprüft und zu welchem Ergebnis ist das BMVIT gekommen?

Antwort:

Die Umweltverträglichkeitserklärung Aich - Althofen/Drau wurde von der HL-AG am 11.1.2002
beim bmvit eingereicht und um Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung ersucht.
Die Umweltverträglichkeitserklärung wurde gemäß den Bestimmungen des UVP-G 2000 in allen
Standortgemeinden sowie in den berührten Bezirkshauptmannschaften zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt und die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen eingeräumt.
Im Zuge dieser öffentlichen Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung wurde von der
Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen intensiv Gebrauch gemacht und haben sich auch
zahlreiche Bürgerinitiativen gebildet. Der Behörde sind somit auch die Bedenken der Gemeinde St.
Kanzian am Klopeiner See und der Bürgerinitiativen bekannt.


Derzeit erfolgt die Prüfung der vorliegenden Umweltverträglichkeitserklärung sowie die
Ausarbeitung der Teilgutachten durch die vom bmvit zu den einzelnen Fachbereichen
beigezogenen Sachverständigen unter Berücksichtigung der zur Umweltverträglichkeitserklärung
eingelangten Stellungnahmen. Ich darf auf die erforderlich erachtete Beiziehung von
Sachverständigen aus den Bereichen Lärmschutz, Umweltmedizin und Raumplanung sowie die
aufgrund der besonderen Gegebenheiten für notwendig erachtete zusätzliche Beiziehung eines
Sachverständigen für den Bereich Fremdenverkehr hinweisen.

Die zu den einzelnen Fachbereichen zu erstattenden Teilgutachten liegen erst teilweise vor. Als
Termin für die Vorlage des auf der Basis der Teilgutachten zu erstattenden Gesamtgutachtens
durch den UVP-Koordinator wurde Anfang Jänner 2004 in Aussicht genommen.

Das Gesamtergebnis der Prüfung der Umweltverträglichkeit durch das bmvit wird nach dessen
Vorliegen gemäß den Bestimmungen des UVP-G 2000 in den Standortgemeinden und beim bmvit
aufgelegt werden und eine öffentliche Erörterung des Umweltverträglichkeitsgutachtens
durchzuführen sein wird.

Erst nach Durchführung der öffentlichen Erörterung und der Auflage des Protokolls über die
öffentliche Erörterung kann das eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren als
abgeschlossen angesehen werden.

Frage 5:

Inwieweit wurden in die bisherigen Planungsschritte die Anrainer, Nachbarn, Bürgerinitiativen usw.
eingebunden, insbesondere die Gemeinde St. Kanzian am Klopeinersee sowie die
"Bürgerinitiativen der Fremdenverkehrsregion Klopeiner See - Turnersee"?

Antwort:

Wie mir die Hochleistungsstrecken-AG mitteilt, wurden die Anrainer, Bürgerinitiativen und
Interessensvertretungen der Region mittels des freiwilligen Bürgerbeteiligungsmodelles (setzt sich
zusammen aus dem Regionalforum und den Gemeindeforen) in alle Planungsschritte
eingebunden. Darüber hinaus wurde die Bevölkerung regelmäßig mittels "Anrainerinformationen" -
das sind schriftliche Informationen an alle Haushalte der Region - über den Planungsfortschritt
informiert.

Frage 6:

Wie kam es zur konkreten - von der Gemeinde St. Kanzian und den Bürgerinitiativen kritisierten -
Trassenauswahl für diesen Abschnitt der Koralmbahn? Welche Alternativtrassen wurden geprüft
und warum wurden diese verworfen? Wie wurden die Auswirkungen auf den Tourismus in der
Trassenführung berücksichtigt?

Antwort:

Im Trassenauswahlverfahren wurden von der HL-AG Varianten vorgeschlagen. Ebenso wurden
von den Bürgerinitiativen und den Gemeinden Varianten in das Auswahlverfahren eingebracht. Die
Trassenauswahl erfolgte unter Einbindung des Regionalforums, dessen Mitglieder mit ihrer
abgegebenen Gewichtung der Auswahlkriterien einen entscheidenden Beitrag geleistet haben.
Das Trassenauswahlverfahren wird in der Umweltverträglichkeitserklärung inhaltlich klar dargelegt.
Die Auswirkungen auf den Tourismus wurden im Trassenauswahlverfahren in Form eines eigenen
Bewertungskriteriums berücksichtigt.


Die Frage der Trassenauswahl ist Bestandteil der Umweltverträglichkeitserklärung und ist im Zuge
der Durchführung des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens einer Beurteilung durch die im
Verfahren durch das bmvit beigezogenen Sachverständigen zu unterziehen. Aussagen hiezu
werden in den einzelnen Teilgutachten der beigezogenen Sachverständigen beziehungsweise im
Umweltverträglichkeitsgutachten enthalten sein.

Frage 7:

Sind Sie bereit, die Anliegen der Gemeinde St. Kanzian und der Bürgerinitiativen im Rahmen des
UVP-Verfahrens zu berücksichtigen? Wenn ja, in welcher Form?

Antwort:

Die im Zuge der Durchführung des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens von den vom
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beigezogenen Sachverständigen zu
erstellenden Teilgutachten sowie das Umweltverträglichkeitsgutachten haben sich auch mit den im
Zuge der öffentlichen Auflage zur Umweltverträglichkeitserklärung eingelangten Stellungnahmen
fachlich auseinander zu setzen.

Frage 8:

Falls Sie die geplante Trasse der Koralmbahn entlang der Tourismusregion "Klopeiner See Turnersee" im Rahmen der UVP für zulässig erklären. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung
des Lärmschutzes (z.B. Einhausungen, Tieflagen usw.) sehen sie im konkreten Fall und wie
werden Sie für deren Umsetzung sorgen? Sind sie - unabhängig von der Trassenführung - bereit,
zusätzliche Mittel des Bundes für notwendige Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen? Welche
Lärmbelastung (in dB) halten Sie für die Anrainer für zumutbar?

Antwort:

Insbesondere auch die Frage der allfälligen Erfordernisse der Verbesserung des Lärmschutzes
über das in der Umweltverträglichkeitserklärung bereits vorgesehene Ausmaß hinaus ist
Gegenstand der Beurteilung durch die beigezogenen Sachverständigen. Diesbezüglich ist
insbesondere auf die noch nicht vorliegenden Teilgutachten des Sachverständigen für Lärmschutz
und des Sachverständigen für Umweltmedizin hinzuweisen. Da es sich hiebei um eine
Sachverständigen-frage handelt, kann dem Beurteilungsergebnis durch diese nicht vorgegriffen
werden.

In diesem Zusammenhang ist jedoch allgemein auf die Möglichkeit der Aufnahme von
zusätzlichen, als zwingend für erforderlich erachteten Maßnahmen durch die Sachverständigen in
das Umweltverträglichkeitsgutachten hinzuweisen, wobei diese zwingenden Maßnahmen ihren
entsprechenden Niederschlag in den weiteren Planungstätigkeiten der Eisenbahn-
Hochleistungsstrecken AG zu finden hätten.