930/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1011/J-NR/2003 betreffend Lobbying - Versorgungs-
aufträge an Politiker der Regierungsparteien, diesmal der ÖVP, die die Abgeordneten Brosz,
Freundinnen und Freunde am 29. Oktober 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Frage 1:

Hat die Republik Österreich als Eigentümerin der ASFINAG irgendwelche Vorgaben hinsichtlich
des Einsatzes von Lobbyisten gemacht? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die Republik Österreich hat der ASFINAG keine Vorgaben gemacht, da es im Bereich der
ASFINAG liegt, die zur Entwicklung der ihr per Gesetz übertragenen Infrastrukturvorhaben erfor-
derliche Öffentlichkeitsarbeit, die ein wesentlicher Teil des offenen Planungsprozesses ist und den
Dialog mit den Betroffenen beinhaltet, durchzuführen.

Frage 2:

Wieviele Lobbying-/ PR-Marketing-Verträge in welcher Höhe hat die ASFINAG seit Anfang 2000
vergeben und wofür? (Bitte nach Projekt/Auftragshöhe und Zeitraum aufschlüsseln!).

Antwort:

Die von der ASFINAG vergebenen Verträge und die Ursachen sind der beiliegenden Liste zu ent-
nehmen.

Frage 3:

Bei wem soll der Lobbyist Zernatto lobbyieren? Bei der Bundesregierung, die alle relevanten Ent-
scheidungen schon getroffen hat? Warum denn?

Antwort:

Der Auftrag der PR-Agentur Trimedia Communications Ges.m.b.H. - an der It. Auskunft der Ge-
schäftsführung Herr Dr. Zernatto 1,7 % der Gesellschaftsanteile hält - umfasst die Unterstützung
der ASFINAG in Hinblick auf Information und Kommunikation im offenen Dialog mit allen Be-
troffenen und beteiligten Gruppen in den Planungsprozessen zur A 5 Nordautobahn sowie zur S 1
Wiener Außenringschnellstraße.


Frage 4:

Hält die Bundesregierung die Sachargumente zugunsten der Nordautobahn für so wenig
zugkräftig, dass es zusätzlich den Einsatz teurer Lobbyisten braucht?

Antwort:

Im Zuge des beabsichtigten bürgernahen offenen Planungsprozesses ergibt sich die Notwendig-
keit den angestrebten Dialog und den Informationsfluss von der planenden Gesellschaft zu den
Bürgern, Bürgerinitiativen, Gebietskörperschaften und auch umgekehrt zu koordinieren und zu
gestalten.

Frage 5:

Wie ist angesichts der neuerlichen Zusatzausgaben für streckenbezogenes Lobbying der aktuelle
Stand hinsichtlich der Gesamterrichtungskosten der Nordautobahn?

Antwort:

Die Gesamtkosten für die A 5 belaufen sich derzeit auf € 407,7 Mio. Anzumerken ist hiezu, dass
sich der Trimedia-Auftrag aber auch auf die S 1 Wiener Außenring Schnellstraße für die Abschnitte
B 8 -A 22 bezieht (Gesamtkosten aktuell € 433,9 Mio.) und auf die S 1 Donauquerung und
Lobauquerung sowie die Verlängerung der A 22 Donauufer Autobahn zwischen Kaisermühlen und
Knoten Lobau mit derzeit geschätzten Gesamtkosten in der Höhe von € 1305,4 Mio.
Dementsprechend bezieht sich der Auftrag an die Trimedia für 1 Jahr auf Projekte mit einem Ge-
samtvolumen von € 2147 Mio. Das Auftragsvolumen der Trimedia mit € 252.000,-
- ist davon
0,01 %.

Frage 6:

Wie sieht der weitere Zeitplan für die einzelnen Verfahrensschritte bei der Nordautobahn aus?

Antwort:

Der Abschnitt Süd zwischen Eibesbrunn Schrick befindet sich derzeit im UVP-Verfahren, die

§ 4-Verordnung soll bis Jahresmitte 2004 vorliegen. Nach anschließender Abwicklung der Mate-

rienrechtsverfahren, Ausschreibung und Vergabe ist derzeit ein Baubeginn im 2. Halbjahr 2005

geplant.

Die Verkehrsfreigabe ist derzeit für Ende 2008 vorgesehen.

Für den Abschnitt Nord A zwischen Schrick und Poysbrunn wurde das § 14-Verfahren (Bundes-
straßenplanungsgebiet) abgewickelt. Die § 14-Verordnung wird derzeit vorbereitet. Noch im
Dezember soll mit den Einreichprojektierungen und der Erstellung der Umweltverträglichkeits-
erklärung begonnen werden. Nach Durchführung des UVP-Verfahrens, der Materienrechtsver-
fahren, Ausschreibung und Vergabe ist der Baubeginn derzeit für Ende 2006, Baufertigstellung für
Ende 2009 geplant.

Für den Abschnitt Nord B zwischen Poysbrunn und der Staatsgrenze läuft derzeit das § 14-
Verfahren (Bundesstraßenplanungsgebiet). Die § 14-Verordnung wird im 1. Halbjahr 2004 erwar-
tet. Anschließend erfolgen Einreichprojektierung, UVP-Verfahren, Materienrechtsverfahren, Aus-
schreibung und der Bau.


Frage 7:

Ist nach der Kärntner Landtagswahl im Frühjahr 2004 geplant, den künftigen Alt-
Landeshauptmann Haider als ASFINAG-Lobbyisten zu beschäftigen, z.B. unter der Lobau?

Antwort:

Die ASFINAG hat mit der Agentur Trimedia Communications Austria Ges.m.b.H. einen Jahresver-
trag abgeschlossen, in welchem die kommunikationsbezogene Betreuung des Lobauabschnittes
inkludiert und damit abgedeckt ist.

Frage 8:

Warum wird der Bevölkerung auf den ASFINAG-Plakaten (DANKE, "A" in Vignetten-Form) die
Unwahrheit gesagt? Wieviel kosten diese Plakate?

Antwort:

Aufgrund der geltenden Rechtsnormen ergeben sich die Einnahmen der ASFINAG aus jenen zu-
folge der Vignette, den Sondermauten, den Ersatzmauten, den Bußgeldern - aufgrund Verstöße
gegen die StVO - und ab 1.1.2004 durch die fahrleistungsabhängige Maut für LKW und Busse.
Einer der wichtigsten Einnahmequellen ist und bleibt die zeitabhängige Maut (Vignette), deren
Nettoeinnahmen zu 100% den Aufgaben der ASFINAG zugute kommt.

Die Angaben von Nettobeträgen entspricht der Praxis aller Betriebe in Österreich und spiegelt die
tatsächliche Einnahmenstruktur der ASFINAG wieder.

Kosten Plakatwände:

   5705.-   Druck Folien

   5000.-   Entwicklung Plakatsujet

   4375.-   Plakatierung

€15080,-

Beilage