930/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1011/J-NR/2003 betreffend Lobbying - Versorgungs-
aufträge an Politiker der Regierungsparteien, diesmal der ÖVP, die die
Abgeordneten Brosz,
Freundinnen und Freunde am 29. Oktober 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Hat die Republik Österreich als Eigentümerin der ASFINAG
irgendwelche Vorgaben hinsichtlich
des Einsatzes von Lobbyisten gemacht? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Republik Österreich hat der ASFINAG keine Vorgaben
gemacht, da es im Bereich der
ASFINAG liegt, die zur Entwicklung der ihr per Gesetz übertragenen
Infrastrukturvorhaben erfor-
derliche Öffentlichkeitsarbeit, die ein wesentlicher Teil des offenen Planungsprozesses
ist und den
Dialog mit den Betroffenen beinhaltet, durchzuführen.
Frage 2:
Wieviele Lobbying-/ PR-Marketing-Verträge in welcher Höhe
hat die ASFINAG seit Anfang 2000
vergeben und wofür? (Bitte nach Projekt/Auftragshöhe und Zeitraum aufschlüsseln!).
Antwort:
Die von der ASFINAG vergebenen Verträge und die Ursachen
sind der beiliegenden Liste zu ent-
nehmen.
Frage 3:
Bei wem soll der Lobbyist Zernatto lobbyieren? Bei der
Bundesregierung, die alle relevanten Ent-
scheidungen schon getroffen hat? Warum denn?
Antwort:
Der Auftrag der PR-Agentur Trimedia Communications
Ges.m.b.H. - an der It. Auskunft der Ge-
schäftsführung
Herr Dr. Zernatto 1,7 % der Gesellschaftsanteile hält - umfasst die
Unterstützung
der ASFINAG in Hinblick auf Information und Kommunikation im offenen Dialog mit
allen Be-
troffenen und beteiligten Gruppen in den Planungsprozessen zur A 5 Nordautobahn
sowie zur S 1
Wiener Außenringschnellstraße.
Frage 4:
Hält die Bundesregierung die Sachargumente zugunsten der
Nordautobahn für so wenig
zugkräftig, dass es zusätzlich den Einsatz teurer Lobbyisten braucht?
Antwort:
Im Zuge des beabsichtigten bürgernahen offenen
Planungsprozesses ergibt sich die Notwendig-
keit den angestrebten Dialog und den Informationsfluss von der planenden
Gesellschaft zu den
Bürgern, Bürgerinitiativen, Gebietskörperschaften und auch umgekehrt zu
koordinieren und zu
gestalten.
Frage 5:
Wie ist angesichts der neuerlichen Zusatzausgaben für
streckenbezogenes Lobbying der aktuelle
Stand hinsichtlich der Gesamterrichtungskosten der Nordautobahn?
Antwort:
Die Gesamtkosten für die A 5 belaufen sich derzeit auf €
407,7 Mio. Anzumerken ist hiezu, dass
sich der Trimedia-Auftrag aber auch auf die S 1 Wiener Außenring Schnellstraße
für die Abschnitte
B 8 -A 22 bezieht (Gesamtkosten aktuell € 433,9 Mio.) und auf die S 1
Donauquerung und
Lobauquerung sowie die Verlängerung der A 22 Donauufer Autobahn zwischen
Kaisermühlen und
Knoten Lobau mit derzeit geschätzten Gesamtkosten in der Höhe von € 1305,4 Mio.
Dementsprechend bezieht sich der Auftrag an die Trimedia für 1 Jahr auf
Projekte mit einem Ge-
samtvolumen von € 2147 Mio. Das Auftragsvolumen der Trimedia mit € 252.000,-- ist davon
0,01 %.
Frage 6:
Wie sieht der weitere
Zeitplan für die einzelnen Verfahrensschritte bei der Nordautobahn aus?
Antwort:
Der Abschnitt Süd zwischen Eibesbrunn Schrick befindet sich
derzeit im UVP-Verfahren, die
§ 4-Verordnung soll bis Jahresmitte 2004 vorliegen. Nach
anschließender Abwicklung der Mate-
rienrechtsverfahren, Ausschreibung und Vergabe ist derzeit
ein Baubeginn im 2. Halbjahr 2005
geplant.
Die Verkehrsfreigabe ist derzeit für Ende 2008 vorgesehen.
Für den Abschnitt Nord A zwischen Schrick und Poysbrunn
wurde das § 14-Verfahren (Bundes-
straßenplanungsgebiet) abgewickelt. Die § 14-Verordnung wird derzeit
vorbereitet. Noch im
Dezember soll mit den Einreichprojektierungen und der Erstellung der Umweltverträglichkeits-
erklärung begonnen werden. Nach Durchführung des UVP-Verfahrens, der
Materienrechtsver-
fahren, Ausschreibung und Vergabe ist der Baubeginn derzeit für Ende 2006,
Baufertigstellung für
Ende 2009 geplant.
Für den Abschnitt Nord B zwischen Poysbrunn und der
Staatsgrenze läuft derzeit das § 14-
Verfahren (Bundesstraßenplanungsgebiet). Die § 14-Verordnung wird im 1.
Halbjahr 2004 erwar-
tet. Anschließend erfolgen
Einreichprojektierung, UVP-Verfahren, Materienrechtsverfahren, Aus-
schreibung und der Bau.
Frage 7:
Ist nach der Kärntner Landtagswahl im Frühjahr 2004
geplant, den künftigen Alt-
Landeshauptmann Haider als ASFINAG-Lobbyisten zu beschäftigen, z.B. unter der
Lobau?
Antwort:
Die ASFINAG hat mit der Agentur
Trimedia Communications Austria Ges.m.b.H. einen Jahresver-
trag
abgeschlossen, in welchem die kommunikationsbezogene Betreuung des
Lobauabschnittes
inkludiert und damit abgedeckt ist.
Frage 8:
Warum wird der Bevölkerung auf den ASFINAG-Plakaten (DANKE,
"A" in Vignetten-Form) die
Unwahrheit gesagt? Wieviel kosten diese Plakate?
Antwort:
Aufgrund der geltenden Rechtsnormen ergeben sich die
Einnahmen der ASFINAG aus jenen zu-
folge der Vignette, den Sondermauten, den Ersatzmauten, den Bußgeldern -
aufgrund Verstöße
gegen die StVO - und ab 1.1.2004 durch die fahrleistungsabhängige Maut für LKW
und Busse.
Einer der wichtigsten Einnahmequellen ist und bleibt die zeitabhängige Maut
(Vignette), deren
Nettoeinnahmen zu 100% den Aufgaben der ASFINAG zugute kommt.
Die Angaben von Nettobeträgen entspricht der Praxis aller
Betriebe in Österreich und spiegelt die
tatsächliche Einnahmenstruktur der ASFINAG wieder.
Kosten Plakatwände:
€
5705.- Druck Folien
€
5000.- Entwicklung
Plakatsujet
€ 4375.- Plakatierung
€15080,-
Beilage
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