931/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.12.2003
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BM für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen vom
23. Oktober 2003, Nr. 994/J, betreffend Arbeitsleihverträge, beehre ich mich
Folgendes mit-
zuteilen:
Zu
Frage 1:
Im
Ressort bestanden seit 4.2.2000 im und außerhalb des Ministerbüros
Arbeitsleihverträge.
Zu
Frage 2:
Seit 1.10.2003 verfügen vier Personen im Ministerbüro und
fünf Personen außerhalb des
Ministerbüros über Arbeitsleihverträge.
Zu Frage 3:
Die Verträge zur Dienstleistung wurden
aufgrund der besonderen Qualifikationen dieser Per-
sonen abgeschlossen.
Zu Frage 4:
Mit
folgenden Unternehmungen bzw. sonstigen Einrichtungen wurde in jedem Einzelfall
ein
Arbeitsleihvertrag abgeschlossen:
- Österreichischer Raiffeisenverband
- Österreichische Volkspartei
- Ökosoziales Forum
Österreich
- Agrarisches
Informationszentrum
- Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern Österreichs (2 Arbeitsleihverträge)
- Österreichischer
Bauernbund
- Burgenländische
Landwirtschaftskammer
- Akademie der
Wissenschaften
Zu Frage 5:
Folgende
Kosten entstehen pro Monat im Einzelfall für jeden dieser Arbeitsleihverträge
(Entgelt in €, zuzüglich Lohnnebenkosten und allfälliger Mehrwertsteuer):
14.089,57
13.870,09
7.077,32
5.965,82
5.749,62
4.102,58
4.036,68
2.380,63
2.063,00
Zu Frage 6:
Sieben Arbeitsleihverträge wurden
unbefristet, zwei befristet abgeschlossen.
Zu Frage 7:
In jedem Arbeitsleihvertrag ist folgende
Bestimmung enthalten:
„Jeder Vertragsteil ist berechtigt, das
Beistellungsverhältnis ohne Angabe von Gründen
schriftlich unter Einhaltung einer mindestens 6-wöchigen Frist mit jedem
Monatsende durch
Kündigung zu lösen."